Vorarlberg als deutsches Hochrisikogebiet: Diese Regeln gelten nun im Grenzverkehr

Deutschland hat Österreich als Hochrisikogebiet eingestuft. Was das nun für Fahrten ins Nachbarland bedeutet.
Berlin, Schwarzach Die Entscheidung war erwartet worden. Deutschland hat Österreich am Freitag auf die rote Corona-Liste gesetzt. Das Land gilt aus deutscher Sicht als Hochrisikogebiet. Ausgenommen ist nur das Kleinwalsertal. Die neuen Einreisebeschränkungen treffen vor allem Ungeimpfte. Sie treten ab Sonntag in Kraft.
Was ist ein Hochrisikogebiet?
Deutschland stuft Länder oder Regionen mit einem besonders hohen Infektionsrisiko in diese Kategorie ein. Damit verbunden ist eine Reisewarnung. Österreich hat eine Sieben-Tages-Inzidenz von rund 761 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche. In Deutschland ist dieser Wert zuletzt zwar auch deutlich angestiegen, aber immer noch weitaus niedriger als hierzulande: Er liegt bei 264. Es sind nicht nur die Infektionszahlen ausschlaggebend, sondern auch das Tempo der Virus-Ausbreitung, die Belastung des Gesundheitssystems oder fehlende Daten über die Corona-Lage. Noch strengere Regeln gelten für sogenannte Virusvariantengebiete.
Was müssen Menschen, die in Deutschland wollen, beachten?
Bisher reichte für die Einreise von Österreich nach Deutschland ein 3G-Nachweis. Dieser muss weiterhin mitgeführt werden – auch von Berufspendlern oder Tagesreisenden im kleinen Grenzverkehr, für die vorher eine Ausnahme galt. Dazu kommt: Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, wird zu einer zehntägigen Quarantäne verpflichtet und kann sich erst nach fünf Tagen „freitesten“.
Wie funktioniert das konkret?
Vor der Einreise nach Deutschland muss eine digitale Einreiseanmeldung ausgefüllt und die Bestätigung darüber mit sich geführt werden. Wenn Geimpfte und Genesene bei der Anmeldung ihren entsprechenden Nachweis hochladen, sind sie von der Quarantäne ausgenommen. Alle anderen können sich erst fünf Tage nach der Einreise testen lassen. Sobald sie den negativen Testnachweis übermitteln, endet die Quarantäne.
Was gilt für Kinder unter zwölf Jahren, die sich nicht impfen lassen können?
Sie sind von der Testpflicht ausgenommen. Allerdings müssen sie in Deutschland in Quarantäne, die erst nach fünf Tagen endet.
Gibt es Ausnahmen?
Die deutsche Einreiseverordnung nennt Ausnahmen von der Anmelde- und Quarantänepflicht. Diese gelten unter anderem für die Durchreise, für Berufspendler, den Besuch von Verwandten ersten Grades oder des Lebenspartners unter 72 Stunden, sowie für Tagesaufenthalte im Grenzverkehr unter 24 Stunden. Wer also zum Beispiel für einen kurzen Trip über die Grenze nach Lindau fahren möchte, muss sich weiterhin nicht anmelden oder in Quarantäne. Das gilt auch umgekehrt. Ein 3G-Nachweis ist aber zwingend.
Was gilt umgekehrt?
Österreich führt Deutschland, ebenso wie die Schweiz und Liechtenstein in der Einreiseverordnung nach wie vor als „Staat mit geringem epidemiologischem Risiko.“ Es reicht ein 3G-Nachweis. Wer keinen mit sich führt, muss sich online registrieren und binnen 24 Stunden einen Corona-Test machen. Kinder unter zwölf Jahre sind von der Testpflicht befreit.
Was muss bei Fahrten in die Schweiz und nach Liechtenstein beachtet werden? Beide Länder haben die gleichen Vorgaben für die Einreise. Für Vorarlberger bleibt sie nach wie vor problemlos. Zwar müssen alle Menschen über 16, die nicht geimpft oder genesen sind, einen negativen Test vorweisen, und sich nach vier bis maximal sieben Tagen noch einmal testen lassen. Zudem ist eine Einreiseanmeldung Pflicht. Für Personen aus Grenzgebieten wie Vorarlberg gibt es aber eine Ausnahme von der Test- und Anmeldepflicht.