Gemeinden sehen bei Anpassung von Gebühren kaum Spielraum

Der Bund “bittet” alle Gebietskörperschaften, die Höhe ihrer Gebühren angesichts der Teuerung einzufrieren. Doch zum Beispiel die Gemeinden melden Skepsis an.
Wien, Bregenz Dass der Bund den Ländern und Gemeinden ausrichtet, wie sie sich zu verhalten haben, wird in Österreich normalerweise nicht gerne gesehen; erst recht nicht, wenn ihnen “aus Wien” etwas vorgeschrieben wird. Wünscht die Bundesregierung also, dass die Gebietskörperschaften die Höhe ihrer Gebühren angesichts der Teuerung einfrieren oder sogar senken, bittet sie nur freundlich darum. Das tat etwa der Grüne Vizekanzler Werner Kogler Anfang Mai, der ankündigte, den Erlös aus einer angekündigten Übergewinnsteuer für Energiekonzerne “für einen Gebührenstopp im Bereich der Kommunen” zu verwenden: “Damit erreichen wir eine direkte Entlastung der Haushalte.” Doch was steckt dahinter?
“Geschlossener Gebührenhaushalt” nehme Spielraum
Die Gelder, die ausschließlich Länder und Gemeinden einheben dürfen, sind im Finanzausgleichsgesetz geregelt. Laut Karoline Mitterer vom Zentrum für Verwaltungsforschung (KDZ) spielen Gebühren und Abgaben auf Landesebene nur eine “untergeordnete Rolle”, im Gegensatz zu den Kommunen: Jeden Haushalt betreffen zum Beispiel die “Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen”. Hinter dieser juristischen Formulierung verstecken sich “wesentliche Teile der Daseinsvorsorge”: Gebühren für Wasser, die Abwasserbeseitigung und die Müllabfuhr. Die Gemeindevertretung kann über die Höhe grundsätzlich selbst bestimmen, sie ist aber nach oben auf den doppelten Jahresbedarf gedeckelt.
Einnahmen aus Landesabgaben, Jahr 2021
Auflistung laut Rechenschaftsbericht der Vorarlberger Landesregierung:
– Wohnbauförderungsbeitrag: 55.465.127,33 Euro
– Landesverwaltungsabgaben: 4.966.333,87 Euro
– Feuerschutzsteuer: 3.630.181,55 Euro
– Naturschutzabgabe: 1.353.535,21 Euro (65 Prozent an Naturschutzfonds des Landes, 35 Prozent an die Standortgemeinden)
– Jagdabgabe: 744.936,70 Euro
– Wettterminal- und Glücksspielabgabe: 174.834,31 Euro
– Fischereiförderungsabgabe gemäß Bodenseefischereigesetz: 34.480,90 Euro
– Binnenfischereibeitrag gemäß Fischereigesetz: 33.062,90 Euro
– Kriegsopferabgabe (mittlerweile abgeschafft): 11.065,85 Euro (aus mittlerweile abgeschlossenen Rechtsfällen und offenen Forderungen)
Beispiele aus der Praxis zeigen die Unterschiede, die dadurch entstehen: Pro Kubikmeter Schmutzwasser bezahlt man in Bludenz zum Beispiel 3,29 Euro Kanalgebühren, in Hard 2,90 und in Rankweil 1,62. Die Präsidentin des Gemeindeverbands, Andrea Kaufmann (ÖVP), verweist im Gespräch mit den Vorarlberger Nachrichten auf einen “geschlossenen Gebührenhaushalt”, den man einhalten müsse. “In die Abwasserinfrastruktur können wir nur mit den Kanalgebühren investieren. Wir dürfen nicht zu viel Gebühren einnehmen und dann aber auch nur das verwenden”, erklärt die Bürgermeisterin von Dornbirn und bringt gleich ein Beispiel aus ihrer Gemeinde: “Die Müllgebühren erhöhen wir nicht, weil wir genug Rücklagen haben. Beim Kanal ist es ganz anders, da müssen wir für den Ausbau mehr einheben.”
“In die Abwasserinfrastruktur können wir nur mit den Kanalgebühren investieren. Wir dürfen nicht zu viel Gebühren einnehmen und dann aber auch nur das verwenden.”
Andrea Kaufmann, Vorarlberger Gemeindeverband, Präsidentin

Gebühren nicht als Inflationshebel
Ganz allgemein ist sie der Meinung, dass über Gebührensenkungen keine Inflation auszugleichen sei: “Im Vorstand des Gemeindeverbands sind wir uns einig: Über Gebührenpolitik kann man keine Sozialpolitik machen”, sagt Kaufmann. Man vertrete zwar schon die Haltung, dass man nicht extrem erhöhe, aber: “Wir können keinen absoluten Ausgleich bieten.” Ähnliches sagt KDZ-Geschäftsführer Peter Biwald zu den VN: “Zum Beispiel der Kanal sollte sich schon aus den Benützungsgebühren finanzieren.” Wenn man hier zu viel Mittel aus dem allgemeinen Haushalt zuschieße, fehle das Geld woanders – etwa bei der Straßeninfrastruktur.
“Wenn man jetzt eine Gebührenbremse macht und einmalig unter der Inflationsrate erhöht, fehlt dieser Beitrag nachhaltig. Im Jahr darauf geht man dann nämlich von einer geringeren Basis aus.”
Peter Biwald, Zentrum für Verwaltungsforschung, Geschäftsführer

Dieses Problem werde auch durch die von der Bundesregierung angedachten Zuschüsse nicht gelöst, so Biwald: “Wenn man jetzt zum Beispiel eine Gebührenbremse macht und einmalig um fünf Prozent unter der Inflationsrate erhöht, fehlt dieser Betrag nachhaltig.” Im Jahr darauf gehe man dann nämlich von einer geringeren Basis aus: “Mit einer einmaligen Finanzzuweisung ist das nicht gelöst.” Außerdem würden sich die Gebühren in Grenzen halten: “Das ist keine Dimension, wo man mit einer Bremse gegen die Inflation ankämpfen kann.”
Ein Sprecher von Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) sagt gegenüber den VN, dass der Bund alle Gebietskörperschaften darum “bitte”, die Gebühren nicht zu erhöhen, während man selbst “mit gutem Beispiel” vorangehe und das etwa bei Gebühren für Baubewilligungen oder Reisepässe umsetze. Er übernehme “die den Gemeinden dadurch entstehenden Kosten” – natürlich auch, falls durch die Zufallsgewinnsteuer für Energieunternehmen nicht genügend Mittel generiert würden: “Aber das geht sich aus.” Dieser Ausgleich könne ab sofort greifen. Aus dem Gemeindeverband heißt es aber, dass die Gebührenerhöhungen „üblicherweise erst Ende des Jahres beschlossen werden“.