Am Arbeitsplatz: 3G oder Strafe – Fragen und Antworten

Politik / 20.10.2021 • 18:00 Uhr
Am Arbeitsplatz: 3G oder Strafe - Fragen und Antworten
Arbeitnehmer, die mit Kollegen oder Kunden Kontakt haben, müssen geimpft, getestet oder genesen sein. APA

Die neue 3G-Regel gilt ab 1. November.

Wien Ab 1. November ist der 3G-Nachweis am Arbeitsplatz Pflicht.  Wer sich nicht dran hält, dem droht eine Verwaltungsstrafe.

Wo gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz?

Den 3G-Nachweis braucht es in der Arbeit überall dort, wo man in Kontakt mit anderen Personen kommen kann. Ausnahmen gibt es etwa für Lkw-Fahrer, die allein in ihrem Fahrzeug sitzen. Die 3G-Pflicht gilt künftig auch für Spitzensportler sowie für Mitarbeiter im Gesundheits- und Pflegebereich.

Wann tritt die Regel in Kraft?

Sie gilt ab 1. November. Bis einschließlich 14. November ist es aber für all jene, die keinen 3G-Nachweis bei sich haben, möglich, stattdessen durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen.

Wie wird die 3G-Regel kontrolliert?

Arbeitgeber müssen stichprobenartig die Einhaltung eines 3G-Nachweises an Arbeitsorten überprüfen.

Wie hoch sind die Strafen?

Bei Verstößen drohen für Arbeitnehmer Verwaltungsstrafen bis zu 500 Euro, für Arbeitgeber bis zu 3600 Euro.

Bleibt die Maskenpflicht?

Mit dem 3G-Nachweis entfällt die Maskenpflicht in der Arbeit, das gilt zum Beispiel auch für Personal in Supermärkten. Der Mund-Nasenschutz bleibt für Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen sowie in Spitälern verpflichtend. Besuche sind in diesen Einrichtungen nur mit FFP2-Maske und 3G-Nachweis möglich.

Bleibt die Maskenpflicht für Kunden?

Die FFP2-Pflicht gilt wie bisher für Kunden an Orten zur Deckung notwendiger Grundbedürfnisse (z.B. Supermärkte, Apotheken, öffentliche Verkehrsmittel). In sonstigen Kundenbereichen (etwa Bekleidungs- oder Schuhgeschäfte, Reisebüros, Museen) ist ein 3G-Nachweis mitzuführen oder eine FFP2-Maske zu tragen. Wie schon bisher besteht keine Maskenpflicht, wenn die 3G-Regel gilt, etwa in der Gastronomie, beim Friseur oder bei Veranstaltungen.