Was von der Neutralität übrig bleibt

Mit dem EU-Beitritt hat sich bereits vieles verändert.
Wien „Österreich bleibt neutral.“ Damit beendete Bundeskanzler Karl Nehammer die aktuelle Debatte über Österreichs Neutralität. Anlassfall war ein eisiger Wortwechsel zwischen Wien und Moskau am Wochenende. Das russische Außenministerium hatte in einer Erklärung das „scheinbar neutrale Österreich“ kritisiert und sich empört, dass Nehammer und Außenminister Alexander Schallenberg (beide ÖVP) „einseitige und empörte Aussagen“ zur Situation in der Ukraine getätigt hätten. Konkret hatten die Politiker unter anderem Menschenrechtsverletzungen an Ukrainern durch Russland angeprangert.
„Die österreichische Neutralität hat uns immer den Handlungsspielraum gegeben, um solidarisch zu sein“, betonte Nehammer am Montag weiter. Es sei möglich, Mitglied der EU zu sein, solidarisch gegenüber den Vereinten Nationen und der OSZE zu agieren und dennoch militärisch neutral zu sein. Unterstützung bekam Nehammer aus Vorarlberg. In einem Antrag forderte die SPÖ ein Bekenntnis des Landtags zur Beibehaltung der Neutralität. Auch die FPÖ forderte, die Debatte sofort zu beenden.
Von selbst tätig
Mit Blick auf die Frage des Ursprungs der österreichischen Neutralität verweist der Historiker Wolfgang Weber auf das Jahr 1952. Damals bot Josef Stalin den Westmächten Verhandlungen über eine Wiedervereinigung und Neutralisierung Deutschlands an. Dazu kam es bekanntlich nicht. Österreich sei daraufhin aber von selbst tätig geworden, schildert Weber. „Es bot den Alliierten von sich aus eine Neutralität nach Schweizer Vorbild an.“ Beide großen Parteien ÖVP und SPÖ hegten den Wunsch, dass ein Friedensvertrag abgeschlossen und Österreich selbstständig werden konnte. „Der Preis dafür war die Neutralität. Davon mussten alle Alliierten überzeugt werden.“ Dies gelang letztlich.
Im Mai 1955 wurde schließlich der österreichische Staatsvertrag unterzeichnet. Im Oktober desselben Jahres folgte der Beschluss des Bundesverfassungsgesetzes über die Neutralität. „Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität“, heißt es darin. Das Land werde keinen militärischen Bündnissen beitreten und nicht zulassen, dass militärische Stützpunkte auf seinem Gebiet errichtet werden können.
Die Diskussion rund um die „heilige Kuh“ Neutralität taucht allerdings alle paar Jahre wieder auf – besonders intensiv seit dem EU-Beitritt 1995. Weber zufolge war das überhaupt „ein erster ein erster großer Schritt weg vom Staatsvertrag 1955.“ Doch wie viel ist von der österreichischen Neutralität überhaupt übrig?
„Dass wir nicht bei der Nato sind und auch nicht bei der Nato sein dürfen. Und auch, dass keine dauerhafte Truppenstationierung anderer Länder auf unserem Gebiet zulässig ist“, sagt Verfassungsjurist Ralph Janik, der unter anderem zum Thema Neutralität forscht. Das sei der harte Kern, alles andere, so der Wissenschaftler „scheint Verhandlungsmasse zu sein.“
Sanktionen kein Thema
Wieviel Neutralität hat Österreich bei seinem EU-Beitritt eigentlich verloren? „Viel. In der EU gibt es eine gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Und die geht weiter als die Neutralität“, erklärt Janik. Bei einzelnen Positionen könne noch mit der Neutralität argumentiert werden. Aber: „Wir sind Teil der Europäischen Union auf weltpolitischer Ebene. Auch bei Sanktionen könnten wir nicht sagen, dass wir uns nicht beteiligen wollen. Da sind wir vollumfänglich gebunden.“ Das Thema Sanktionen sei neutralitätsrechtlich schon lange kein Thema mehr, auch wenn es nun wieder aufgegriffen wurde.
Mit Blick auf den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine stellt sich die Frage, wie sich die Neutralität in Zukunft gestaltet. Was würde etwa passieren, sollte Russland ein EU-Land angreifen? „Da hätten wir mit militärischem Beistand aufgrund unserer Neutralität ein Problem. Ob man das dann politisch durchargumentieren kann – in einer gemeinsamen Wertegemeinschaft eines wirtschaftlichen Blocks – ist ein anderes Thema. Aber grundsätzlich haben wir das bei den Verhandlungen zur EU-Beistandsklausel hineinreklamiert“, sagt Janik. Bei einer vollständigen Invasion eines EU-Mitgliedstaats werde es schwierig, sich komplett rauszuhalten. Aber, so betont der Verfassungsjurist: „Das ist eine politische Frage. Rechtlich müssten wir uns selbst in diesem Szenario heraushalten.“ Falls sich in der EU ein volles Verteidigungsbündnis mit gemeinsamer EU-Armee herausbildet, wäre aber auch der letzte Kern Neutralität weg.
Magdalena Raos, Julia Schilly