Bußjäger zu Coronastrafen: „Entschädigungen nicht ausgeschlossen“

Politik / 10.04.2023 • 15:30 Uhr
Bußjäger zu Coronastrafen: „Entschädigungen nicht ausgeschlossen“
Im ersten Coronajahr 2020 wurden auch zahlreiche Spielplätze und Parks gesperrt. Eine Maßnahme, die aus heutiger Sicht meist als überbordend angesehen wird.APA/HANS PUNZ

Salzburg und Niederösterreich wollen überbordende Strafen zurückzahlen.

Wien Die neue ÖVP-FPÖ-Landesregierung in Niederösterreich hat bereits angekündigt, verfassungswidrige Covid-Strafen zurückzahlen zu wollen. Ein mit 30 Millionen Euro dotierter Fonds steht unter anderem dafür zur Verfügung. Nun sendet auch die SPÖ in Salzburg Signale, diesen Schritt zu setzen.

Der Salzburger SPÖ-Obmann David Egger sprach sich für Entschädigungen aus, wo „Strafen überbordend waren“. Egger gehe es ausschließlich um jene Strafen, die sich auf Verordnungen gestützt haben, welche laut Verfassungsgerichtshof (VfGH) rechtswidrig waren. Das betreffe etwa Strafen, die auf gesperrten Spielplätzen ausgesprochen wurden, aber keine Coronapartys.

Verfassungsjurist Peter Bußjäger sieht es als nicht zulässig an, prinzipiell alle Strafen zurückzuzahlen. Es gebe aber durchaus Möglichkeiten. <span class="copyright">JUERGEN GORBACH</span>
Verfassungsjurist Peter Bußjäger sieht es als nicht zulässig an, prinzipiell alle Strafen zurückzuzahlen. Es gebe aber durchaus Möglichkeiten. JUERGEN GORBACH

Bußjäger: Differenzierung wichtig

Man müsse hier differenzieren, sagt Verfassungsexperte Peter Bußjäger den VN: „Man muss zwischen der Strafe als solcher unterscheiden, die ein sogenannter Hoheitsakt ist und die vom Staat nur unter sehr engen Voraussetzungen wieder zurückgenommen werden kann.“ Auf der anderen Seite bestehen privatrechtliche Möglichkeiten, Betroffene zu entschädigen, so Bußjäger. Das beziehe sich etwa auf Strafen, die aufgrund von rechtswidrigem Staatshandeln ausgesprochen wurden – weil sie eben aufgrund von Verordnungen erhoben wurden, die der VfGH nachträglich aufgehoben hat. Betroffene haben diese oft nicht bekämpft, weil ihnen das Prozessrisiko zu hoch war. „In diesen Fällen ist eine Entschädigung aus meiner Sicht nicht ausgeschlossen“, sagt der Verfassungsrechtler. Die Strafen seien ja auch den Ländern zugeflossen.

Was hingegen schwierig sei, so Bußjäger, ist die hoheitliche Strafe als solche aufzuheben. „Es wäre also aus meiner Sicht nicht zulässig, auf diesem Wege alle Coronastrafen zurückzuzahlen. Das würde auch den staatlichen Strafanspruch unterlaufen.“ Prinzipiell handle es sich wohl um einen erheblichen Aufwand, diese Strafen teilweise rückabzuwickeln, schätzt der Experte.

Vor allem „überbordende Strafen“, wie etwa für Zusammenkünfte auf Spielplätzen im Freien, könnten zum Teil rückgezahlt werden. <span class="copyright">APA/HERBERT NEUBAUER</span>
Vor allem „überbordende Strafen“, wie etwa für Zusammenkünfte auf Spielplätzen im Freien, könnten zum Teil rückgezahlt werden. APA/HERBERT NEUBAUER

Rechnungshof reagiert kritisch

„Ich finde das Signal nicht gut. Die Coronahilfen laufen aus. Warum man jetzt einen neuen Fonds erfindet, muss begründet sein. Der Rechnungshof wird sich diesen Fonds anschauen“, kündigte Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker an. Dass ein Staat Strafen übernehmen soll, die er selbst ausgesprochen hat, finde Kraker seltsam: „Es wirkt nicht ganz gerecht.“ Die Rückzahlung von verfassungswidrigen Corona-Strafen sei „nur gerecht und sollte eine Selbstverständlichkeit sein“, meinte hingegen Reinhard Teufel, Neo-Klubobmann der FPÖ im NÖ Landtag.

„Jetzt, wo sich auch Teile der Sozialdemokratie unseren Vorschlägen anschließen, bin ich überzeugt, dass wir dieses Thema mit weniger Emotionen und mehr Sachlichkeit in der Öffentlichkeit diskutieren können. Jetzt weicht die Empörung der Erkenntnis, dass eine Aufarbeitung sinnvoll ist“, reagierte der Klubobmann der ÖVP Niederösterreich, Jochen Danninger.