Kinderbetreuungsgesetz als großer Kompromiss

Landesstatthalterin zu Kritik: “Es gibt keine Verschlechterung.”
Schwarzach Es ist ein großer Kompromiss, sagt Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink über das neue Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz. Viele Bedürfnisse seien zu berücksichtigen, etwa jene der Gemeinden, Dienstgeber, Pädagogen, Eltern und Kinder – umso schwieriger, allen genüge zu tun. Wie die VN berichteten, reicht die Kritik vom Personalmangel bis hin zum fehlenden Rechtsanspruch. Drei Pädagoginnen aus Lustenau, Ingrid Hämmerle-Golz, Beate Grabher und Beate Weilguni, warnen außerdem vor zu großen Gruppen und der Abwertung ihres Berufs. Schöbi-Fink beruhigt: „Wir wollen keine Verschlechterung.“ Außerdem erzählt sie von den Plänen höherer Förderungen, die Gemeinden den Aufbau neuer Gruppen erleichtern sollen.
Doch zurück zu den drei Pädagoginnen aus Lustenau. Sie sehen die Pläne kritisch, wonach Einrichtungen ihre Gruppen flexibler gestalten und für mehrere Altersgruppen zur Kinderbetreuung öffnen können. Zwei- bis Zwölfjährige könnten so zum Beispiel am Nachmittag gemeinsam unter einem Dach betreut werden. Schöbi-Fink erläutert, dass das ein großer Wunsch der Gemeinden gewesen sei.
Aktuelles Gesetz setzt Grenzen
„Ich glaube aber nicht, dass das in Lustenau eine Rolle spielen wird.“ Denn die Regelung ziele vor allem auf Ortschaften mit weniger Einwohnern ab, die naturgemäß auch weniger Kinder je Altersklasse zählen. „Sie haben oft Schwierigkeiten, überhaupt genügend Kinder für eine Gruppe zu finden.“ Das aktuelle Kindergartengesetz erlaube eine Alterserweiterung nicht. Die Alternative wäre für Kleingemeinden dann nur, die Familien in die Nachbargemeinden zu schicken – und das sei sicher nicht das angestrebte Ziel, sagt die Landestatthalterin.
Dass das Berufsbild abgewertet werde, sieht sie nicht. Der entsprechende Passus, den die Lustenauer Pädagoginnen kritisieren, sei so vom Kindergartengesetz übernommen und nicht verändert worden. Schon bisher war es möglich, dass Assistentinnen einspringen, wenn es keine ausgebildete Pädagogin für die Gruppenleitung gab. „Das haben wir nicht neu erfunden“ und sei bislang ein paar Mal vorgekommen. Die Regelung sei dazu da, um Notsituationen abzufedern. „Es ist besser, als keine Betreuung anzubieten.“ Schöbi-Fink betont gleichzeitig, dass jene die einspringen neben einer vierwöchigen Praxiszeit auch einschlägige Berufserfahrung vorweisen müssen.

Dass die Gruppen immer größer werden könnten, bestreitet die für Kinderbildung und -betreuung zuständige Landesrätin. Eine Verordnung werde den Betreuungsschlüssel regeln. „Sie ist schon in Ausarbeitung”, eine Begutachtung vorgesehen. Wie viel Personal auf wie viele Kinder komme, sei an das Alter der Kinder gekoppelt. Je jünger sie sind, desto besser muss der Schlüssel sein. Auch in alterserweiterten Gruppen würde das mitberücksichtigt. „Es geht nicht darum zu sparen, sondern darum, den Gemeinden etwas zu ermöglichen.“ Schließlich müssten diese ja den Versorgungsauftrag stemmen und ein entsprechendes Angebot schaffen. Eine Verschlechterung – ob größere Gruppen oder ungünstige Veränderungen der Personalschlüssel – schließt die Landesstatthalterin aus.
Höhere Förderung vom Land
Zusätzlich kündigt Schöbi-Fink mehr Geld für die Gemeinden an. Der Bund stellt über die 15a-Vereinbarung vor allem eine Anschubfinanzierung zum Ausbau der Kinderbetreuung für die Unter-Dreijährigen zur Verfügung. „Das Land Vorarlberg verhandelt mit dem Gemeindeverband über eine neue Förderrichtlinie.“ Diese soll neuen Gruppen zugute kommen. Demnach steigt die Personalkostenförderung für die ersten Jahre nach Gründung von 60 auf 80 Prozent. Gleichzeitig sei mehr Unterstützung bei den Investitionskosten geplant.