Schweizer schauen auf die Neutralität

Politik / 30.07.2023 • 14:00 Uhr
Österreicher, die sich um die Neutralität Sorgen machen, können sich auf die Nachbarn verlassen: Sie sind nur dann dabei, wenn „Sky Shield“ ihr nicht widerspricht. <span class="copyright">Foto: Reuters</span>
Österreicher, die sich um die Neutralität Sorgen machen, können sich auf die Nachbarn verlassen: Sie sind nur dann dabei, wenn „Sky Shield“ ihr nicht widerspricht. Foto: Reuters

Auch die Eidgenossen wollen sich am europäischen Luftverteidigungssystem „Sky Shield“ beteiligen. Wie geht das? Völkerrechtler Andreas Müller von der Uni Basel, ein gebürtiger Vorarlberger, liefert eine nüchterne Analyse.

SCHWARZACH. Die Welt ist klein. Das bestätigt sich bei der Suche nach einem Völkerrechtsexperten in der Schweiz, der sich zu einem allfälligen Spannungsverhältnis zwischen Neutralität und dem europäischen Luftverteidigungssystem „Sky Shield“ äußert. Auf eine Empfehlung aus Lausanne landen die VN bei Andreas Müller, der eine Professur an der Universität Basel innehat. Das Gespräch mit ihm kann in gewohntem Dialekt geführt werden. Müller, Jahrgang 1977, ist in Lustenau geboren und in Feldkirch aufgewachsen.

Wie Österreich hat die ebenfalls neutrale Schweiz die Absicht, sich an „Sky Shield“ zu beteiligen. Die politische Debatte sei dort jedoch „bei weitem nicht so erregt wie in Österreich, sondern eher etwas abwartend“, so Müller.

Schweizer schauen auf die Neutralität
„Aus jetziger Sicht ist ‚Sky Shield‘ neutralitätsrechtlich kein Problem“, sagt Andreas Müller und nennt drei Gründe dafür. Foto: Privat

Sieht man denn keinen offensichtlichen Widerspruch? Der Völkerrechtler ortet keinen: „Aus jetziger Sicht ist ‚Sky Shield‘ neutralitätsrechtlich kein Problem. Aus zumindest drei Gründen: Zunächst liegen ausschließlich Absichtserklärungen vor. Außerdem haben die Schweiz und Österreich bei der Gelegenheit ausdrücklich festgehalten, als neutrale Staaten an Sky Shield teilnehmen zu wollen. Darüber hinaus ist die Schweiz stärker als Österreich hauptsächlich an einer gemeinsamen und damit günstigeren Beschaffung von hochkomplexem Militärmaterial sowie an einem Informationsaustausch interessiert. Wobei es keine Verpflichtung geben darf: Wenn man andere mit militärisch relevanten Informationen versorgen müsste, könnte das zu weit gehen bzw. zu einem Konflikt mit der Neutralität führen.“

Entscheidend ist laut Müller, wie „Sky Shield“ am Ende ausschauen wird. Und dabei scheinen sich Österreicher, die sich Sorgen um die Neutralität machen und ihrer Regierung misstrauen, auf die Eidgenossen verlassen zu können. Der dortige Bundesrat (Regierung) hat gute Gründe, achtsam zu sein: Da wie dort wird ein völkerrechtlicher Vertrag, in dem alles geregelt ist, letztlich dem Parlament und in der Schweiz womöglich auch dem Volk vorgelegt werden müssen, wie Müller ausführt: „Daher ist davon auszugehen, dass der Bundesrat sehr genau darauf achtet, dass das Ganze mit der Neutralität vereinbar sein wird.“ Sonst würde es kaum eine Mehrheit dafür geben.

Schweizer schauen auf die Neutralität
Verteidigungsminister:innen unterzeichneten Anfang Juli eine Absichtserklärung zu „Sky Shield“ (v.l.): Boris Pistorius (D), Viola Amherd (CH) und Claudia Tanner (Österreich). Foto: APA

Zu behaupten, „Sky Shield“ und die Neutralität werden jedenfalls vereinbar sein, geht zu weit. So könnte eine gemeinsame Kommandozentrale, von der aus die Luftverteidigung gesteuert wird, kritisch sein. „Das wäre neutralitätsrechtlich wirklich ein Thema“, so Müller: „Wobei es darauf ankommen wird, was das heißt: Kann ein beteiligter Staat im Falle des Falles ein Veto einlegen, gibt es ein ‚Opting-out‘ (eine Möglichkeit, nicht mitmachen zu müssen; Anm.)? Für eine Kommandozentrale, in der im Ernstfall über alle hinweg entschieden wird, oder einen Automatismus wäre die Schweiz nicht zu haben. Das wäre ein partielles Verteidigungsbündnis, das sich auf die Luftabwehr bezieht.“

Was wäre, wenn …

Ohne zu zögern, geht der gebürtige Vorarlberger auf mögliche Szenarien im Ernstfall ein: Was wäre zum Beispiel bei einer Rakete über eidgenössischem Boden, die für ein Ziel in Frankreich bestimmt ist? „Vereinfacht ausgedrückt gilt für die Schweiz, dass sie sich als souveräner Staat dazu verpflichtet, ihr Territorium zu schützen. In Bezug auf einen Flugkörper, der in ihr Territorium eindringt, hätte sie daher jedes Recht, ihn abzufangen. Dabei spielt es keine Rolle, welches Ziel er hat“, antwortet Müller und fügt hinzu, dass der Schweiz dann niemand einen Vorwurf machen könnte. Sie würde ausschließlich auf eine Souveränitätsverletzung reagieren. Anders ausgedrückt: Man könnte ihr nicht unterstellen, in einem bewaffneten Konflikt zwischen anderen Staaten Partei zu ergreifen.