Situation für Grenzgänger im Homeoffice wirft weiter Fragen auf

Politik / 18.01.2023 • 11:43 Uhr
Situation für Grenzgänger im Homeoffice wirft weiter Fragen auf
Neos-Abgeordneter Gerald Loacker weist darauf hin, dass sich die Situation von Grenzgängern noch nicht geändert hat. VN/Sams, APA/Schlager

Neos-Sozialsprecher Gerald Loacker sieht weiter Nachholbedarf im Finanzressort. Das Sozialministerium habe ausreichend nachgebessert.

Wien Es ist ein Thema, das 17.000 Vorarlbergerinnen und Vorarlberger betrifft. So viele Menschen pendeln zum Arbeiten über die Staatsgrenze. 500 bis 700 Personen arbeiten in Deutschland. Und für sie gibt es arbeitsrechtliche Unstimmigkeiten. Neos-Abgeordneter Gerald Loacker weist nun darauf hin, dass sich deren Situation noch immer nicht geklärt habe.

Circa 500 bis 700 Menschen pendeln aus Vorarlberg nach Deutschland über die Grenze. <span class="copyright">VN/Sams</span>
Circa 500 bis 700 Menschen pendeln aus Vorarlberg nach Deutschland über die Grenze. VN/Sams

Bereits im Juli hatte der Nationalrat auf Initiative des Neos-Politikers eine Entschließung in Richtung Bundesregierung einstimmig beschlossen. Darin wird sie zu Verbesserungen der steuer-, sozial- und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für das Homeoffice im grenzüberschreitenden Arbeiten aufgefordert. Außerdem solle sie zu diesem Zweck “proaktiv entsprechende Gespräche” mit Nachbarländern führen.

Loacker begründete seinen Antrag damals “mit dringendem Klärungsbedarf” für die Zukunft, etwa “wenn Homeoffice Arbeitsalltag ist und nicht während eines Lockdowns oder auf Grund hoher Covid-Fallzahlen zwangsverordnet wird”. Denn in solchen Situationen sei Personen mit Wohnsitz in Österreich und Arbeitsort in Deutschland die Tätigkeit im Homeoffice nur in einem Ausmaß von 25 Prozent der Arbeitszeit ohne Probleme möglich, schrieb der Dornbirner damals: “Liegt die Arbeitszeit am Wohnort darüber, entsteht dort Sozialversicherungspflicht.”

Gerald Loacker wünscht sich rechtliche Klarstellungen für Grenzgänger. <span class="copyright">APA/ROLAND SCHLAGER</span>
Gerald Loacker wünscht sich rechtliche Klarstellungen für Grenzgänger. APA/ROLAND SCHLAGER

Sozialrechtliche Anpassungen bereits vereinbart

Zumindest das Ressort von Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) habe nun ausreichend nachgebessert, sagt Loacker den VN. Wie aus einer aktuellen Anfragebeantwortung hervorgeht, wurde mit dem Deutschen Bund der Krankenkassen eine Vereinbarung über grenzüberschreitende Telearbeit zwischen Deutschland und Österreich fixiert: “Diese Vereinbarung ermöglicht auf Antrag eine Ausübung von Telearbeit im Wohnstaat im Ausmaß bis zu 40 Prozent der gesamten Beschäftigung”, schreibt Rauch. In solchen Fällen komme es dann auch zu keinem sozialrechtlichen Zuständigkeitswechsel: Die Österreicherin, die bei einem Deutschen Unternehmen, aber zeitweise auch zuhause in Vorarlberg arbeitet, wäre damit auch weiter in Deutschland sozialversichert – Ein bürokratischer Vorteil.

Diese Vereinbarung ist mit Jahreswechsel in Kraft getreten, bestätigt das Sozialministerium auf Nachfrage, sie wurde auf österreichischer Seite direkt mit dem Ressort abgeschlossen. Und Loacker kann damit leben: “Mit diesen 40 Prozent kann man arbeiten, das ist ein vernünftiger Wert.” Irgendwo müsse man eben eine Grenze ziehen, “das sind zwei Arbeitstage pro Woche, das ist vernünftig.”

Der Grenzgängerverband wünscht sich einheitliche Regeln aus den Federn von Magnus Brunner (l.) und Johannes Rauch (r.). <span class="copyright">APA/GEORG HOCHMUTH</span>
Der Grenzgängerverband wünscht sich einheitliche Regeln aus den Federn von Magnus Brunner (l.) und Johannes Rauch (r.). APA/GEORG HOCHMUTH

Warten auf die Finanz

Nicht zufrieden ist er hingegen mit einer Anfragebeantwortung von Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) über die steuerrechtlichen Aspekte der grenzüberschreitenden Telearbeit. Der Ressortchef verweist nämlich auf ein bereits mit Deutschland bestehendes Doppelbesteuerungsabkommen: Eine Konsultationsvereinbarung hierzu sieht ab 45 Arbeitstagen im Homeoffice zwar keine Doppelbesteuerung in beiden Ländern vor; die Besteuerungsrechte werden jedoch aufgeteilt. Deshalb sieht das Finanzressort in diesem Zusammenhang keine Rechtsunsicherheiten. Man würde das Abkommen aber im Moment evaluieren – einen Zeitpunkt für mögliche Änderungen könne man nicht abschätzen.

Die Unsicherheiten sieht Loacker sehr wohl, vor allem wegen der Divergenz zwischen sozialrechtlicher und steuerrechtlicher Rahmenbedingungen: Den 40 Prozent problemlos möglicher Telearbeit in der Sozialversicherung würden nur 45 Arbeitstage jährlich auf Steuerebene gegenüberstehen. “Wenn der Erwerbstätige mehr als 45 Tage für seine deutsche Firma Homeoffice in Österreich ausübt, wird seine Wohnung zu einer Betriebsstätte”, sagt Loacker. Dem Mitarbeiter sei das im ersten Moment zwar steuerlich egal, es betreffe ja nur seine Firma, aber: “Die will ja keine Betriebsstätte in Österreich haben.”

Frankreich und Belgien hätten das mit Deutschland sehr wohl gelöst, man müsse also nicht auf eine Lösung durch die OECD “warten”, wie das Finanzministerium in der Anfragebeantwortung in Aussicht stellt: Ein Abkommen Deutschlands mit Österreich wie mit Frankreich sei aufgrund technischer Unterschiede nicht möglich. Eine Nachfrage zum Thema blieb im Finanzministerium bisher unbeantwortet. Bereits im Juli sagte Herbert Fechting, Obmann des Vorarlberger Grenzgängerverbandes, den VN, dass er sich eine Lösung erwarte: “Logisch wäre es, wenn hier das Sozial- und das Finanzministerium sich hier einmal zusammen setzen und eine einheitliche Lösung finden, was mit dem Homeoffice passieren soll. Nicht, dass es nur separate Lösungen über steuerrechtliche und sozialrechtliche Angelegenheiten gibt. Das wäre im Sinne der Grenzgänger.”