Übergangsfrist für den Booster: Plötzlich doch nicht ungeimpft

Die Auffrischungsimpfung muss spätestens neun Monate nach dem zweiten Stich erfolgen.
Schwarzach Mit den Verschärfungen der Coronamaßnahmen schien das Gesundheitspersonal, das überwiegend vollimmunisiert ist, plötzlich als ungeimpft zu gelten.
Viele von ihnen erhielten im Jänner ihre Zweitimpfung. Maximal zwölf Monate später sollten sie ihre dritte Dosis bekommen. Diese Frist wird nun auf neun Monate verkürzt – ob schon ab heute, Montag, war kurzzeitig unklar. Nun steht fest: Die neue Auffrischungsfrist gilt ab 6. Dezember. Es bleibt also genügend Zeit, erklärt der Geschäftsführer der Krankenhausbetriebsgesellschaft (KHBG) Gerald Fleisch. Bereits am Freitag habe man mit den Booster-Impfungen begonnen. Mehrere hundert Mitarbeiter hätten sich die dritte Dosis abgeholt. Heute, Montag, gehe es mit 350 Impfdosen weiter. Weiterer Impfstoff sei beim Land bestellt. Die Impfungen würden von den Betriebsärzten durchgeführt. Derzeit sind 86 Prozent des Spitalpersonals vollimmunisiert, erklärt Fleisch. Bis 6. Dezember sei es möglich, allen eine dritte Dosis anzubieten. Die Termine würden so verteilt, dass nicht eine Abteilung gleichzeitig durchgeimpft wird, um gröbere Ausfälle bei möglichen Impfreaktionen zu vermeiden.