Diese Coronaregeln gelten nun an Schulen und Unis

Maske, Tests, Quarantäne: Überblick zu den aktuellen Bestimmungen.
Schwarzach In vielen Bereichen des Alltags sind die Coronaregeln weitgehend gelockert worden. An den Schulen bleibt es aber bei bestimmten Auflagen. Das betrifft etwa Maskenpflicht und Tests. Die Hochschulen gehen unterschiedlich vor.
Wo muss in der Schule noch überall eine Maske getragen werden?
An den Schulen gilt auch nach den Osterferien prinzipiell immer noch Maskenpflicht. Daran hat sich nichts geändert. Das heißt: Schülerinnen und Schüler an den Volksschulen und Unterstufen können einen Mund-Nasen-Schutz tragen, ab der Oberstufe muss es eine FFP2-Maske sein. In den Klassen- und Gruppenräumen braucht es aber keine Maske. Im Unterricht oder auch in den Pausen sind sie dort also nicht verpflichtend vorgeschrieben.
Was gilt für Lehrerinnen und Lehrer?
Auch für geimpftes und genesenes Lehr- und Verwaltungspersonal besteht nur außerhalb der Klassenräume FFP2-Maskenpflicht. Andere müssen durchgehend Maske tragen. Das gilt auch für „externe“ Besucherinnen und Besucher, also beispielsweise Eltern.
Wie oft wird noch getestet?
Der Ninja-Pass gehört der Vergangenheit an. Nun findet nur noch ein verpflichtender PCR-Test pro Woche statt, heißt es im entsprechenden Erlass von Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP). Bisher waren es mindestens zwei. Antigentests gibt es nur noch bei Bedarf, also etwa, wenn in der Klasse positive Fälle aufgetreten sind. Sollten Schülerinnen und Schüler keinen PCR-Test in der Schule machen, aber am Unterricht teilnehmen, müssen sie ein Testergebnis am Tag darauf vorlegen. Lehr- oder Verwaltungspersonal, das weder geimpft noch genesen ist, muss zumindest einmal pro Woche ein negatives Testergebnis vorlegen.
Werden noch ganze Klassen in Quarantäne geschickt?
Wie die Vorarlberger Bildungsdirektion erläutert, werden nur noch positiv getestete Schülerinnen und Schüler abgesondert. Für die anderen geht der normale Unterricht weiter. „Die Entscheidung liegt natürlich immer beim Infektionsteam.“
Was gilt an den Hochschulen?
Jede Hochschule kann eigene Vorgaben erlassen. An der Pädagogischen Hochschule in Feldkirch gilt neben der 3G-Regel jedenfalls auch noch weiter FFP2-Maskenpflicht. Wie in den Schulen müsse innerhalb der Unterrichtsräume aber keine Maske mehr getragen werden, heißt es auf VN-Nachfrage. Anders sieht es in der Fachhochschule in Dornbirn aus. Dort ist die Maske nicht mehr verpflichtend, sondern in Innenräumen nur noch empfohlen. Auch ein 3G-Nachweis ist nicht notwendig. An der Universität Innsbruck ist die 3G-Regel erst ab 1. Mai aufgehoben. In den Gebäuden, also auch bei Lehrveranstaltungen, muss aber grundsätzlich weiter FFP2-Maske getragen werden.
Wie steht es um den Impfstatus von Lehrpersonen, Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden?
Nach einer Aufstellung der Statistik Austria hatten im Februar etwa 41 Prozent der Schülerinnen und Schüler im Land ein Impfzertifikat, bei den Studierenden an Vorarlberger Hochschulen sind es sogar 83 Prozent. Die Impfquote der Lehrerinnen und Lehrer betrug im April 81 Prozent.