Liechtensteins 3G-Gegner wollen Covid-Verordnung kippen

Politik / 20.10.2021 • 20:00 Uhr
Liechtensteins 3G-Gegner wollen Covid-Verordnung kippen
Gegner der Covid-Verordnungen treffen sich im benachbarten Fürstentum nicht nur vor dem Regierungsgebäude, sie riefen jetzt den Staatsgerichtshof an. Zanghellini

Liechtensteiner Staatsgerichtshof soll die Covid-Verordnung unter den Lupe nehmen. 1200 Stimmberechtigte haben einen Antrag unterzeichnet.

Vaduz Im benachbarten Fürstentum Liechtenstein gärt es in Sachen Covid-Verordnung und die Debatte spitzt sich zu. Dort gehen Impfgegner und Corona-Skeptiker nicht jeweils am Montag auf die Straße und versammeln sich vor dem Regierungsgebäude in Vaduz. Anita Heule und Bettina Kranz, die sich seit längerem öffentlich gegen die Coronamaßnahmen stellen und dafür sogar eine eigene Website betreiben, wollen die seit Mitte September eingeführte 3 G-Regel anfechten. Dazu sammelten die beiden 1200 Unterschriften von Stimmberechtigten. Dies sind weit mehr als genug: Laut Gesetz können nämlich bereits 100 Stimmberechtigte dafür sorgen, dass der Staatsgerichtshof eine Verordnung auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüft. Dass die 3 G-Gegner die nötigen Unterschriften für eine Prüfung bekommen, war denn auch aufgrund der niedrigen Grenze zu erwarten.

Regierung ist jetzt am Zug

Und die Aussichten, dass der Staatsgerichtshof dem unter Mithilfe eines Anwalts ausgearbeiteten Antrag der Initiative stattgeben wird, gelten derzeit “eher eher gering”. Im Ministerium für Gesellschaft gibt man sich jedenfalls zuversichtlich, was eine allfällige Normenkontrolle angeht. “Wir gehen davon aus, dass die Verfassungsmäßigkeit der Covid-Verordnung durch den Staatsgerichtshof bestätigt wird”, heißt es dort. Außerdem, so teilte der Michael Frick als Generalsekretär und rechte Hand von Minister Manuel Frick auf Anfrage der VN mit: “Die Regierung äußert sich nicht zu laufenden Verfahren.”

Beim Staatsgerichtshof in Vaduz heißt es: Man habe den Antrag der Initiative geprüft und warte derzeit auf eine bei der Regierung angefragte Stellungnahme. Erst wenn diese am Tisch liege werde sich der Gerichtshof weiter mit dem Antrag beschäftigen und beurteilen, ob die Covid-Maßnahmen in Liechtensten der gültigen Verfassung entsprechen oder nicht.