Debatte um Bargeld reißt nicht ab, vor allem nicht innerhalb der ÖVP

Politik / 11.08.2023 • 17:30 Uhr
In der Bargeld-Debatte hat ÖVP-Bundesparteichef Nehammer die Rechnung ohne seine Landeshauptleute gemacht. <span class="copyright">APA/Eva Manhart</span>
In der Bargeld-Debatte hat ÖVP-Bundesparteichef Nehammer die Rechnung ohne seine Landeshauptleute gemacht. APA/Eva Manhart

Immer mehr Landeshauptleute der Volkspartei lassen Kritik am Vorschlag von Bundeskanzler Karl Nehammer, das Recht auf Bargeldzahlung in der Verfassung abzusichern, durchblicken.

Wien, Bregenz „Bargeld ist als Zahlungsmittel elementar. Es ist wichtig, dass wir einen unmissverständlichen Rechtsrahmen schaffen, um es auch entsprechend abzusichern.“ Mit diesen Worten begründete Karl Nehammer – Bundesparteichef der ÖVP – Anfang August sein Vorhaben, das Recht auf Bargeldzahlung in der Verfassung zu verankern. Untermauert werden sollte das mit einer „Task Force“, die Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) einige Tage später einrichten ließ.

Bargeld als „Sommerloch-Thema“ und „Überfrachtung“

Doch trotz dieser Ansagen aus Wien gibt es in der Volkspartei weiter Meinungsverschiedenheiten zum Thema. Und die Debatten darüber werden offen ausgetragen; in den vergangenen Tagen meldeten sich immer mehr Landeshauptleute mit Kritik am Kurs von Nehammer. Salzburgs Wilfried Haslauer sagte etwa gegenüber der „Krone“, dass die Forderung des Bundeskanzlers ein „Sommerloch-Thema“ sei: „Man versucht jetzt, durch die Absicherung im Verfassungsrang diesem Thema besonderes Gewicht zu verleihen. Ich brauche das Bargeld nicht in der Verfassung.“

Christopher Drexler schlug in der „Zeit im Bild 2“ in eine ähnliche Kerbe, er stelle sich generell „gegen die Überfrachtung unserer Verfassung“: Diese sollte ein „Regelwerk für das Funktionieren des Staates sein“, sagte der steirische Landeshauptmann. Und Anton Mattle, sein Tiroler Amtskollege, fand in der „Tiroler Tageszeitung“ ähnliche Worte: Die Bargeldzahlung müsse „nicht in den Verfassungsrang gehoben werden, sondern ist gesellschaftlicher Konsens“. Ein Sprecher von Vorarlbergs Landeshauptmann sagte hingegen auf VN-Anfrage, dass sich Markus Wallner „derzeit“ nicht zu dieser Debatte äußere.

Doch nicht nur von politischer Seite – hinter vorgehaltener Hand wurde auch in einigen Ministerien Kritik am Vorhaben geäußert – spürt Karl Nehammer Widerstand gegen seine Idee, Juristen sehen das Vorhaben ebenfalls kritisch. Da war etwa der Leiter der Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich, der auf „X“ breit ausführte, warum „eine nationale Regelung (sofern sie überhaupt europarechtlich zulässig wäre) inhaltlich zum Schutz des Euro-Bargeldes wenig Neues beitragen“ könne: Durch die europäischen Verträge sei dieses nämlich bereits unionsrechtlich abgesichert. Und Verfassungsjurist Peter Bußjäger kritisierte in seinem aktuellen VN-Kommentar das Vorhaben auf einer ähnlichen Ebene: „Mit dem EU-Beitritt und der Einführung des Euro ist die Währungspolitik auf die EU übergegangen. Was die Verfassung dagegen ausrichten soll, weiß ich nicht.“

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Nicht einmal eine sogenannte Staatszielbestimmung sei in diesem Fall zielführend, sagt Bußjäger auf Nachfrage zum Thema zu den VN: „Staatsziele sollten nicht für Verheißungen missbraucht werden, Dinge zu versprechen, die dann nicht gehalten werden können. Genau das ist beim Bargeld der Fall.“ Denn Währungspolitik sei nun einmal alleinige Kompetenz der Europäischen Union. Zwar könne der österreichische Vertreter im Rat zwar durch die Verfassung gebunden werden, „aber gegen das Überstimmt-Werden im Rat ist er machtlos“.

Staatsziele als „Wertorientierung“

Prinzipiell seien solche Staatsziele schon zu befürworten, denn sie könnten einer Verfassung „Wertorientierung“ verleihen „und sind ein Gegenstück zur Nüchternheit der Staatsorganisation“, sagt Bußjäger. Außerdem könnten sie als „Deregulierungsschranke“ dienen: „Wenn der Staat sich in der Verfassung zu Klimaschutz bekennt, kann er dann nicht das Gegenteil tun. Der Verfassungsgerichtshof degradiert die Staatsziele allerdings zu bloßen Interpretationshilfen und wird damit dem eigentlichen Gehalt nicht ganz gerecht.“