Klimaministerin muss UVP-Dilemma lösen

EU-Kommission ortet Vertragsverletzung im Wirtschaftsressort. Dieses reagiert nicht drauf. Nun soll es Gewesslers UVP-Novelle richten.
Wien 22 Monate hat es gedauert, bis die Umweltverträglichkeitsprüfung zum Stadttunnel in Feldkirch abgeschlossen war. Deutlich schneller ging es beim Golfplatz in Rankweil (neun Monate). „Die Dauer hängt maßgeblich von der Art des Projektes, der Qualität der Einreichunterlagen, der Verfügbarkeit von Sachverständigen und auch der Akzeptanz in der Öffentlichkeit ab“, heißt es aus dem Klimaschutzressort von Leonore Gewessler (Grüne). Als Positivbeispiel führt das Ministerium das Vorarlberger Pumpspeicherkraftwerk Kops in Vorarlberg an. Auf den Antrag im Jahr 2003 folgte im Juni 2004 der Bescheid.
Dennoch gibt es Nachholbedarf. Das UVP-Gesetz braucht Anpassungen, unter anderem weil gegen Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren läuft.
Kritik an Rechtswidrigkeit
Die EU-Kommission glaubt, dass Österreich mit seinem Standortentwicklungsgesetz EU-rechtswidrig handelt. Dieses sieht vor, dass standortrelevante Projekte nach Ablauf einer zwölf-monatigen Frist zu genehmigen sind. Ausnahme: Es bestehen derart große Mängel, die durch Auflagen, Befristungen oder Anpassungen nicht behoben werden können. Mit dieser Verfahrensbeschleunigung sei nicht gesichert, dass alle Umweltauswirkungen berücksichtigt würden, heißt es seitens der Kommission. Sie forderte die Bundesregierung auf, die UVP-Regeln anzupassen. Das war im Oktober 2020. Seither ist nichts passiert.

„Es gibt noch keine begründete Stellungnahme. Sie wäre der zweite Schritt im Vertragsverletzungsverfahren“, erklärt eine Sprecherin der EU-Kommission auf VN-Anfrage. Die bisherigen Mahnschreiben an das Wirtschaftsministerium von Margarete Schramböck (ÖVP) verschwanden in der Versenkung. Dort heißt es auf VN-Nachfrage lediglich, dass es „derzeit keine neuen Entwicklungen auf europäischer Ebene“ gebe. In Anbetracht der jüngsten Entwicklungen gewinne ein neues UVP-Gesetz aber an Bedeutung. „Energieunabhängigkeit wird nur funktionieren, wenn man bei großen Projekten kurze Verfahren ermöglicht.“ Der im Standortentwicklungsgesetz vorgesehene Genehmigungsautomatismus kam bislang nicht zur Anwendung. Das Gesetz selbst, dessen Entwurf aus Schramböcks Ressort stammt, auch nicht.
Fokus auf Umweltschutz
Mit der UVP-Novelle ist nun Gewessler betraut. Der Entwurf sei mittlerweile in finaler Abstimmung, sagt ein Pressesprecher der Ministerin. Ziel sei es, dass Projekte so flächensparend wie möglich geplant würden. „Aktuell wird bei vielen Großprojekten mit hohem Flächenverbrauch gar keine UVP durchgeführt“, heißt es in einer Unterlage zur Novelle. Wichtig sei außerdem, den Treibhausgasausstoß so gering wie möglich zu halten. Die Behörden bräuchten mehr Ressourcen. Die Verfahren müssten übersichtlicher und effizienter werden.
Das Wirtschaftsressort legt seinen Fokus indes alleine auf Beschleunigung. Wiederholungen oder ein „Zurück zum Start“ dürfe es nicht geben, heißt es. Wer schuldhaft verzögere, solle für die dadurch entstandenen Kosten aufkommen. Interessensabwägungen seien zu berücksichtigen. Schramböck fordert zudem, den Stand der Technik einzufrieren, um Verfahrensschleifen zu vermeiden.

Drei Verfahren in Vorarlberg
In Vorarlberg laufen derzeit drei UVP-Verfahren: je eines zur Kapazitätserweiterung der Loacker-Shredderanalge in Götzis, zum Hochwasserschutzprojekt Rhesi und zum Hochwasserschutz III. Vor einem Umweltverträglichkeitsprüfung steht unter anderem der Steinbruch Hohenems Unterklien. Ein weiteres Projekt in Rankweil wird derzeit auf die UVP-Pflicht geprüft. Mittelfristig würde auch das ÖBB-Projekt Klosterbogen einer UVP unterzogen, heißt es aus dem Büro des zuständigen Landesrats Daniel Zadra. Dieser erklärt, dass ihm weder fachlich noch politisch UVP-Verfahren bekannt seien, „bei denen Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen aufgrund des UVP-Verfahrens verzögert wurden“. Die kürzeste Verfahrensdauer lag im Land bislang bei neun Monaten. Am meisten Zeit erforderte die UVP der ÖBB-Strecke-Strecke St. Margrethen-Lauterach im Abschnitt ab Lustenau. 22,5 Monate hat sie gedauert. Die durchschnittliche Genehmigungsdauer aller Projekte in Vorarlberg liegt bei 14,2 Monaten.
UVP-Verfahren in Vorarlberg. Durchgeführt und abgeschlossen
Kopswerk II: 10 Monate
Golfplatz Rankweil Weitried: 9 Monate
Pumpspeicherkraftwerk Rellswerk: 10 Monate
Stadttunnel Feldkirch: 22 Monate
Pumpspeicherkraftwerk Obervermuntwerk II: 14 Monate
Golfanlage Lech-Zug: 12 Monate
ÖBB Strecke St. Margrethen-Lauterach; Abschnitt Lustenau-Lauterach: 22,5 Monate