Noch mehr Verhandlungsbedarf rund um die Gesundheitsreform

Die Länder pochen in einem Brief auf Abstimmungen zum Thema auf politischer Ebene. Landeshauptmann Markus Wallner fordert wieder einmal “zusätzliche Mittel des Bundes”.
Wien, Bregenz Wichtige Teile der von der Bundesregierung ersehnten Gesundheitsreform dürften noch länger auf sich warten lassen. Konkret geht es um die Finanzierung. Zwar sollen hier die Verhandlungen auf Beamtenebene schon weit fortgeschritten sein. Nun fordern die Bundesländer aber eine politische Abstimmung. Das sagte etwa Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) zu den VN. Ähnlich äußerte sich der aktuelle Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz, Peter Kaiser (SPÖ).
Geht es nach Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne), sollte es besser früher als später zu einer Reform des Gesundheitssystems kommen. Er wünscht sich vor allem eine Stärkung des niedergelassenen Bereichs, was die Verhandlungspartner allesamt befürworten. Im Zuge des Finanzausgleichs will Rauch aber vor allem strukturelle Reformen für den Gesundheitsbereich in den Bundesländern sehen. Zuletzt appellierte er an die Landeshauptleute, ihre „staatspolitische Verantwortung“ wahrzunehmen.
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Verhandlungsbedarf für Länder
So könnte schon beim Sommerministerrat am Dienstag der Weg für eine Gesundheitsreform frei gemacht werden – zumindest für kurz- und mittelfristige Maßnahmen. Langfristig geht es aber auch um die Finanzierung. In einem Brief von Kärntens Gesundheitsreferentin Beate Prettner (SPÖ), derzeit auch Vorsitzende der Landesgesundheitsreferentinnen und -referenten, heißt es, es bestehe noch grundlegender politischer Abstimmungsbedarf. Die Gesundheitsreferenten seien jedenfalls bereit, auch über den Sommer zu verhandeln.
„Es ist notwendig, die Gesundheitsfinanzierung insgesamt im Finanzausgleich abzusichern. Dazu sind jedenfalls zusätzliche Mittel des Bundes erforderlich.“
Markus Wallner, Landeshauptmann (ÖVP)
Das betont auch Landeshauptmann Wallner gegenüber den VN in einer Stellungnahme: „Die Länder fordern Maßnahmen, die zur Entlastung der Spitäler beitragen. Dazu werden entsprechende Gesetzesinitiativen notwendig sein, die von den Ländern grundsätzlich unterstützt werden.“ Denn es gehe darum, die Gesundheitsfinanzierung insgesamt im Finanzausgleich abzusichern. Und dazu seien „jedenfalls zusätzliche Mittel des Bundes erforderlich“. Klar sei aber, dass es dazu im Vorfeld inhaltliche Abstimmungen mit den Ländern brauche.
“Kooperativer Föderalismus”
Das sieht auch Peter Bußjäger, Verfassungsrechtler und Direktor des „Instituts für Föderalismus“, so. Im Gespräch mit den Vorarlberger Nachrichten räumt er zwar ein, dass der Bundesgesetzgeber im Gesundheitswesen weitreichende Kompetenzen habe, aber: „Natürlich wirken die Länder als Player mit, weil sie zum Beispiel weitestgehend Spitalserhalter sind. Und da gehören auch die Sozialversicherung, die Ärztekammer und ein wenig die Gemeinden dazu.“ Die Verfassung decke die Realität also nicht vollständig ab: „Aus der föderalistischen Perspektive ist nur zu sagen, dass eine Abstimmung der unterschiedlichen Player jedenfalls notwendig ist.“ Das habe im österreichischen kooperativen Föderalismus Tradition, sagt Bußjäger: „Das ist eine positive Sache, weil sie den hohen Zentralisierungsgrad des Bundesstaats ausgleicht.“
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Dass Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) ankündigte, im Falle einer aus seiner Sicht unzureichenden Finanzierung des Gesundheitswesens im Finanzausgleich den Verfassungsgerichtshof anzurufen, hänge außerdem „wie ein Damoklesschwert über Finanzminister und Gesundheitsminister”.
Derzeit verhandeln die Koalitionspartner noch über Teile der Gesundheitsreform, die nicht an den Finanzausgleich gekoppelt sind. Bis zum Sommerministerrat soll eine Einigung stehen.
Mit Material der Austria Presse Agentur (APA).