WKSta-Akt deutet auf Einstellung der Causa gegen LH Wallner hin

Aktueller Stand der Ermittlungen lässt auf bevorstehende Einstellung des Verfahrens gegen Wallner schließen.
Schwarzach Wenn Medienvertreter offiziell bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKSta) anfragen, erhalten sie seit Monaten täglich dieselbe Antwort: “Der Verfahrensstand ist unverändert.” Hinter den Kulissen zeichnet sich nach VN-Informationen jedoch eine Einstellung des Verfahrens gegen Landeshauptmann Markus Wallner ab.
Status ist wichtig
Schon ohne tieferen Einblick ließ sich das bisher am Status ablesen. Wallner wird weiterhin als Verdächtiger geführt – und nicht, wie Landesrat Marco Tittler, sein Vorgänger Karlheinz Rüdisser und drei weitere Personen als “Beschuldigte” – was als Zeichen zu werten ist, dass sich die Verdachtsmomente gegen alle, außer eben gegen Wallner, erhärtet haben. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.
Anlass der Ermittlungen der WKSta gegen Markus Wallner waren die Anschuldigungen, die der Manager eines großen Vorarlberger Unternehmens in einer eidesstattlichen Erklärung zu Protokoll gegeben hatte. Der Landeshauptmann selbst habe um Inserate für die Wirtschaftsbund-Zeitung geworben und sogar dafür Gegenleistungen in Aussicht gestellt. Die VN berichteten über die Vorwürfe in der eidesstattlichen Erklärung und konfrontierten den Landeshauptmann in derselben Ausgabe in einem Interview mit den Vorwürfen. Wallner dementierte die Anschuldigungen des Managers mit dem zwischenzeitlich viel zitierten Satz: “Eine glatte Lüge.”

Die Identität des Managers ist der VN-Redaktion bekannt, auch die vorliegende eidesstattliche Erklärung trägt die Unterschrift des Mannes und ist mit Name samt Geburtsdatum versehen. Die Identität unterliegt jedoch dem Quellenschutz und somit dem Redaktionsgeheimnis.
Harte Ermittlungen
Von der WKSta Vernommene berichten den VN, dass von den Ermittlern durchaus auch Beugestrafen mit ins Spiel gebracht worden seien. „Es besteht die Möglichkeit mit Beugestrafen rechtmäßigen Druck auszuüben, wenn jemand im Besitz eines Beweismittels ist, die Angaben aber verweigert“, bestätigt auch der emeritierte Universitätsprofessor und Rechtswissenschafter Bernd-Christian Funk. Das betreffe natürlich auch den Sachverhalt, wenn jemand den Namen des Managers kenne, aber nicht nennen wolle. Der Landeshauptmann wurde übrigens bisher nicht von der Staatsanwaltschaft befragt.
Am Ende bleibt es den Staatsanwälten, alle Beweise inklusive der Erklärung in ihrer Gesamtheit abzuwägen und zu entscheiden, ob es zur Anklage, Einstellung oder Diversion kommt. Nach aktuellem – und seit Wochen unverändertem – Aktenstand ist erwartbar, dass eine Einstellung der Ermittlungen gegen den Landeshauptmann bevorsteht.
Vorwürfe nicht erhärtet
Denn im Akt der WKSta konnte nach VN-Informationen der Vorwurf bisher nicht weiter erhärtet werden. Der Landeshauptmann, der aufgrund des Aktes offenbar einen gewissen Informationsvorsprung hatte, sah bereits in der ORF-Pressestunde vor einigen Wochen „die Vorwürfe in sich zusammenbrechen“.
Einen eigenen Antrag auf Einstellung des Verfahrens hat der Landeshauptmann übrigens nicht gestellt, wie er den VN bestätigte: “Wir werden uns dazu auch nicht weiter äußern, sondern verlassen uns auf die sorgfältige Arbeit der WKStA.”