Diese Regeln gelten für Fahrten über die Grenze im Lockdown

Politik / 22.11.2021 • 19:00 Uhr
Diese Regeln gelten für Fahrten über die Grenze im Lockdown
In ein Nachbarland zu fahren ist grundsätzlich nicht verboten. Es kommt aber auf den Zweck an. VN/Sams

Fragen und Antworten zu den Bestimmungen in Vorarlberg und den angrenzenden Ländern.

Schwarzach Österreich befindet sich bis 12. Dezember im Lockdown. Die aus der Vergangenheit bekannten Ausgangsbeschränkungen sind wieder in Kraft. Das wirkt sich auch auf den Grenzverkehr aus. Es folgt ein Überblick über die geltenden Bestimmungen.

Ich habe einen Wochenendtrip ins Ausland gebucht. Darf ich diesen trotz Lockdown antreten?

„Auslandsreisen sind prinzipiell erlaubt“, teilt eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums mit. Beachtet werden müssen die Einreiseregeln des Ziellandes und die österreichischen Bestimmungen bei der Rückkehr.

Was gilt bei der Einreise nach Vorarlberg?

Grundsätzlich gilt für die Einreise aus Staaten mit geringem epidemiologischen Risiko nach Österreich: Betroffene müssen entweder geimpft, genesen oder PCR-getestet sein. Bei PCR-Tests darf die Probenentnahme nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Wer keinen solchen 2,5G-Nachweis hat, ist dazu verpflichtet, eine Einreiseanmeldung auszufüllen und binnen 24 Stunden einen Test nachzuholen. Sonst droht Quarantäne.  Zu den Staaten mit geringem epidemiologischen Risiko zählen neben den EU-Mitgliedsstaaten unter anderem die Schweiz und Liechtenstein.

Kann ich über die Grenze in die Schweiz, Liechtenstein oder Deutschland fahren, um essen zu gehen?

In Vorarlberg hat alles geschlossen, in den Nachbarländern nicht. So mag es verlockend klingen, in St. Gallen, Vaduz oder Lindau einen Besuch im Restaurant, im Museum oder beim Friseur zu planen. Doch Vorsicht: In Österreich gelten rund um die Uhr Ausgangsbeschränkungen. Der eigene Wohnbereich darf nur aus bestimmten Zwecken verlassen werden, zum Beispiel, um arbeiten oder in die Schule zu gehen oder eine hilfsbedürftige Person zu unterstützen. Der Besuch eines Restaurants in einem Nachbarland falle sicherlich nicht darunter, wie Verfassungsjurist Peter Bußjäger erläutert. Anders sehe es zum Beispiel im Fall eines Lebensmittel-Einkaufs oder eines Spaziergangs in der Schweiz oder Deutschland aus. Denn die Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens oder der Aufenthalt im Freien zur psychischen oder körperlichen Erholung zählt zu den erlaubten Gründen, das Haus zu verlassen. „Ich sehe prinzipiell gröbere Schwierigkeiten, das zu kontrollieren“, gibt Bußjäger zu bedenken. Wie die VN berichteten, hieß es von Landesseite, dass Grenzkontrollen sowohl stationär als auch im Streifendienst stattfinden.

Was gilt für den Verwandten-Besuch in einem Nachbarland?

Den Lebenspartner oder einzelne engste Angehörige wie Eltern, Kinder und Geschwister zu treffen, ist aus österreichischer Sicht auch im Lockdown möglich. Schon bisher waren Menschen, die aus familiären Gründen oder zum Besuch des Lebenspartners regelmäßig über eine Grenze fahren, Berufspendlern gleichgestellt. Für die Einreise nach Österreich gilt für sie die 3G-Regel. Antigentests sind 24 Stunden gültig. Allerdings sind auch immer die Einreiseregeln in den Nachbarstaaten zu beachten. Während die Schweiz oder Liechtenstein keine Beschränkungen für Fahrten aus einer Grenzregion wie Vorarlberg erlassen haben, ist Deutschland etwas strenger. Österreich gilt aus deutscher Sicht als Hochrisikogebiet. Wer einreisen will, muss sich vorab anmelden. Personen, die nicht genesen oder geimpft sind, sind im Nachbarland mindestens zu einer fünftägigen Quarantäne verpflichtet. Ein Besuch von Verwandten ersten Grades oder des Lebenspartners unter 72 Stunden gilt aber als Ausnahme von der Anmelde- und Quarantänepflicht. In diesem Fall reicht ein 3G-Nachweis. Antigentests dürfen in Deutschland maximal 48 Stunden, PCR-Tests 72 Stunden alt sein.

Was muss ich als Berufspendler in Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein beachten?

Fahrten aus Vorarlberg in die Schweiz und Liechtenstein sind grundsätzlich ohne bestimmte Voraussetzungen möglich. Das gilt natürlich auch für Grenzgänger. In Deutschland müssen Berufspendler aus Hochrisikogebieten, die nicht geimpft oder genesen sind, ihren Testnachweis nur zwei Mal pro Woche erneuern. Das gilt übrigens auch bei Tagesaufenthalten im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs.