Als es in Österreich schon einmal eine Impfpflicht gab

Politik / 19.11.2021 • 15:30 Uhr
Als es in Österreich schon einmal eine Impfpflicht gab
Eine Impfung war in Österrich fast 30 Jahre lang Pflicht. VN, AFP

In der Zweiten Republik gab es diese Verpflichtung bereits. Verstöße dagegen waren teuer.

Schwarzach Nun steht es fest. Ab Februar soll es in Österreich eine allgemeine Impfpflicht geben. Wie diese genau ausgestaltet werden soll, war am Freitag noch unklar. Erfahrung damit gibt es aber schon. Denn in der Nachkriegszeit gab es bereits einmal eine Impfpflicht, und zwar gegen die Pocken, beschlossen wurde das Gesetz 1948. Knapp 30 Jahre später fiel die Pflicht, nachdem die Weltgesundheitsorganisation WHO die Krankheit für beseitigt erklärt hatte. Die Strafen für jene, die sich nicht daran hielten, waren massiv.

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Eine Impfung war in Österrich fast 30 Jahre lang Pflicht. AFP

In Wellen

Doch wie gefährlich waren die Pocken? Sind sie vergleichbar mit der Corona-pandemie? „Sogar über Jahrhunderte hinweg waren die Pocken eine große Gefahr, immer wieder gab es Wellen. Selbst Kaiserin Maria Theresia erkrankte daran“, schildert der Vorarlberger Historiker Meinrad Pichler. „Zahlreiche Erkrankte verstarben. Viele litten unter Verunstaltungen.“ Im 18. Jahrhundert kamen allein in Europa 60 Millionen Menschen ums Leben. Um 1800 erforschte der englische Arzt Edward Jenner schließlich einen Impfstoff gegen die Infektionskrankheit, indem er den Menschen das für sie harmlose Kuhpocken-Virus injizierte.

Historiker Pichler verweist auf gezielte Versuche, die Menschen im 19. Jahrhundert in Vorarlberg zur Impfung zu bewegen. „Die Pfarrer haben die Impfung gepredigt, für die Gemeindeärzte gab es Prämien, auch das Militär spielte eine wichtige Rolle.“ Alle, die mit 19 Jahren eingezogen wurden, seien gegen die Pocken, in Vorarlberg Blattern genannt, geimpft worden. Bayern hatte bereits 1807 eine Impfpflicht gegen die Pocken eingeführt, in England war es 1853 so weit, in Frankreich 1857 und im Deutschen Reich schließlich 1847.

In der Zweiten Republik wurde die Pockenimpfung 1948 zur Pflicht. „Jedermann ist  verpflichtet, sich nach Maßgabe der  Bestimmungen dieses Bundesgesetzes zum Schutze gegen Pocken (Blattern, Variola) impfen zu lassen“, heißt es in dem Gesetz. Die Situation damals, drei Jahre nach dem Krieg, sei mit heute nicht vergleichbar, schildert der Historiker Wolfgang Weber. Damals habe es kein grundlegendes Misstrauen gegeben, im Gegenteil. „Es herrschte ein positiver Zugang zum Staat und den Parteien als Vertreter des Staates. Deren Glaubwürdigkeit war viel höher, als das heute der Fall ist.“ Auch die Wissenschaft hat dem Experten zufolge einen besseren Stellenwert gehabt. „Die Haltung war: Die Regierung gibt vor und wir folgen.“ Schon rein technisch habe auch nicht jeder Bürger oder jede Bürgerin die Möglichkeit dazu gehabt, zu jedem Gesetz oder Verordnung eine Stellungnahme abzugeben. Auch eine Oppositionspolitik wie jene der FPÖ, die unter Herbert Kickl gegen die Coronaimpfung agitiert, sei lange kein Thema gewesen.

1000 Schilling Strafe

Die Strafen fielen hoch aus. Wer gegen die Pflicht verstieß, musste eine Verwaltungsstrafe bis zu 1000 Schilling bezahlen oder 14 Tage Arrest antreten. 1000 Schilling waren damals viel Geld, wie Weber erläutert. „Es handelte sich um den gut dreifachen durchschnittlichen Monatslohn.“