Wettbewerbsbehörde und Verwaltungsgericht weiter nur interimistisch besetzt

Politik / 10.05.2023 • 17:29 Uhr
In der Besetzung des Bundesverwaltungsgerichts würde das Beamtenministerium von Vizekanzler Werner Kogler (l.) den Weg vorgeben. Die ÖVP schließt sich dem aber nicht an. <span class="copyright">Reuters/Leonhard Foeger</span>
In der Besetzung des Bundesverwaltungsgerichts würde das Beamtenministerium von Vizekanzler Werner Kogler (l.) den Weg vorgeben. Die ÖVP schließt sich dem aber nicht an. Reuters/Leonhard Foeger

Gutachten von Personalkommissionen seien “zur Kenntnis zu nehmen”, sagt der Bundeskanzler am Rande des Ministerrats. Die Bundesregierung tut das aber nicht.

Wien Es war eine überraschend scharfe Kritik, welche die Vereinigung der Verwaltungsrichter vergangene Woche in Richtung Bundesregierung äußerte: “Dass Österreichs größtes Gericht über so lange Zeit ohne ernannte:n Präsident:in ist, weist auch darauf hin, dass die Politik ihre Verantwortung gegenüber der Rechtsprechung als zentrale Säule unserer Demokratie nicht gebührend wahrnimmt”, schrieb sie in einer Stellungnahme. Der Hintergrund: Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts ging mit 1. Dezember in Pension, eine Nachfolge ist aber weiter nicht in Sicht. Weil die Koalitionsparteien uneinig sind.

Denn eigentlich wäre das Bestellungsverfahren klar im Gesetz geregelt: Eine Kommission – unter anderem besetzt mit Vertretern der Höchstgerichte und der Rechtswissenschaft – empfiehlt der Bundesregierung drei Bewerber, schlussendlich ernennt der Bundespräsident. Und eben so ein Vorschlag wurde bereits im Februar dem zuständigen Beamtenministerium (BMKÖS) von Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) vorgelegt; schon Anfang des Jahres berichteten die VN über das Ergebnis: Die Präsidentin der Richtervereinigung, Sabine Matejka, ging aus dem Verfahren als Erstgereihte hervor und sollte somit erste Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts werden.

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Doch bis heute ist Matejka immer noch Vorsitzende des Bezirksgerichts in Wien-Floridsdorf, noch wurde sie nicht bestellt. Also führt seit Dezember der bisherige Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts, Michael Sachs, die Geschäfte. Der hätte im vergangenen Jahr eigentlich Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde werden sollen – ebenfalls nach der Entscheidung einer Kommission, deren Besetzung aber für Aufsehen sorgte; das passierte nämlich allein im Wirtschaftsministerium.

So wurde Sachs – weil sich die Grünen-Regierungsmitglieder unter Berufung auf ein Gutachten, wonach Sachs nicht geeignet sei, im einstimmig agierenden Ministerrat quer legten – bis heute nicht als Chef der Wettbewerbsbehörde bestellt. Gleichzeitig muss Matejka bis heute auf ihren neuen Posten warten, nachdem die ÖVP ihre Besetzung in der koalitionären Abstimmung blockiert – wohl weil Sachs noch nicht oberster Wettbewerbshüter ist.

Keine Entscheidung in Sicht

Es sei nicht zu erwarten, dass diese Fragen bald geklärt würden, hieß es gegenüber der “Kleinen Zeitung” zuletzt aus den Büros von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) und Kogler. Und das, obwohl die beiden – immerhin die Regierungsspitze – nun im Pressefoyer nach dem Ministerrat aufhorchen ließen: Die Bundeswettbewerbsbehörde solle angesichts der Teuerung gestärkt werden. Auf eine entsprechende Nachfrage über die Spitze antwortete der Kanzler: “Diese ganzen Postenbesetzungen sind von Kommissionen entschieden worden, und dementsprechend sind wir in der Lage, diese Entscheidungen zur Kenntnis zu nehmen.”

Offen bleibt aber, wann die Personalkommissionen zur Kenntnis genommen werden – und wann Bundesverwaltungsgericht und Bundeswettbewerbsbehörde somit nicht mehr nur interimistisch geleitet werden. Kogler ergänzte: In beiden Behörden würde die Arbeit deshalb nicht stillstehen, “aber ich verstehe natürlich das Drängen”.