Gestrichenes Kinderbetreuungsgeld für Grenzgänger wirft Fragen auf

Politik / 25.07.2023 • 17:10 Uhr
Gestrichenes Kinderbetreuungsgeld für Grenzgänger wirft Fragen auf
In die Schweiz und ins Liechtenstein pendeln etwa 17.000 Vorarlbergerinnen und Vorarlberger. VN/Canva

Familienministerium sieht sich nach OGH-Urteil die Hände gebunden. Demnach haben Vorarlberger Grenzgänger in die Schweiz und Liechtenstein kein Recht auf Kinderbetreuungsgeld aus Österreich. Landeshauptmann Wallner schaltet sich in Debatte ein.

Schwarzach Die Nachricht von der Streichung des Kinderbetreuungsgeldes und der damit verbundenen Versicherung für Pendlerinnen und Pendler aus Vorarlberg, die in der Schweiz und Liechtenstein arbeiten, sorgt für Diskussionen. Der Vorarlberger Grenzgängerverband äußerte heftige Kritik an der Entscheidung, die seit Februar 2023 wirksam ist. Die nach Schätzungen des Verbands etwa 1500 Betroffenen verlieren dadurch nicht nur eine finanzielle Stütze, sondern auch den Versicherungsschutz.

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“Keinerlei Ermessensspielraum”

Nun meldet sich das Familienministerium zu Wort, das sich auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (10 ObS 133/22i) von November 2022 bezieht. Dazu heißt es aus dem von Susanne Raab (ÖVP) geleiteten Familienministerium: „Die geänderte Vorgehensweise beruht auf einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, der festgestellt hat, dass für Grenzgänger in gewissen Fallkonstellationen kein Kinderbetreuungsgeld mehr ausgezahlt werden darf. An die Entscheidung des OGH ist das Familienministerium gebunden und es gibt bei der Auslegung keinerlei Ermessensspielraum.”

Nach EU-Recht erhält man in jenem Staat die Familienleistungen, in dem die Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Der OGH hat mit diesem Urteil festgestellt, dass bei Grenzgängern in Bezug auf Mitgliedstaaten, die keine kinderbetreuungsgeldähnlichen Leistungen vorsehen – wie eben zum Beispiel Liechtenstein oder die Schweiz – die EU-Verordnung, die grenzüberschreitende Familienleistungen regelt, nicht zur Anwendung kommt. Daher könne die sogenannte “Sachverhaltsgleichstellung” nicht angewendet werden, wonach Erwerbstätigkeiten im Ausland gleichgestellt werden.

Mögliche Fallkonstellationen

Fall 1:

Familie lebt in Ö

Vater arbeitet in CH; Mutter nicht erwerbstätig

CH ist vorrangig zuständig, es gebührt von der CH eine Familienzulage (ähnlich Familienbeihilfe);

in der CH gibt es keine Kinderbetreuungsgeld-ähnliche Leistung, in Ö kein Anspruch auf KBG

 

Fall 2:

Familie lebt in Ö

Beide Eltern arbeiten in der CH

CH ist vorrangig zuständig, es gebührt von der CH eine Familienzulage (ähnlich Familienbeihilfe) ;

in der CH gibt es keine Kinderbetreuungsgeld-ähnliche Leistung, in Ö kein Anspruch auf KBG

 

Fall 3:

Familie lebt in Ö

Mutter arbeitet in Ö; Vater arbeitet in CH

Österreich vorrangig zuständig, es gebührt Familienbeihilfe in Ö

in der CH gibt es keine Kinderbetreuungsgeld-ähnliche Leistung, ABER aufgrund der Vorrangigkeit Österreichs:

Mutter hat Anspruch sowohl auf einkommensabhängiges KBG als auch auf pauschales KBG

 

Fall 4:

Familie lebt in FL

Mutter arbeitet in Ö; Vater arbeitet in FL

FL vorrangig zuständig, es gebührt eine Art Familienbeihilfe aus FL (Kinderzulage)

Es gibt in FL Kinderbetreuungsgeld-ähnliche Leistung, in Ö kein Anspruch auf KBG

Quelle: Familienministerium

 

Landeshauptmann bei Ministerin vorstellig

Das Familienministerium geht davon aus, dass sich der OGH demnächst wieder zum Thema äußern wird. “Zudem werden wir anregen, dass die Frage dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt wird, um für alle betroffenen Familien wieder Rechtssicherheit herzustellen”, betont eine Sprecherin des Ministeriums.

Die Vorarlberger ÖVP hat sich zu dem Thema eingeschaltet. Das OGH-Urteil in der Sache sei nicht nachvollziehbar: „Die bisherige Regelung war flexibel und im Sinne der Familien. Das Urteil schränkt den Spielraum des Ministeriums bei der Anerkennung wesentlicher Familienleistungen massiv ein. Ich halte es daher für sinnvoll, dass dieses Urteil von den Betroffenen auch rechtlich angefochten wird”, betont VP-Klubobmann Roland Frühstück in einer Aussendung. Auch mit dem Grenzgängerverband wolle man die Möglichkeiten ausloten.

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“Nicht klar, wen es betrifft”

Zudem ist Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) in der Causa beim Familienministerium vorstellig geworden, um auf die Lage der Vorarlberger Grenzgängerinnen und Grenzgänger hinzuweisen und in deren Sinne aktiv zu werden. “Die aktuelle Rechtslage ist unbefriedigend”, betonte Wallner am Rande des Pressefoyers am Dienstag. “Landesgesetzlich gibt es keine Möglichkeiten.” Es sei rechtlich außerdem nicht ganz klar, welche Konstellationen es tatsächlich betreffe. Man wolle jedenfalls gemeinsam mit dem Ministerium eine Lösung finden.

Landeshauptmann Wallner hat sich in der Causa eingeschaltet.
Landeshauptmann Wallner hat sich in der Causa eingeschaltet.