Trotz Arbeit in Österreich keine Karenz und keinen Mutter-Kind-Pass

Politik / 23.07.2023 • 16:55 Uhr
Drei Generationen einer Familie: Birgit Dickbauer, Sandra Troll und die kleine Mila. Sie sehen nicht ein, warum der jungen Mutter wegen ihres Wohnsitzes keine Karenz zustehen sollte.<span class="copyright"> VN/Rauch</span>
Drei Generationen einer Familie: Birgit Dickbauer, Sandra Troll und die kleine Mila. Sie sehen nicht ein, warum der jungen Mutter wegen ihres Wohnsitzes keine Karenz zustehen sollte. VN/Rauch

Wer in der Schweiz oder Liechtenstein lebt, aber in Vorarlberg arbeitet, hat keinen Anspruch auf das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld, wie die Karenz offiziell heißt.

Bregenz Im September zog Sandra Troll zu ihrem Partner in die Schweiz. Zu diesem Zeitpunkt war sie bereits schwanger. Die Frage, ob es hier bezüglich der Karenz zu Problemen kommen werde, verneinte man bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Damit fingen die Probleme jedoch erst an.

Die 31-Jährige arbeitet seit ihrem Schulabschluss in Vorarlberg, zahlt ihre Versicherungen. Ansprüche in Österreich hat die kleine Mila, ihre Tochter, jedoch keine. „Wir stehen bald da, ohne Versicherung und ohne einen Groschen“, fasst Troll ihre Situation zusammen. „Nur weil wir in der Schweiz wohnen, heißt das nicht, dass wir Geld übrig haben.“ Statt Hilfe zu erhalten, werde man nur im Kreis zwischen Krankenkasse und Ministerium geschickt.

Kein Kindergeld in die Schweiz

Tatsächlich handelt es sich beim Kinderbetreuungsgeld um eine Leistung aus dem Familien-Lasten-Ausgleichsfonds und damit nicht um eine Sozialleistung. Und beim Kinderbetreuungsgeld, wie das Karenzgeld offiziell heißt, ist nicht die Staatsbürgerschaft oder der Arbeitsort, sondern der Lebensmittelpunkt ausschlaggebend. Da die gesamte Familie in der Schweiz lebt, ist es aus Sicht der Behörden hinfällig, wo Troll arbeitet. Sprich, es gibt keinen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld. Denkbar wären Ausgleichszahlungen durch Österreich, falls die Sozialleistungen im zuständigen EWR-Land (EU, Island, Liechtenstein, Norwegen) oder der vertraglich gleichgestellten Schweiz geringer wären als in Österreich. Die Schweiz kennt aber gar kein Kinderbetreuungsgeld.

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„In diesen Fällen besteht keinerlei Auslegungsspielraum für die Krankenversicherungsträger, da diese an die entsprechenden Vorgaben bzw. Weisungen der beim Bundeskanzleramt angesiedelten zuständigen Ministerin für Frauen, Familien, Integration und Medien gebunden sind“, betont die ÖGK und verweist auf entsprechende Urteile der Höchstgerichte. Im November 2022 entschied der OGH, dass Österreich im Falle der Schweiz nicht verpflichtet ist, das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld zu gewähren – aus dem einfachen Grund, weil es im Land des Lebensmittelpunkts der Familie gar keine vergleichbare Leistung gibt. In dem Fall sah das Gericht auch keinen Anspruch durch eine Tätigkeit in Österreich eines Elternteils gegeben.

Trotz Arbeit in Österreich keine Karenz und keinen Mutter-Kind-Pass

Sprich, wenn es im EWR-Land des Lebensmittelpunkts des Kindes keine entsprechende Leistung zur Karenz gibt, hat man darauf auch keinen Anspruch in Österreich. Derzeit sind dies Schweiz, Liechtenstein, Spanien und Malta. „Das heißt nun, dass in grenzüberschreitenden Fällen mit der Schweiz kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht“, erklärt die ÖGK die neue Vorgehensweise. „So auch bei Fällen, in welchen der Wohnsitz der Familie in der Schweiz liegt und ein Elternteil in Österreich erwerbstätig ist.“

Kein Mutter-Kind-Pass

Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt des Antrags, der erst nach der Geburt von Mila lag – und damit nach dem Urteil des OGH. Für Troll bedeutet dies, dass sie nach dem Mutterschutz nicht nur ohne Karenzmöglichkeit dasteht, sondern ihre Mila keinen Zugang zum Mutter-Kind-Pass hat oder in Österreich versichert wäre. „Ich muss nun alle Impfungen selbst zahlen, obwohl ich in Österreich versichert bin und immer in das System eingezahlt habe“, hat die 31-Jährige kein Verständnis für ihre Lage. „Für mich ist das eine Art der Inländerdiskrimierung“, klagt ihre Mutter Birgit Dickbauer (56). „Sie hat sich das Geld doch erarbeitet.“ Das zuständige Familienministerium ließ eine entsprechende Anfrage bislang unbeantwortet.