Neue Regeln für Parteifinanzen: Franz Fiedler kritisiert “Halbheiten”

Das neue Parteiengesetz soll erstmals Prüfrechte für den Rechnungshof und neue Spendenregeln bringen. Ex-Rechnungshofpräsident Franz Fiedler hält den Entwurf für “nicht ausreichend”.
Wien Nun liegt er also vor. Mit einigen Monaten Verspätung haben Grüne und ÖVP ihren Entwurf zum neuen Parteiengesetz vorgelegt. Die Klubobfrau der Grünen, Sigrid Maurer, und der ÖVP-Abgeordnete Andreas Ottenschläger präsentierten am Montag die Eckpunkte. Diese reichten dem ehemaligen Präsidenten des Rechnungshofs, Franz Fiedler, für ein unzufriedenes Urteilt: Im Gespräch mit den VN erklärte er, “nicht glücklich über die Halbheiten” des Vorschlages zu sein.
Position des Rechnungshofs nicht schmälern
Denn das, was nun präsentiert wurde, „entspricht nicht der üblichen Vorgehensweise bei Rechnungshofprüfungen“. Bei Unklarheiten oder einem begründeten Verdacht soll der Rechnungshof (RH) künftig selbstständig tätig werden und prüfen können. Ähnlich einer Steuerprüfung durch das Finanzamt, ergänzte Ottenschläger. Bislang waren seine Prüfrechte darauf beschränkt, bei den Wirtschaftsprüfern der Partei nachzufragen. Künftig soll der RH selbst tätig werden dürfen.
Allerdings muss er der Partei vorher Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Im Zweifelsfall soll der Verfassungsgerichtshof entscheiden, ob der Rechnungshof wirklich prüfen darf. Fiedler hält das für ganz gefährlich: “Denn das könnte Schule machen, falls man mit Feststellungen und Beurteilungen des Rechnungshofs nicht einverstanden ist. Meiner Ansicht nach ist das ein Irrweg.“ Laut dem früheren RH-Präsident schmälert das die Rolle und Position des Rechnungshofs.
Fiedler hielte eine andere Vorgehensweise für sinnvoll: „Der Rechnungshof bekommt den Rechenschaftsbericht und überprüft anhand der Unterlagen in den Parteien, ob der Bericht richtig ist oder nicht. Das ist doch das Naheliegende. Nicht, dass zuvor ein umfangreiches Stellungnahmeverfahren abgewickelt werden muss.“
Fiedler: Rechnungshof soll gleich an Ort und Stelle prüfen können
Das was jetzt vorliege, reiche nicht aus. “Es entspricht auch nicht der üblichen Praxis – nämlich dass der Rechnungshof an Ort und Stelle prüft und dann von sich aus Feststellungen trifft, ob der Ist-Zustand mit den Soll-Vorgaben übereinstimmt.“
Auch der Rechnungshof selbst hatte deutlich weiterreichende Prüfrechte vorgeschlagen, nämlich die Prüfung der Parteienförderung auf zweckmäßige Verwendung. Dem sind ÖVP und Grüne soweit bisher bekannt nicht gefolgt.
Namen der Geber müssen ab 500 Euro genannt werden
Das sind die weiteren Eckpunkte im Überblick: Das Spenden-Meldesystem soll transparenter werden. Namen (und Summen) der Geber werden demnach ab Zuwendungen von 500 Euro genannt. Als Bagatellgrenze wird eine Zuwendung von maximal 150 Euro eingezogen. Zwischen 150 und 500 Euro werden Namen und Summen zwar dem Rechnungshof gemeldet, die Angaben werden aber nicht veröffentlicht. Bei Einzelspenden von 500 bis zur Spendenverbotsgrenze von 7500 Euro gelten die strengsten Regeln und Veröffentlichungspflichten.
Schärfere Sanktionen bei mehr Wahlkampfkosten
Erweitert wird die Erfassung von den Parteien nahestehenden Organisationen, deutlich verschärft werden die Sanktionen etwa bei Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze. Bis zum Sommer wollen die beiden Regierungsfraktionen das Gesetz fertig haben. Nicht inkludiert ist in der Regelung vorerst die Bundespräsidentenwahl. Man werde dies nachholen, versprach Ottenschläger.
Zweidrittelmehrheit im Nationalrat notwendig
Die Reform braucht nun eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat und damit die Stimmen von SPÖ oder FPÖ. In der kommenden Woche wolle man Gespräche führen. SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried begrüßte den nächsten Schritt in Richtung Transparenz, man werde sich konstruktiv an der Diskussion beteiligen. Ähnlich äußerte sich sein NEOS-Pendant Nikolaus Scherak, während FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz kritisierte, dass Transparenz sogar zurückgefahren werde.
Auch Verhandlungen mit RH-Präsidentin
Laut Maurer beginnen auch Verhandlungen mit RH-Präsidentin Margit Kraker, die aufgrund der Verzögerung der Reform einen eigenen Gesetzesvorschlag erstellt hatte. Die langjährige Forderung, die Kontrollen durch den RH auszubauen, komme nun jedenfalls. “Bisher musste er glauben, was die Parteien ihm sagen”, so Maurer.
Kraker begrüßte die Reform, in einer schriftlichen Stellungnahme sprach sie von einem “wichtigen Schritt für mehr Transparenz und Kontrolle”. Gleichzeitig äußerte sie die Hoffnung, dass auch die Oppositionsparteien diese Reform mittragen. Positiv hob sie hervor, dass der RH “echte Prüf- und Einsichtsrechte” in die Parteifinanzen erhalten solle: “Darauf habe ich nachhaltig gedrängt.”
Frage über Umgang mit finanziellen Mitteln
Bewusst nicht eingegangen ist man bei ÖVP und Grünen allerdings auf den Wunsch des Rechnungshofs, die Mittelverwendung der Parteienförderung auf Zweckmäßigkeit zu prüfen – der RH wollte auch unterbinden, dass staatliche Förderungen zur Begleichung von Strafen etwa für Wahlkampfkostenüberschreitungen oder die Annahme illegaler Spenden eingesetzt werden dürfen. Der Eindruck sei, dass auch die anderen Parteien hier skeptisch seien, meinte ÖVP-Mandatar Ottenschläger. Man wolle einen fairen Wettbewerb gewährleisten, aber jede Partei solle selbst entscheiden können, wie sie mit ihren finanziellen Mitteln umgehe.