Diese Maßnahmen sollen Corona unter Kontrolle bekommen

Regierung und Landeshauptleute haben sich nach zähem Ringen auf eine Corona-Impfpflicht und auf einen Lockdown für ganz Österreich verständigt.
Der Lockdown
Die Schließungen sollen ab Montag maximal 20 Tage dauern, wobei nach zehn Tagen evaluiert wird. Es bleiben nur Geschäfte des täglichen Bedarfs (Supermarkt, Bank, Post) und Gesundheitseinrichtungen wie Arztpraxen und Apotheken geöffnet.
Bundeskanzler Alexander Schallenberg (ÖVP) sagte, es sei trotz monatelanger Überzeugungsarbeit nicht gelungen, genug Menschen von der Impfung zu überzeugen. Man habe daher keine andere Möglichkeit gesehen, als weitere einschränkende Maßnahmen für andere zu verordnen – “zum Schutz von uns allen”. Der Lockdown endet “automatisch” am 13. Dezember, sagte er. “Diese Entscheidung fällt uns nicht leicht. Aber angesichts des Infektionsgeschehens müssen wir solche Maßnahmen setzen und wir tragen sie alle mit.”
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FFP2-Maskenpflicht
Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) sagte, es werde auch eine generelle FFP2-Pflicht in Innenräumen eingeführt. Diese gelte auch am Arbeitsplatz, sofern keine anderen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden können.
Schulen und Kindergärten
Die Schulen bleiben grundsätzlich offen (Präsenzunterricht “für all jene, die es benötigen” laut der schriftlichen Vereinbarung), die Präsenzpflicht wird aber ausgesetzt, sagte Schallenberg. “Es gibt den gemeinsam Appell von Bundesregierung und Landeshauptleuten, dort wo möglich, die Schüler zuhause zu lassen”, betonte er – und verwies auf die extrem hohe Fallzahlen in diesen Altersgruppen. “Was immer wir im Schulbereich entscheiden, ist immer eine Herausforderung”, räumte er ein. An den Schulen gilt die entsprechende Maskenpflicht.
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In Salzburg und Öberösterreich wurde dies am Donnerstag sehr diskutiert. Schulen und Kindergärten in Salzburg sollten angesichts der hohen Infektionszahlen besonders bei den 5- bis 15-Jährigen grundsätzlich geschlossen bleiben, erklärte Haslauer am Donnerstag und sprach explizit von einem Wechsel ins Homeschooling. “Schulen werden aus derzeitiger Sicht nur für eine absolut nötige Betreuung offen bleiben.” In Oberösterreich bleiben die Schulen und Kinderbildungseinrichtungen nach offiziellem Wording zwar offen und es soll auch Unterricht geben. Das Land will die Eltern aber bitten, wenn es möglich ist, die Kinder zu Hause zu lassen.
Unternehmen
Finanzminister Gernot Blümel und Arbeitsminister Martin Kocher (beide ÖVP) haben am Freitag der Wirtschaft für die Lockdownzeit eine Fortführung der Wirtschaftshilfen in Aussicht gestellt. Allerdings müssen sich alle geförderten Unternehmen an die COVID-Bestimmungen halten, ansonsten ist die Hilfe zurückzuzahlen.
Für Betriebe gibt es weiter einen Ausfallsbonus, bei einem Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent im Vergleich zum gleichen Monat 2019, also vor der Pandemie. 10-40 Prozent des Umsatzrückgangs können erstattet werden, maximal 2,3 Mio. Euro statt bisher 1,8 Mio. Euro. Die Hilfe gilt von November 2021 bis März 2022 und kann ab 16. Dezember beantragt werden. Die Kosten belaufen sich auf bis zu 700 Mio. Euro im Monat.
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Auch gibt es einen Verlustersatz bei mindestens 40 Prozent Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019. 70 bis 90 Prozent des Verlustes können ersetzt werden, maximal 12 Mio. Euro, statt wie bisher 10 Mio. Dieser gilt von Jänner bis März 2022 und kann ab Jänner 2022 beantragt werden. Die Kosten der Maßnahme sind noch offen.
Bei mindestens 40 Prozent Einkommensrückgang oder wenn die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden können, gibt es Mittel aus dem Härtefallfonds. Die Ersatzrate liegt bei 80 Prozent, zuzüglich 100 Euro des Nettoeinkommensentgangs. Die Beihilfe läuft bis März 2022, es gibt zwischen 600 und 2.000 Euro. Die Maßnahme kostet 100 Mio. Euro pro Monat.
Auch Steuerstundungen und Herabsetzung wird es weiter geben, kündigte Blümel an.
Kurzarbeit und Homeoffice
Die Corona-Kurzarbeit gilt jedenfalls bis Jahresende, deckt also den jetzt angekündigten Lockdown ab, erinnert Kocher. Wie es danach weitergeht, ist noch offen. Jetzt aber ist noch eine Reduktion der Arbeitszeit bis zum völligen Arbeitsausfall möglich, bei einem Nettoeinkommensersatz von 80 bis 90 Prozent.
Ab Montag den 22. November haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen in die Risikogruppe fallen, wieder die Möglichkeit, sich ein Risiko-Attest zu besorgen und im Bedarfsfall freistellen zu lassen. Damit wird eine im Sommer ausgelaufene Bestimmung wiederbelebt. Der Freistellungsanspruch für Schwangere in körpernahen Berufen ist ohnehin nach wie vor aufrecht, auch kann die Sonderbetreuungszeit unverändert in Anspruch genommen werden, wenn ein Kind in Quarantäne geschickt wird oder an Corona erkrankt, erinnert Kocher.
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Es gibt auch eine Empfehlung für Homeoffice. Das wird auch im Bundesdienst umgesetzt.
Sport
Spitzensportveranstaltungen in Österreich dürfen ab Montag weiterhin stattfinden, aber nur noch ohne Zuschauer, also in der Fußball-Bundesliga beispielsweise als Geisterspiele. Der Breitensport kommt komplett zum Ruhen.
Impfpflicht ab Februar
Die Impfpflicht soll ab Februar 2022 gelten. Zur Impfpflicht merkte Schallenberg an, dass man hier den Realitäten ins Auge sehen müsse. “Wir haben zu viele politische Kräfte in diesem Land, die vehement dagegen ankämpfen”, dies sei ein “Attentat auf unser Gesundheitssystem”. Die Konsequenzen seien überfüllte Intensivstationen und enormes menschliches Leid.
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Der zweite Stich soll ab dem Februar 2022 nicht wie bisher neun Monate, sondern dann nur mehr sieben Monate für den Grünen Pass gelten, womit die Bevölkerung zur dritten Auffrischung motiviert werden soll. Bei vorangegangenen Impfungen mit Vektorimpfstoffen (wie Astra-Zeneca) wird die dritte Dosis ab dem vierten Monat empfohlen, bei mRNA-Impfstoffen (Pfizer oder Moderna) ist der Dritte Stich ab dem vierten Monat möglich.
Bei Verstößen gegen die Impfpflicht wird es Verwaltungsstrafen geben, Details werden dazu noch ausgearbeitet, so Schallenberg. Es werde jedenfalls Ausnahmen für all jene geben, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.