Strengere Regeln gegen Qualzucht bei Hunden oder Katzen: Das plant die Politik

Geplante Änderung soll Verbot verschärfen, lässt aber auf sich warten.
Schwarzach Heim- und Wildtiere sollen besser geschützt und das geltende Qualzuchtverbot deutlich verschärft werden. Das ist das Ziel einer geplanten Gesetzesänderung. Doch noch ist nicht klar, wann es zum Beschluss kommen kann. Verschiedene Organisationen haben bereits Alarm geschlagen. Die Bundesregierung solle endlich handeln und das Tierschutzgesetz adaptieren, forderten Vier Pfoten, der Verein gegen Tierfabriken, und Tierschutz Austria. Auch mehrere Tierschutzombudsleute drängen auf eine Umsetzung des Pakets. Gleichzeitig gibt es aber auch Bedenken, dass die Pläne nicht zu Ende gedacht sein könnten.
Erster interner Entwurf
Hintergrund ist eine Entschließung des Nationalrats 2021 in Folge des Tierschutzvolksbegehrens. Demzufolge soll es im Tierschutz zu einigen Verbesserungen kommen. In der landwirtschaftlichen Tierhaltung gab es bereits Änderungen, zum Beispiel das Verbot des “sinnlosen” Kükentötens. Im Heim- und Wildtierbereich lassen Neuerungen nach einem ersten internen Entwurf aber noch immer auf sich warten.
Bekannt ist bereits, dass der Qualzucht, etwa bei Hunden oder Katzen, ein Riegel vorgeschoben werden soll. So ist den vorliegenden Informationen zufolge unter anderem eine wissenschaftliche Kommission geplant, die festlegt, ob ein Tier mit entsprechenden Merkmalen zur Zucht geeignet ist oder nicht. Künftig dürften auch Hobbyzüchter strengeren Bestimmungen unterliegen. Dazu kommt ein Sachkundenachweis für sämtliche Hundebesitzer und für die Privathaltung von Wildtieren. Letztere soll mit einer sogenannten Positivliste, welche die erlaubten Arten festlegt, strikter geregelt werden.

Aus Sicht der Vorarlberger Tierschutzombudsfrau Karin Keckeis ist es höchste Zeit für schärfere Bestimmungen. „Es kann nicht angehen, dass man dem Qualzucht-Verbot, das schon seit 2005 im Tierschutzgesetz steht, noch immer nicht gerecht wird.“ Als Hauptgrund nennt Keckeis die Schwierigkeit, bestehende Regelungen einheitlich zu vollziehen, sowie eine Übergangsregelung. Diese hätte es den Züchtern ermöglicht, Qualzuchtmerkmale aus bestehenden Zuchtpopulationen heraus zu züchten, ursprünglich mit einer Auslauffrist. „Die Leiden von Übergangspopulationen hat man bis dahin in Kauf genommen.“ Damit soll den bisherigen Plänen zufolge künftig Schluss sein.
Als Beispiele für besonders belastete Hunderassen nennt Keckeis etwa Möpse, Bulldoggen oder Nackthunde, bei den Katzen unter anderem Scottish Fold sowie Perser. „Es geht natürlich immer um das Einzeltier. Es gibt aber Rassen, bei denen fast alle Tiere betroffen oder Merkmalträger sind.“ Neben den strengeren Bestimmungen zur Qualzucht hält die Tierschutzombudsfrau auch den Sachkundenachweis für eine sinnvolle Änderung.

Philipp Ita, Vorstand des Österreichischen Kynologenverbands (ÖKV), dem Dachverband von über hundert Hundeverbänden, sieht die Pläne hingegen kritisch. Vieles sei nicht zu Ende gedacht worden, glaubt er. „Österreich hat derzeit schon das strengste Tierschutzgesetz in Europa.“ Ordentliche Züchter müssten sich an zahlreiche Vorgaben halten. Bei zusätzlichen Hürden wäre die Gefahr Ita zufolge groß, dass sie ihre Tätigkeit ganz einstellen. „Das würde den Genpool in Österreich drastisch einschränken. Dann könnten auch genetische Krankheiten, die wir aktuell im Griff haben, wieder zurückkehren. Dazu kommt, dass die Nachfrage auch nicht verschwinden wird.“ In anderen Ländern, etwa im Osten, seien die Bestimmungen nicht so streng oder nur rudimentär. „Man öffnet Tür und Tor für den illegalen Welpenhandel im Internet und im Kofferraum.“
“In der Illegalität”
Der ÖKV-Sprecher vermisst auch eine klare Definition von Qualzucht. Diese fehle nach fast 20 Jahren immer noch. Darüber hinaus ergeben sich für Ita weitere offene Fragen, etwa bei den Bestimmungen für die Wildtierhaltung. „Was ist, wenn man ein verletztes Rehkitz, Eichhörnchen oder einen Singvogel findet und zu Hause aufpäppelt? Nach dem derzeit vorliegenden Entwurf befindet man sich damit in der Illegalität.“

Wie es nun genau weitergeht, ist unklar. „Momentan herrscht Stillstand“, glaubt der Vorarlberger Fachtierarzt Erik Schmid. Auch er erhofft sich vom zweiten Tierschutzpaket Fortschritte, insbesondere durch den Sachkundenachweis für die Hunde- und Wildtierhaltung. Während es bei den geplanten Qualzuchtbestimmungen wohl vor allem Probleme mit den Züchtern gebe, vermutet der Fachtierarzt beim Sachkundenachweis die Länder mit ihren unterschiedlichen Bestimmungen in einer Blockadehaltung.

Das Sozialministerium ist allerdings zuversichtlich, dass die Novelle bald vorgelegt werden kann, wie das Ressort von Johannes Rauch (Grüne) auf VN-Anfrage mitteilt. Mit dem Paket werde vor allem das Qualzuchtverbot besser umsetzbar. Bei einer Tierschutzkommissionssitzung mit allen Parlamentsfraktionen letzte Woche habe große Einigkeit bestanden, was die Zielsetzungen des Entwurfs angehe. Aktuell finden dem Ministerium zufolge noch weitere Gespräche statt.