Egal ob Friseur- oder Restaurantbesuch: Ab Montag ist viel Vergnügliches auch im Ausland tabu

Politik / 20.11.2021 • 04:45 Uhr
Egal ob Friseur- oder Restaurantbesuch: Ab Montag ist viel Vergnügliches auch im Ausland tabu

Der eigene Wohnbereich darf nur in Ausnahmefällen verlassen werden, aber nicht um für einen Haarschnitt über die Grenze zu fahren.

Wien Wer über die Grenze von Deutschland, der Schweiz oder Liechtenstein nach Vorarlberg fährt, sollte keine verdächtig schöne Frisur haben. Denn ein Friseurbesuch im Ausland ist ab Montag untersagt. Er widerspräche den Ausgangsbeschränkungen, wonach man den eigenen Wohnbereich nur noch aus den bereits bekannten Gründen verlassen darf: vom Lebensmitteleinkauf über die Arbeit bis hin zum Besuch des Lebensgefährten. Mit dem Lockdown ab Montag sind Grenzübertritte nur noch zulässig, wenn sie aufgrund der genehmigten Ausnahmegründe erfolgen. So ist auch ein Restaurantbesuch in Liechtenstein, ein Wellnessaufenthalt in Deutschland oder ein Skiwochenende in der Schweiz tabu, der Lebensmitteleinkauf im Ausland aber nicht. „Die Grenzkontrollen finden weiterhin sowohl stationär als auch im Streifendienst statt“, erläutert Landesrat Christian Gantner.

Der Friseurbesuch ist in den kommenden drei Wochen für alle tabu, auch im Ausland. <span class="copyright">APA</span>
Der Friseurbesuch ist in den kommenden drei Wochen für alle tabu, auch im Ausland. APA

2,5G-Nachweis bei Grenzübertritt

Bei der Rückreise ist ab Montag ein 2,5G-Nachweis Pflicht. Das heißt, man muss entweder geimpft, genesen oder PCR-getestet sein. Antigentests sind nur noch für Pendler zugelassen, also für jene, die regelmäßig aus beruflichen, schulischen oder familiären Zwecken über die Grenze reisen. Das Ergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein, bei den PCR-Tests darf die Probeentnahme maximal 72 Stunden zurückliegen. Wer keinen Nachweis bei sich hat, muss ihn nachliefern oder in Quarantäne.

2G oder Quarantäne in Deutschland

Doch nicht nur Österreich hat seine Einreisebestimmungen verschärft. Auch Deutschland legt für Einreisende aus sogenannten Hochrisikogebieten strengere Regeln vor. Betroffen sind vor allem Personen, die nicht geimpft oder genesen sind. Sie müssen in Deutschland eine zehntägige Quarantäne antreten, aus der sie sich nach fünf Tagen freitesten können. Für Kinder unter zwölf Jahren ist eine fünftägige Quarantäne Pflicht. Auch eine Einreiseanmeldung ist notwendig. Wenn Geimpfte und Genesene ihre Nachweise vorab hochladen, entfällt die Quarantäne. Ausnahmen gibt es unter anderem für Kurztrips im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs unter 24 Stunden, Berufspendler, der Besuch von Verwandten ersten Grades und des Lebenspartners unter 72 Stunden oder für die Durchreise. Ein 3G-Nachweis ist trotzdem Voraussetzung.

Fahrten in die Schweiz und nach Liechtenstein bleiben für Vorarlberger hingegen problemlos. Als Einreisende aus einer Grenzregion müssen sie sich nicht anmelden und fallen auch nicht unter Nachweis- beziehungsweise Testpflichten.

Birgit Entner-Gerhold, Magdalena Raos