Neuer Eltern-Kind-Pass: Was zukünftig geplant ist

Politik / 06.04.2023 • 18:00 Uhr
Seit 1974 gibt es den Mutter-Kind-Pass. Bald soll er einen neuen Namen bekommen. <span class="copyright">APA/Gindl</span>
Seit 1974 gibt es den Mutter-Kind-Pass. Bald soll er einen neuen Namen bekommen. APA/Gindl

Digitalisierung, Leistungen, Name, Tarife: Entwurf nach zähen Gesprächen in Begutachtung.

Wien, Schwarzach Beim Mutter-Kind-Pass handelt es sich um eine 50-jährige Erfolgsgeschichte. Er dient zur gesundheitlichen Vorsorge von Schwangeren und Kleinkindern bis zum fünften Lebensjahr. Doch das seit 1974 existierende Büchlein ist etwas in die Jahre gekommen.

Nun soll es bis 2026 digitalisiert und ausgebaut werden. Der Entwurf für den elektronischen „Eltern-Kind-Pass“ befindet sich seit dieser Woche in Begutachtung. Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) sprach zuletzt vom „wichtigsten Vorsorge-Instrument für Schwangere, Babys und Kleinkinder.“ Auch Vorarlbergs Ärztekammer-Präsident Burkhard Walla unterstreicht dessen Stellenwert. „Mit diesem systematischen Programm lassen sich frühzeitig mögliche Erkrankungen erkennen.“ Der Beschluss im Nationalrat ist im Juni geplant. Die technische Umsetzung soll im zweiten Halbjahr 2023 beginnen.

Mit Ausstieg gedroht

Die Verhandlungen zuvor waren schwierig. Die Ärztinnen und Ärzte drohten zeitweise sogar mit einem Ausstieg aus dem Programm. An den Tarifen für sie hat sich seit Ende der 1990er-Jahre nämlich nichts mehr verändert. Im schlimmsten Fall wäre es zu einem vertragslosen Zustand gekommen, die Untersuchungen also privat zu bezahlen gewesen.

Gesundheitsminister Johannes Rauch spricht vom „wichtigsten Vorsorge-Instrument für Schwangere, Babys und Kleinkinder“. <span class="copyright">APA/Schlager</span>
Gesundheitsminister Johannes Rauch spricht vom „wichtigsten Vorsorge-Instrument für Schwangere, Babys und Kleinkinder“. APA/Schlager

Letztlich konnten sich Bundesregierung, Sozialversicherung und Ärztekammer aber doch noch einigen. Nun stehen für die Erhöhung der Tarife an die Mediziner 19,75 Millionen Euro zur Verfügung. Weitere 17 Millionen sind für die Ausweitung der Leistungen budgetiert, insgesamt also 36,75 Millionen Euro. Außerdem ist angedacht, zehn Millionen aus dem sogenannten Resiliance and Recovery Fonds der Europäischen Union in Anspruch zu nehmen.

Die Vorarlberger Ärzte hätten sich schon früh für einen Kompromiss eingesetzt, der für alle tragbar ist, betont Kammerpräsident Walla im VN-Gespräch. Mit dem Paket, das nun ausverhandelt worden ist, lasse sich gut leben. Nun werde es wohl regelmäßig Verhandlungen über die Valorisierung der Tarife geben. „Dass das System automatisch an die Inflation angepasst wird, konnte nicht umgesetzt werden. Da hat der Bund nicht zugestimmt.“ Alles in allem sind Walla zufolge aber wesentliche Anliegen abgesichert, so dass der Pass als Kassenleistung erhalten bleiben könnte. „Anderweitig wäre das schlimm gewesen. Viel weniger Kinder und Mütter könnten erreicht werden.“

Vorarlbergs Kammerpräsident Burkhard Walla glaubt, dass es regelmäßig Verhandlungen über die Anpassung der Tarife geben wird.
Vorarlbergs Kammerpräsident Burkhard Walla glaubt, dass es regelmäßig Verhandlungen über die Anpassung der Tarife geben wird.

Mit dem neuen Eltern-Kind-Pass soll die Dokumentation und auch der Zugang zu den Untersuchungsergebnissen verbessert werden. Als Ziel nennt das Gesundheitsressort auch eine Erinnerungsfunktion – nicht nur was die Untersuchungen angeht, sondern etwa auch für die Fristen bei Mutterschutz oder Karenzmeldung. Insbesondere sozial benachteiligte oder bildungsferne Familien und Frauen, mitunter mit eingeschränkten Deutschkenntnissen, könnten den Plänen zufolge besser informiert werden. Das elektronische Eltern-Kind-Pass-Portal dürfte dann einerseits als App, andererseits als Web-Anwendung zur Verfügung stehen.

Mit dem neuen Namen Eltern-Kind-Pass soll „die gesellschaftliche Realität abgebildet werden, in der Väter mittlerweile ebenso als Bezugspersonen eine wichtige Rolle spielen“, heißt es in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf. Sie bekämen die Möglichkeit, sich aktiv in die Gesundheitsförderung und Prävention der Kinder einzubringen und die Mütter zu entlasten. Außerdem werde die Diversität moderner Familienkonstellationen anerkannt.

Zusätzliche Leistungen

In den kommenden Jahren sollen der Bundesregierung zufolge außerdem zusätzliche Leistungen in das Vorsorgeprogramm kommen: Eine psychosoziale Beratung zu Beginn der Schwangerschaft und ein zweites, freiwilliges Hebammengespräch vor der Geburt. Dazu kommen ein zusätzliches Hörscreening für Neugeborene, ein weiterer Ultraschall sowie ergänzende Laboruntersuchungen nach den fachlichen Empfehlungen. Das Angebot soll auch eine Ernährungs- und Gesundheitsberatung für Schwangere, Stillende oder junge Eltern, sowie eine Elternberatung umfassen.