Maskenpflicht in Spitälern fällt

Politik / 29.04.2023 • 10:00 Uhr
In der Pandemie war sie ständiger Begleiter, die FFP2-Maske. Nun muss sie bald nicht einmal mehr im Spital getragen werden. <span class="copyright">APA/Hochmuth</span>
In der Pandemie war sie ständiger Begleiter, die FFP2-Maske. Nun muss sie bald nicht einmal mehr im Spital getragen werden. APA/Hochmuth

Corona: Was in Vorarlberg ab Montag gilt, gilt in St. Gallen schon seit einem Jahr.

SCHWARZACH Österreich ist bekannt dafür, in der Coronapandemie sehr vorsichtig zu agieren. So wird die bundesweite Maskenpflicht in den Spitälern erst mit Sonntag fallen und ab Montag nicht mehr gelten. Es handelt sich um einen weiteren Schritt zurück zu einer gewissen Normalität, wie er in der Schweiz schon vor einem Jahr gesetzt worden ist. Bereut hat man es bei den Nachbarn nicht.

Mitarbeitende, Begleitpersonen sowie Besucherinnen und Besucher müssen ab 1. Mai, also dem kommenden Montag, keine Maske mehr tragen, bestätigt Andrea Marosi-Kuster von der Vorarlberger Krankenanstalten-Betriebsgesellschaft. Übrigbleiben werden dann nur noch wenige Regelungen. Erstens: Pro Patient darf es maximal zwei Besucher gleichzeitig geben. Und zweitens: Für Corona-positiv getestete Besucher und Begleitpersonen bleibt der Zugang zu den Krankenhäusern während der Verkehrsbeschränkung nicht gestattet.

Maskenpflicht in Spitälern fällt

Das Infektionsgeschehen lässt die Lockerungen allemal zu: Es werden so wenige Fälle bestätigt wie schon seit zwei Jahren nicht mehr. Die Virenbelastung im Abwasser hat stark nachgelassen und deutet darauf hin, dass die Lage in absehbarer Zeit entspannt bleiben dürfte. In den Spitälern des Landes lagen zuletzt durchschnittlich fünf Patienten mit Corona, intensivmedizinisch behandelt werden muss in der Regel keiner mehr. Das Prognosekonsortium des Gesundheitsministeriums rechnet in einem Ausblick bis Mitte Juni damit, dass es eher noch weniger Patienten werden könnten. Vor einem Monat hatte es sich in Vorarlberg noch um mehr als 20 gehandelt.

Bereut habe man die frühen Lockerungen nicht, sagt der Medienbeauftragte des Kantonsspitals St. Gallen, Philipp Lutz. <span class="copyright">Kantonsspital St. Gallen</span>
Bereut habe man die frühen Lockerungen nicht, sagt der Medienbeauftragte des Kantonsspitals St. Gallen, Philipp Lutz. Kantonsspital St. Gallen

In der Schweiz hat man nicht gewartet, bis die Zahlen so niedrig sind. Bundesweite Maßnahmen sind dort bereits im Februar des vergangenen Jahres größtenteils aufgehoben worden. Nur die Isolation positiv getesteter Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in den Krankenhäusern sind zunächst noch beibehalten worden. Auch das sei schließlich aber dem Ermessen der Kantone und in weiterer Folge der Gesundheitseinrichtungen überlassen worden, wie Philipp Lutz, Medienbeauftragter des Kantonsspitals St. Gallen, gegenüber den VN berichtet: „Unsere Infektiologie schätzte die epidemiologische Lage so ein, dass die generelle Maskenpflicht per 2. Mai 2022 aufgehoben werden konnte.“

Nicht mit Schnupfen ins Krankenhaus

Seither würden Vorsichtsmaßnahmen wie vor der Pandemie gelten. Das bedeute, dass etwa Personen mit Schnupfen, Husten oder Halsschmerzen auf Spitalsbesuche verzichten müssten. In Ausnahmefällen seien sie mit Maske möglich. Bereut hat man die frühen Lockerungen nicht, wie Lutz betont: „Wir sind damit gut gefahren und dürfen auch rückblickend festhalten, dass diese Entscheidung aus unserer Sicht richtig und vernünftig war.“