Abtreibung: Ärzte wollen mehr Information

Man wolle über die Nachfolgesuche nicht nur über die Medien erfahren, sagt Sibylle Spiegel, Obfrau der Fachgruppe der Gynäkologinnen und Gynäkologen.
Schwarzach Bis Jahresende soll alles geregelt und ein medizinisches Angebot für Abtreibungen in Vorarlberg weiterhin gesichert sein. Bislang ist Benedikt-Johannes Hostenkamp der einzige Arzt im Land, der diesen Eingriff vornimmt. Der 70-Jährige steht aber kurz vor der Pension. Erste Gespräche zwischen Landesrätin Martina Rüscher, den Gynäkologen und dem Chef der Krankenhausbetriebsgesellschaft (KHBG), Gerald Fleisch, fanden bereits statt. Es sei allerdings zu früh, um Detailfragen zu beantworten. Vieles werde vom Gespräch mit der Fachgruppe der Gynäkologen am 12. September abhängen, ist Hostenkamp überzeugt.

Bei dem Termin handle es sich nur um eine Informationsveranstaltung, entgegnet Sibylle Spiegel, Obfrau der Fachgruppe in der Ärztekammer Vorarlberg. Über eine Nachfolge Hostenkamps werde derzeit öffentlich diskutiert. Um über diese Thematik nicht nur aus den Medien zu erfahren, würden der 70-jährige Arzt, Rüscher und Fleisch den Ärztinnen und Ärzten nun Auskunft geben, erläutert Spiegel. „Die Gynäkologinnen und Gynäkologen in Vorarlberg sollen die Möglichkeit haben, aus erster Hand und direkt von den Entscheidungsträgern und Betroffenen informiert zu werden.“ Ziel der Fachgruppensitzung sei es, „ausführliche Informationen über den aktuellen Stand zum Thema Abtreibung in Vorarlberg zu erhalten“. Vor allem erhoffe man sich konkrete Informationen über die Rahmenbedingungen. „Welche Möglichkeiten werden vom Land Vorarlberg und der KHBG geprüft? Ist ein solches Angebot in den Vorarlberger Landeskrankenhäusern überhaupt vorstellbar und wenn ja in welcher Form und zu welchen Bedingungen?“, nennt Spiegel exemplarische Fragen. „Sobald diese Rahmenbedingungen von der Politik definiert und bekannt gegeben werden, können sich die Gynäkologinnen in den Diskussionsprozess einbringen. Grundsätzlich gilt: Eine Abtreibung durchzuführen ist eine individuelle und persönliche Entscheidung jedes einzelnen Arztes und jeder einzelnen Ärztin. Das ist gesetzlich so geregelt.“

Fleisch erklärte in den VN bereits, dass Schwangerschaftsabbrüche wenn möglich weiterhin außerhalb des Krankenhauses durchgeführt werden sollen. Er verschließe die Tür aber nicht: „Wichtig ist, dass in Not geratenen Frauen ein medizinisches Angebot zur Verfügung steht.“
Grundsätzlich steht in Österreich auf eine Abtreibung eine Freiheits- oder Geldstrafe, außer der Schwangerschaftsabbruch erfolgt innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft und wird von einem Arzt inklusive vorangehender Beratung durchgeführt.