Die Ehe für alle soll nur ein erster Schritt gewesen sein

Politik / 09.06.2022 • 08:00 Uhr
Wenn es nach Justizministerin Alma Zadić geht, soll diskriminierendes Recht schnellstmöglich abgeschafft werden. Sie ist dabei auf Zustimmung des Koalitionspartners ÖVP angewiesen. <span class="copyright">APA</span>
Wenn es nach Justizministerin Alma Zadić geht, soll diskriminierendes Recht schnellstmöglich abgeschafft werden. Sie ist dabei auf Zustimmung des Koalitionspartners ÖVP angewiesen. APA

Das Justizministerium will eine weiter anhaltende Diskriminierung für Personen aus der LGBTIQ-Community prüfen.

Wien Es war im Dezember 2017, als die Politik vom Verfassungsgerichtshof überrumpelt wurde: Die Unterscheidung zwischen der Ehe für verschiedengeschlechtliche und der eingetragenen Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare verletzt das Diskriminierungsverbot – die Ehe für alle hielt damit in Österreich Einzug. Bereits 2002 griffen die Höchstrichter dem Gesetzgeber vor, indem sie die umstrittene Passage über „gleichgeschlechtliche Unzucht mit Personen unter achtzehn Jahren“ von Männern aus dem Strafgesetzbuch strichen.

Nun kündigte Justizministerin Alma Zadić (Grüne) an, die rechtliche Diskriminierung von LGBTIQ-Personen aufarbeiten zu wollen. Dies soll nicht nur mit einer rechtshistorischen Studie passieren, sondern auch mit einer Analyse der aktuellen Rechtslage, wie die 38-Jährige in einem Pressegespräch erklärte: „Die Ausgrenzung von LGBTIQ-Personen ist kein Phänomen der Vergangenheit.“ Das Projekt „Vor dem Gesetz sind alle gleich?“ wird unter der Federführung des Wiener Zentrums für queere Geschichte durchgeführt. Dessen Co-Leiter Hannes Sulzenbacher betonte die prekäre Situation in Zeiten, in denen sich Menschen mit homo- und transphoben politischen Einstellungen radikalisieren: „Es wird deutlich, wie fragil die LGBTIQ-Emanzipation der letzten Jahrzehnte war.“

Zahlreiche Rechtsgebiete betroffen

Für den Präsidenten des Oberlandesgerichts Graz, Michael Schwanda, ist eine hundertprozentige Gleichstellung auch heute noch nicht erreicht: „Weil ich selbst der LGBTIQ-Community angehöre, fühle ich mich von diesem Projekt auch persönlich angesprochen. Es wird sich erweisen, in welchen Bereichen noch kleinere Lücken zu schließen sind.“ Zumindest im Familienrecht sei das mittlerweile geschafft. Zadić, die sich im Juni vergangenen Jahres für die strafrechtliche Verfolgung von Homosexuellen öffentlich entschuldigte, sieht in der Untersuchung vor allem eine Möglichkeit des Gedenkens und der Aufarbeitung der Rechtsgeschichte. Sulzbacher betonte, dass Österreich im EU-Vergleich zu lange hinterhergehinkt sei.

Doch damit wird es nicht getan sein. Einige fragwürdige Punkte, die immer noch geltendes Recht sind, werden bei der Pressekonferenz angesprochen: Die Grünen würden jedenfalls für ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz eintreten, „das es auch braucht“, so Zadić. Demnach soll, zumindest wenn es nach dem kleinen Koalitionspartner geht. zum Beispiel das sogenannte „Levelling-Up“ eingeführt werden. Darunter wird ein ausgedehnter Diskriminierungsschutz etwa bei Benachteiligungen im Alltag oder im Berufsleben aufgrund der Sexualität, verstanden.

Außerdem würde man gemeinsam mit dem Sozialministerium an einem Verbot der Konversionstherapie arbeiten. Dabei handelt es sich um eine umstrittene Methode der Psychotherapie, durch die die sexuelle Orientierung einer Person unterdrückt werden soll. Für die Betroffenen ist das mit viel Leid verbunden. Das Büro von Johannes Rauch (Grüne) betont auf VN-Anfrage, dies natürlich umsetzen zu wollen, aber immer auf die innerkoalitionäre Abstimmung mit der Volkspartei angewiesen zu sein. Explizit im Regierungsprogramm festgeschrieben sind diese Vorhaben nicht.