Causa Wirtschaftsbund: Sonderlandtag am 25. April

Regierung bemüht sich um Schadensbegrenzung.
Schwarzach Der Sonderlandtag, den die Opposition zur Aufklärung der Parteienfinanzierung der ÖVP im Zuge der Wirtschaftsbundcausa einsetzen will, findet am 25. April statt. Das bestätigte ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück am Dienstagabend. Es wird der erste Sonderlandtag in der Geschichte des Landes sein.
„Vorarlberg gilt eher als sauberes Bundesland“, sagt der renommierte Parteienfinanzierungsexperte Hubert Sickinger zu der aktuellen Affäre. Die Wirtschaftsbundcausa von Spenden an die ÖVP bis zur mutmaßlichen Inseratenkorruption widerspreche dem positiven Image.
Gesetzesentwurf im Mai
Die Regierung von ÖVP-Chef und Landeshauptmann Markus Wallner bemüht sich daher um Schadensbegrenzung. So solle das neue Parteienförderungsgesetz deutlich schneller in trockene Tücher gebracht werden als ursprünglich geplant. Ein erster Entwurf werde den Landtagsparteien bereits im Mai vorgelegt, verspricht die zuständige Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink (ÖVP). Dieser soll unter anderem mehr Transparenz bei den Parteifinanzen, striktere Offenlegungspflichten und deutlich ausgeweitete Prüfkompetenzen des Rechnungshofs bringen.

Die Opposition weist dem Landesrechnungshof indes eine zentrale Rolle zu. Dieser solle die Vorfälle rund um die Wirtschaftsbund-Affäre prüfen, forderten FPÖ, SPÖ und Neos. Auf Basis der aktuellen Rechtslage fehlen dem Kontrollgremium allerdings die Kompetenzen, bestätigt Verfassungsjurist Peter Bußjäger den VN. Parteienfinanzierungsexperte Sickinger erklärt, dass der Rechnungshof aber schon heute durchaus die Vergabe von Inserate durch Gebietskörperschaften mit Landesbeteiligung prüfen könnte. Für eine Einsicht in die Parteifinanzen ist eine Gesetzesänderung nötig. Diese ist sowohl im Entwurf auf Bundes- als auch auf Landesebene vorgesehen. Dem Landeshauptmann geht es dabei um ein Gesamtpaket. “Die Kompetenzfrage kann nicht isoliert betrachtet werden”, sagt er. Sie würde also nicht vorgezogen.

Gesetzesänderung nötig
Verfassungsjurist Bußjäger sieht kein Problem, das Gesetz so zu ändern, dass nicht nur Parteien, sondern auch ihnen nahestehende Organisationen von der Prüfung umfasst werden, wenngleich “die legistische Konstruktion dazu aber nicht ganz einfach wäre”. Auf Bundesebene geht der Gesetzgeber sogar weiter. Laut Entwurf sollen demnach nicht nur jene Organisationen geprüft werden, die Parteien nahe stehen, sondern zusätzlich auch jene, die parteinahen Organisationen nahe stehen. Die Definition sei aber schwierig, meint Sickinger. “Nahestehende Organisationen sind von der Rechtspersönlichkeit her von der Partei getrennt und meistens als Vereine organisiert.” Laut Gesetz müsse in den Statuten eine wechselseitige Beeinflussung der Willensbildung vorgeschrieben sein, um als parteinah zu gelten – oder etwa festgeschrieben sein, dass nur Parteimitglieder gewisse Vereinsfunktionen übernehmen dürfen. Das reicht allerdings nicht immer aus. “Es gibt auch Vereine, bei denen ein Blindenhund sieht, dass sie nahestehende Organisationen sind, die Statuten das jedoch nicht zeigen”, sagt Sickinger. Ihm zufolge wäre es also eine Lösung, “Spendenwäsche” auch strafrechtlich unter Strafdrohung zu stellen.