Das hat die Politik 2022 mit uns vor

Von der Impfpflicht bis zum Klimabonus – und mehr.
Schwarzach Für besonders viel Aufregung sorgt derzeit die geplante Corona-Impfpflicht, die ab Februar gelten soll. Im neuen Jahr geht es außerdem mit der ökosozialen Steuerreform los, assistierter Suizid wird für schwer oder unheilbar Kranke möglich sein. Zumindest eine wichtige Wahl findet statt, nämlich jene um die Hofburg. Amtsinhaber Alexander Van der Bellen hat derzeit noch nicht entschieden, ob er ein weiteres Mal antreten möchte.
Impfpflicht. Ab Februar soll es eine allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus geben. Darauf haben sich ÖVP und Grüne gemeinsam mit SPÖ und Neos geeinigt. Gelten wird die Pflicht den Plänen zufolge für alle Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich ab 14 Jahren. Sie brauchen einen Impfstatus, der alle Impfungen umfasst, die der Gesundheitsminister per Verordnung festlegt – und zwar auf Empfehlung des nationalen Impfgremiums. Ausgenommen sind Kinder unter 14, Schwangere, Genesene 180 Tage lang ab dem positiven PCR-Test, sowie Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Notwendig ist ein ärztliches Attest. Vierteljährlich finden Impfstichtage statt; der erste ist am 15. März 2022. An dem Tag müssen alle, die nicht zu den Ausnahmen zählen, geimpft sein. Ungeimpfte erhalten ein Erinnerungsschreiben. Ansonsten drohen Strafen – sie werden ebenfalls vierteljährlich verhängt. Wer am Impfstichtag keinen Impfeintrag oder Ausnahmegrund vorweisen kann, wird bei einem ordentlichen Verfahren mit bis zu 3600 Euro bestraft. Alternativ ist auch ein abgekürztes Verfahren möglich, mit Strafen von bis zu 600 Euro.
Gewaltschutz. 2021 sind mutmaßlich 31 Frauen in Österreich ermordet worden. Jede fünfte Frau ist ab ihrem 15. Lebensjahr körperlicher und/oder sexueller Gewalt ausgesetzt, berichten die Autonomen Österreichischen Frauenhäuser. Um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten, soll Gewaltschutz auch im kommenden Jahr ein Schwerpunkt in der Frauenpolitik bilden. Für die Stärkung der Gewaltschutzzentren stehen fünf Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln zur Verfügung, berichtet das Frauenministerium. Das Geld kommt zur Hälfte aus dem Ressort sowie aus dem Innenministerium. Das Budget für den Bereich Frauen und Gleichstellung steigt insgesamt von 14,65 Millionen auf 18,4 Millionen Euro. Zur Stärkung des Gewaltschutzes und für Präventionsmaßnahmen sind 24,6 Millionen Euro (von Innen-, Justiz-, Sozial- und Frauenressort) eingeplant. Projekte, die 2021 zur Stärkung und Unterstützung von Mädchen und Frauen in den Bereichen Bildung, Beruf und Gesundheit mit Fokus auf Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik und Finanzkompetenz ins Leben gerufen wurden, sollen fortgesetzt werden.

Einstieg in die ökosoziale Steuerreform. Den ersten Schritt setzen ÖVP und Grüne 2022. Im Juli wird der zusätzliche CO2-Preis erstmals fällig. Die Einnahmen sollen über den Klimabonus an die Bevölkerung zurückfließen. Er wird in der zweiten Jahreshälfte ausbezahlt. Anspruch haben jene Personen, die an zumindest 183 Tagen im Inland mit Hauptwohnsitz gemeldet waren. Erwachsene erhalten zwischen 100 und 200 Euro. Der genaue Betrag hängt vom Wohnort ab. Je besser der Ausbau des öffentlichen Verkehrs, desto weniger Geld gibt es. In den Vorarlberger Gemeinden werden es zwischen 133 und 200 Euro sein. Kinder erhalten die Hälfte. Der zusätzliche CO2-Preis von 30 Euro je Tonne dürfte Benzin um neun Cent je Liter teurer machen, Diesel und Heizöl um zehn Cent und Erdgas um sieben Cent für zehn Kilowattstunden Heizleistung. Bis 2025 steigt der Preis auf 35, 45 und 55 Euro pro Tonne. Das hängt auch von der Entwicklung der Energiepreise ab. Andere Etappen der Steuerreform sehen 2022 etwa auch eine Senkung der zweiten Stufe der Lohn- und Einkommenssteuer von 35 auf 32,5 Prozent und einen höheren Familienbonus von maximal 1500 auf 2000 Euro pro Kind und Jahr vor. Wer zu wenig verdient, um den Bonus voll auszuschöpfen, erhält jährlich bis zu 450 Euro. Die nächsten Reformetappen sollen 2023 und 2024 folgen.
Sterbeverfügung für Schwerkranke. Assistierter Suizid wird 2022 für schwer oder unheilbar kranke Menschen möglich sein. Einige Voraussetzungen sind für die neue Sterbeverfügung notwendig. Zwei Ärzte entscheiden, ob der oder die volljährige Betroffene entscheidungsfähig ist. Dazu kommt, dass die Krankheit eindeutig diagnostiziert sein muss, ein Aufklärungsgespräch mit einem Arzt ist Pflicht. Ist das erledigt, kann bei einem Notar oder Patientenanwalt nach einer Frist von zwölf Wochen eine Sterbeverfügung errichtet werden. Damit ist der Zugang zu einem letalen Präparat in den Apotheken offen. Bei Menschen, die nur noch geringe Zeit zu leben haben, kann sich die Frist auf zwei Wochen verkürzen. Das neue Sterbeverfügungsgesetz wurde beschlossen, nachdem der Verfassungsgerichtshof das strenge Verbot der Hilfe zur Selbsttötung für verfassungswidrig erklärt hatte. Nicht betroffen war die aktive Sterbehilfe. Sie bleibt in Österreich weiter verboten.

Bundespräsidentschaftswahl. Im neuen Jahr ist nur eine große Wahl zu schlagen. Es geht um die Hofburg. Die sechsjährige Funktionsperiode von Bundespräsident Alexander Van der Bellen (77) endet am 26. Jänner 2023. Damit muss im November zur Wahl des Staatsoberhauptes aufgerufen werden. Wer auf dem Stimmzettel steht, ist noch nicht klar. Alle Beteiligten warten noch auf die Entscheidung Van der Bellens, ob er für eine zweite Amtsperiode kandidiert.