Qamar Abbas: Prozess verschoben

Der 2018 unrechtmäßig abgeschobene Lehrling fordert Schadenersatz.
Feldkirch An sich hätte am heutigen Donnerstag der Prozess des aus Pakistan stammenden Abbas gegen die Republik beginnen sollen. Er wurde jedoch verschoben.
So soll der Verhandlungsauftakt nun am 10. Oktober stattfinden, wie die VN erfuhren. In dem Prozess dreht es sich um die Amtshaftung der Republik Österreich für die von den Verwaltungsgerichten als unrechtmäßig eingestuften Abschiebung Abbas’ nach Pakistan. Der dadurch entstandene Schaden, etwa durch Gehaltsausfälle oder der Freikauf von korrupten Beamten, die mit den Abgeschobenen Geld machen, werden angeführt, es geht um eine fünfstellige Summe.
Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.
Eine Abschiebung mit Folgen
Im Jahr 2012 kam Abbas nach Österreich, erhielt jedoch keinen positiven Asylbescheid, obwohl er ein B1-Sprachzertifikat, eine Arbeitserlaubnis, ein erfolgreiches erstes Lehrjahr und etwa 100 Unterstützungserklärungen vorweisen konnte. Kurz vor seiner geplanten Abschiebung im Oktober 2018 wurde der Abschiebebescheid durch das Bundesverwaltungsgericht aufgrund von Verfahrensfehlern aufgehoben. Trotz einer kurzfristigen Anhörung wurde die Abschiebung dennoch durchgeführt. Im Juli 2021 wurde der Bescheid, der ihm die Aufenthaltsgenehmigung verweigerte, im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Linz aufgehoben. Das Verfahren für seinen Aufenthaltstitel begann von vorn und endete im Herbst 2021 positiv für Qamar Abbas. Dadurch konnte er im Februar 2022 zurückkehren und seine Lehre fortsetzen.
In diesem Verfahren wurde bereits die grundsätzliche Amtshaftung der Republik festgestellt, die Urteile sind rechtskräftig. Die Frage ist jedoch, in welchem Ausmaß die Republik haftet, sprich um wie viel Geld es geht.