Mit diesen bisher geheimen Dokumenten hat die Regierung die Covid-Maßnahmen begründet

Den VN liegen nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts die „fachlichen Begründungen“ zu zwölf Covid-Verordnungen vor.
Wien Das Gesundheitsministerium (BMSGPK) hat die „fachlichen Begründungen“ zu diversen Covid-Verordnungen rechtswidrig geheim gehalten. Das hat zuletzt das Bundesverwaltungsgericht nach einer Bescheidbeschwerde der Vorarlberger Nachrichten (VN) entschieden: Nicht einmal Journalistinnen und Journalisten, sogenannte „public watchdogs“, hatten zunächst Einblicke in die Dokumente bekommen. Das BMSGPK ist dem Erkenntnis nun nachgekommen und hat den VN die angeforderten Texte übermittelt.
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Die Dokumente umfassen alle Covid-Maßnahmen, die der damalige Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) zwischen Ende Oktober und Ende Dezember 2021 verordnete: Dazu zählten auch der sogenannte „Lockdown für Ungeimpfte“ – zunächst unterlagen Personen ohne 2G-Nachweis Ausgangsbeschränkungen – und der allgemeine Lockdown ab Mitte November 2021. Dieser war zwar aufgrund einer dramatischen medizinischen Situation zweifellos notwendig – dass er rechtmäßig war, hat auch der Verfassungsgerichtshof unter anderem aufgrund der ausgearbeiteten „fachlichen Begründungen“ entschieden –, gleichzeitig aber von lautem Protest begleitet.
27 Seiten, 73 Fußnoten
Aus den Dokumenten wird nun die Abwägung deutlich, die das Gesundheitsministerium im Rahmen der Maßnahmensetzung durchführte: Für den „Lockdown für Ungeimpfte“ zum Beispiel – dieser trat am 15. November 2021 in Kraft – umfasst die „fachliche Begründung“ 27 Seiten. Auf diesen werden Belegungszahlen aus den Spitälern zusammengefasst und Prognosen für den weiteren Verlauf der Pandemie angeführt. In den Fußnoten zitierte der Krisenstab im Ministerium, der die Dokumente ausgearbeitet hatte, außerdem diverse internationale Studien.

Die Wirkung der Impfung wird aus den Belegungszahlen der Intensivstationen deutlich: „Bei einer Durchimpfungsrate der Gesamtbevölkerung von ungefähr zwei Drittel sind lediglich ungefähr ein Viertel der COVID-19-Patient:innen vollständig geimpft.“ Auch deshalb kam das Gesundheitsministerium damals zum Schluss, dass „eine Schwerpunktsetzung der weiteren Maßnahmenverschärfung auf die Gruppe der Nicht-Immunisierten […] zum Schutz des Gesundheitssystems fachlich gerechtfertigt“ war.
“Keine gelinderen Maßnahmen zur Verfügung”
Für den allgemeinen Lockdown, der am 22. November 2021 in Kraft trat, war es laut Gesundheitsministerium „in Anbetracht des hohen Fallgeschehens und der drohenden Überlastung des Gesundheitswesens“ fachlich gerechtfertigt, auch Geimpfte in den Lockdown einzubeziehen, „da keine gelinderen Maßnahmen zur Verfügung stehen, um kurzfristig das Verbreitungs- und Systemrisiko in ausreichendem Maße dämpfen zu können.“ Verschiedene Studien hatten unter anderem nächtliche Ausgangsbeschränkungen und Lockdowns als am effektivsten für die Pandemiebekämpfung anerkannt.
Die Belastung des Gesundheitsystems war laut der im Dokument angeführten Daten tatsächlich eklatant, bei einer noch höheren Auslastung von Intensivstationen hätten demnach “Situationen eintreten können, bei denen eine routinemäßige Versorgung von Notfällen nicht mehr flächendeckend gewährleistet ist”. Zudem spielte die Personalsituation eine Rolle: “Auch mit Blick auf das Arbeitszeitgesetz, ist die momentane Überlastung des medizinischen Personals nicht mehr zu ignorieren.” Diese resultierte vor allem aus Quarantänen und Ansteckungen im Personal und der Dauerbelastung.

Auch für die Verlängerungen des „Lockdowns für Ungeimpfte“, die regelmäßig vom Hauptausschuss des Nationalrates genehmigt werden mussten, erstellte das BMSGPK „fachliche Begründungen“. In jener für eine Verordnung, wodurch nicht immunisierte Personen wieder mehr Zusammenkünfte im privaten Wohnbereich besuchen durften, werden außerdem psychosoziale Aspekte erwähnt: „Aufgrund der im neuen Jahr zu erwartenden deutlichen Verschlechterung der epidemiologischen Lage […] ist es mit Hinblick auf die Bereitschaft der Gesellschaft, weiterhin nicht-pharmazeutische Maßnahmen mitzutragen, wichtig, dem Bedürfnis nach sozialem Kontakt […] Rechnung zu tragen. Dies könnte helfen, die langfristige Compliance der Bevölkerung und damit die Wirksamkeit von nicht-pharmazeutischen Interventionen zu gewährleisten.“
Die Vorarlberger Nachrichten stellen folgende „fachlichen Begründungen“ zum Download bereit: Jene zum „Lockdown für Ungeimpfte“ ab dem 15. November 2021 hier bzw. hier und jene zum allgemeinen Lockdown ab dem 22. November 2021 hier.
Die VN halten fest, dass der Verfassungsgerichtshof unter anderem aufgrund dieser ausgearbeiteten „fachlichen Begründungen“ entschied, dass der „Lockdown für Ungeimpfte“ und die allgemeinen Ausgangsbeschränkungen Ende 2021 zu größten Teilen rechtskonform waren.