Darum sind die Hürden für die direkte Demokratie hoch

Politik / 02.01.2023 • 16:00 Uhr
Die Aktivistinnen und Aktivisten beerdigten symbolisch das Volksabstimmungsrecht in Ludesch. <span class="copyright">Netzwerk VÜV</span>
Die Aktivistinnen und Aktivisten beerdigten symbolisch das Volksabstimmungsrecht in Ludesch. Netzwerk VÜV

Ohne Verfassungsänderung bleiben die Möglichkeiten eingeschränkt. Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit Volksbegehren.

Schwarzach Es war eine Entscheidung, die in Vorarlberg für ordentlich Wirbel sorgte: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) kippte 2020 die Möglichkeit, gegen den Willen der Gemeindevertretung eine Volksabstimmung abzuhalten. Hintergrund war eine solche in Ludesch im Jahr zuvor. Nun ist noch immer nicht klar, wie es mit der direkten Demokratie auf Gemeindeebene weitergehen soll. „Die Grenzen, die der Verfassungsgerichtshof den Ländern bei der Gestaltung macht, sind eng“, sagt der Rechtsexperte Peter Bußjäger. Eine Arbeitsgruppe befasst sich derzeit mit einer österreichweiten Volksbefragung.

Im Interview mit den VN unterstrich Grabenwarter das Grundprinzip der Demokratie. <span class="copyright">VfGH/Achim Bieniek, Daniel Novotny</span>
Im Interview mit den VN unterstrich Grabenwarter das Grundprinzip der Demokratie. VfGH/Achim Bieniek, Daniel Novotny

An Grundprinzip gebunden

Im VN-Interview hatte sich Verfassungsgerichtshofpräsident Christoph Grabenwarter noch einmal hinter die Entscheidung gestellt. Das Höchstgericht sei an das Grundprinzip der Demokratie in der Verfassung gebunden. „Das erlaubt es nicht, Entscheidungen von Parlamenten – und die Gemeindevertretung ist mit einem solchen vergleichbar – durch Volksabstimmungen auszuhebeln.“

Verfassungsjurist Bußjäger spricht von engen Grenzen. <span class="copyright">JUERGEN GORBACH</span>
Verfassungsjurist Bußjäger spricht von engen Grenzen. JUERGEN GORBACH

Wie die VN berichteten, hat der Landtag bereits Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) dazu aufgefordert, eine erneute Einführung des Modells zu prüfen – ohne, dass es eine Gesamtänderung der Verfassung bräuchte. Dafür wäre eine österreichweite Volksabstimmung nötig. Wie Edtstadler bereits Ende des vergangenen Jahres mitteilte, soll dafür der Regelungsspielraum von Bund und Ländern ausgelotet werden. Hierfür habe die Landeshauptleutekonferenz im Mai 2022 das Institut für Föderalismus mit einer Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten beauftragt. Institutsdirektor Bußjäger zufolge dürfte der Bericht in den kommenden zwei Monaten fertig sein.

Roland Frühtsück (ÖVP). <span class="copyright">VN/Hartinger</span>
Roland Frühtsück (ÖVP). VN/Hartinger

Eine Nachfolgeregel sieht bereits vor, dass die Gemeindevertretung bei ausreichenden Unterschriften einen Antrag auf Volksabstimmung behandeln muss. Lehnt sie das ab, folgt eine unverbindliche Volksbefragung. Viel mehr werde man nicht machen können, sagt Verfassungsrechtler Bußjäger. Nicht ohne eine Gesamtänderung der Bundesverfassung.

Eva Hammerer (Grüne). <span class="copyright">VN/Hartinger</span>
Eva Hammerer (Grüne). VN/Hartinger

Arbeitsgruppe berät sich

Das Netzwerk „Volksabstimmen über Volksabstimmen“ pocht darauf, das Volksabstimmungsrecht in die Bundesverfassung zu schreiben. Nach einem Landtagsbeschluss im Herbst beschäftigt sich nun eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Landtagsparteien und der Bürgerinitiative mit dem weiteren Vorgehen. Ziel ist die Unterstützung eines österreichweiten Volksbegehrens, das von der Initiative eingebracht werden könnte. Denn das Begehren müsse selbstverständlich vom Volk ausgehen, betont ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück. Er persönlich wünsche sich jedenfalls die Möglichkeit von früher zurück. Dazu habe es auch schon zwei Landtagsbeschlüsse gegeben. „Grundsätzlich halten wir die repräsentative Demokratie hoch. Vorarlberg hat da aber eine etwas andere Position, wegen der Nähe zur Schweiz.“

Bernhard Weber (Grüne). <span class="copyright">VN/Lerch</span>
Bernhard Weber (Grüne). VN/Lerch

Auf die Frage, warum es ein Volksbegehren statt einer Volksabstimmung in Vorarlberg sein soll, wie das ursprünglich gefordert wurde, antwortet die grüne Klubchefin Eva Hammerer: „Man muss sich immer überlegen, was in der Praxis am meisten bringt.“ Parteikollege Bernie Weber, Teil der Arbeitsgruppe, pflichtet bei. Vorteil sei neben der österreichweiten Wirkung auch, dass sich der Nationalrat bei einer Schwelle von mindestens 100.000 Stimmen mit dem Begehren befassen müsse. „Eine Volksabstimmung in Vorarlberg wäre ein rein symbolischer Akt.“ Zuletzt sei auch das Büro für freiwilliges Engagement und Beteiligung hinzugezogen worden, um Zuständigkeiten und Kapazitäten zu klären.

Johannes Gasser (Neos). <span class="copyright">VN/Hartinger </span>
Johannes Gasser (Neos). VN/Hartinger

Der Mandatar Johannes Gasser (Neos), der auch der Arbeitsgruppe angehört, hält es für entscheidend, dass die Debatte nicht parteipolitisch beeinflusst, sondern von der Zivilgesellschaft getragen wird und das Netzwerk daher in den Prozess mit eingebunden ist.

Christof Bitschi (FPÖ). <span class="copyright">VN/Serra</span>
Christof Bitschi (FPÖ). VN/Serra

FPÖ-Chef Christof Bitschi ist optimistisch. „Dass das frühere Recht zurückkommen muss, ist glasklar.“ Schon in der ersten Jahreshälfte dürfte sich abzeichnen, wohin der Weg gehe. Die geschäftsführende SPÖ-Klubobfrau Manuela Auer glaubt zwar nicht an eine schnelle Rückkehr der früheren Praxis. „Durch ein österreichweites Volksbegehren könnte der Druck aber zunehmen. Das wäre ein deutliches Zeichen.“

Manuela Auer (SPÖ). <span class="copyright">VN/Hartinger</span>
Manuela Auer (SPÖ). VN/Hartinger