Thomas Schmid will Kronzeuge werden

Der Ex-Öbag-Chef wurde bereits 15 Mal von der WKStA einvernommen. Er hat gute Chancen auf den Status.
Wien Es kommt neue Bewegung in das “Casag-Verfahren” rund um die Casinos Austria, das vom Ibiza-Video ausgelöst wurde. Wie nun bekannt wurde, ist Thomas Schmid bereits im April an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) mit dem Wunsch nach Kronzeugenstatus herangetreten. Seit Juni wurde der ehemalige Generalsekretär im Finanzministerium, Ex-Chef der Staatsholding Öbag und Vertrauter von Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) insgesamt 15 Mal ganztägig einvernommen. “Aus meiner eigenen Praxis als Untersuchungsrichter und Staatsanwalt kann ich sagen: Das ist sehr viel”, erklärt Franz Fiedler, ehemaliger Rechnungshofpräsident, den VN dazu.
Die WKStA ermittelt nach eigenen Angaben gegen 45 Beschuldigte, darunter sowohl natürliche Personen, als auch Verbände. Das Casag-Verfahren umfasst alle Ermittlungsstränge, die sich aus dem Ibiza-Video ergeben haben: Darunter die Casinos-Ermittlungen, die Ermittlungen zu mutmaßlich manipulierten Umfragen zu Gunsten von Sebastian Kurz und der ÖVP oder die Inseratenaffäre. Die Liste der WKStA-Ermittlungen ist lang: Verdacht der Untreue, der falschen Beweisaussage, des Missbrauchs der Amtsgewalt, der Bestechlichkeit, der Bestechung und der Verletzung des Amtsgeheimnisses.
Noch kein formaler Antrag
Ein formeller Kronzeugenantrag wurde durch Schmid bisher nicht gestellt, heißt es von Seiten der WKStA. Die Vernehmungen würden nun geprüft und “allfällige weitere Ermittlungen aufgenommen”. Aufgrund einer möglichen Ermittlungsgefährdung wurden Schmids Vernehmungsprotokolle erst jetzt zum Akt hinzugefügt. Dadurch können sie auch den übrigen Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis gelangen, informiert die WKStA.
Sollte Thomas Schmid formell den Kronzeugenstatus im Casag-Verfahren beantragen, dürfte dieser noch längst nicht gesichert sein. Ein Kronzeuge ist laut Definition eine Person, die eine Straftat begangen hat und freiwillig einen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung leistet. Fiedler dazu: “Meiner Ansicht nach hat Herr Schmid gute Chancen auf den Kronzeugenstatus. Er ist eine Schlüsselfigur, das ist gar keine Frage.” Man wisse zwar nicht, welche Informationen er geliefert hat. Aber, so Fiedler, “nur ein Geständnis der ihm zur Last gelegten Daten bzw. die Bestätigung gegen andere Mitbeschuldigte – das reicht auf keinen Fall aus”.
Der ehemalige Rechnungshofpräsident erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass erst heuer der Meinungsforscherin Sabine B. in der ÖVP-Umfragen-Affäre der Kronzeugenstatus zugestanden wurde: “Das hat eine nicht unwesentliche Abweichung von der Praxis dargestellt. “Die Kronzeugenregelung wurde hier in großem Ausmaß ausgedehnt. Denn auch B. wurde damals bereits selbst zu einer Reihe von Vorwürfen vernommen. Da sie aber weitere Informationen geliefert hat, wurde ihr der Kronzeugenstatus gewährt.
Kronzeugenregelung
Die Kronzeugenregelung wurde in Österreich 2011 eingeführt und erst 2021 um sieben Jahre verlängert. Den Kronzeugenstatus kann es bei Korruptions- und Wirtschaftskriminalität sowie bei Delikten mit Strafdrohung über fünf Jahre geben. Zentrales Kriterium ist die Freiwilligkeit. Außerdem darf die Person noch nicht als Beschuldigter vernommen und keine Zwangsmaßnahmen gegen sie ausgeübt worden sein. Bei Meinungsforscherin B. wurde der Status dennoch gewährt. Möglich ist dies, wenn etwa im Rahmen einer Vernehmung völlig neue Tatsachen oder Beweismittel offenbart werden.
Falls Schmid den Kronzeugenstatus vollständig erhält, kann er mit Geldstrafen oder soziale Leistungen rechnen. Falls jedoch herauskommt, dass die Informationen nicht wesentlich zur Aufklärung beigetragen haben oder gar unrichtig waren, kann ihm dieser Status wieder entzogen werden. “Dann kommt es zu einem normalen Strafverfahren. Das muss der Kronzeuge sich immer vergegenwärtigen”, sagt Fiedler.