“2G bei Saisonkarten zu strikt”: Vorarlberger Landesrat will nachverhandeln

Politik / 20.10.2021 • 21:00 Uhr
Die Skisaison ist gerettet, allerdings mit strengen Regeln. <span class="copyright">VN/Lerch</span>
Die Skisaison ist gerettet, allerdings mit strengen Regeln. VN/Lerch

Christian Gantner fordert, dass es zumindest für Jugendliche eine Ausnahme gibt.

Wien, Schwarzach Wer eine Saisonkarte möchte, muss entweder geimpft oder genesen sein. Denn die Karte gilt nur solange, wie der 3G-Nachweis. Getestete müssen sich demnach mit Tageskarten abfinden. Das ist eine der neuen Regeln für den Wintertourismus – und genau jene, die der zuständige Vorarlberger Landesrat Christian Gantner (ÖVP) nachverhandeln möchte. Dass alle Wochen- bis Saisonkartenbesitzer ab zwölf Jahren geimpft oder genesen sein müssen, sei nicht optimal. Zumindest Schülerinnen und Schüler, die vermutlich ohnehin bald wieder regelmäßig testen müssen, sollen davon befreit werden. “Und wenn die Lage so gut ist, dass er in einer geschlossenen Klasse keinen Test braucht, dann behaupte ich, dass die Kinder und Jugendlichen auch beim Skifahren keinen brauchen.” Das wäre nicht nur für Skivereine und den Schulskisport wichtigen, sondern auch für Kaderläuferinnen und -läufer. “Wir sagen immer, wir müssen Bewegung und Sport bei Kindern und Jugendlichen fördern. Dann brauchen wir bei den Regeln für den Wintersport aber auch eine entsprechende Lösung.”

  "Wir merken, dass das ein ganz emotionales Thema ist", sagt Gantner. <span class="copyright">VN</span>
"Wir merken, dass das ein ganz emotionales Thema ist", sagt Gantner. VN

3G und Maskenpflicht

Die Bundesregierung präsentierte am Mittwoch die Eckpunkte der Verordnung für den Wintertourismus. Demnach gilt ab 15. November die 3G-Regel in allen Skigebieten, in Seilbahnen und abgedeckten Sesselliften zusätzlich eine Maskenpflicht. Kapazitätsbeschränkungen gibt es nicht. Apres Ski wird mit der Nachtgastronomie gleichgesetzt, wo Impfung, Genesung oder PCR-Test Vorschrift wird. Für Gastro und Hotellerie bleibt die 3G-Regel bestehen.

Emotionales Thema

Gantner betont, die in der Verordnung festgeschriebenen Maßnahmen grundsätzlich mitzutragen. Gleichzeitig appelliert er an die Bundesregierung, die 2G-Regel für Saisonkarten nochmals zu überdenken: “Wir merken, dass das ein ganz emotionales Thema ist. Beim Skifahren triffst du bei den Vorarlbergern einen Nerv.” Das sei im vergangenen Jahr ähnlich gewesen. Damals wurde aber vor allem darüber diskutiert, ob Skigebiete überhaupt öffnen dürfen.

Die Regeln im Überblick

Zutritt haben nur Geimpfte, Getestete und Genesene. Antigentests werden für 24 Stunden anerkannt, PCR-Tests für 72 Stunden nach Abnahme. Belegen Coronapatienten 15 Prozent der Intensivbetten – derzeit sind es rund elf Prozent – gibt es Verschärfungen (Stufe 2). Wohnzimmer-Antigentests sind dann nicht mehr zulässig. <span class="copyright">Mayer</span>
Zutritt haben nur Geimpfte, Getestete und Genesene. Antigentests werden für 24 Stunden anerkannt, PCR-Tests für 72 Stunden nach Abnahme. Belegen Coronapatienten 15 Prozent der Intensivbetten – derzeit sind es rund elf Prozent – gibt es Verschärfungen (Stufe 2). Wohnzimmer-Antigentests sind dann nicht mehr zulässig. Mayer
Es gelten die gleichen Regeln wie für die Nachtgastronomie. Aktuell müssen Gäste ein gültiges PCR-Testergebnis, einen Impf- oder Genesungsnachweis vorweisen. Steigt die Auslastung der Betten mit Covid-Patienten auf den Intensivstationen auf 15 Prozent, erhalten nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt. <span class="copyright">APA</span>
Es gelten die gleichen Regeln wie für die Nachtgastronomie. Aktuell müssen Gäste ein gültiges PCR-Testergebnis, einen Impf- oder Genesungsnachweis vorweisen. Steigt die Auslastung der Betten mit Covid-Patienten auf den Intensivstationen auf 15 Prozent, erhalten nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt. APA
In Gondeln, Kabinen und abdeckbaren Sesselliften sowie geschlossenen Räumen gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Der 3G-Nachweis muss beim Ticketverkauf kontrolliert werden. Eine Saisonkarte wird nur so lange freigeschalten, wie der 3G-Nachweis gültig ist. Wer eine Saisonkarte ohne Nachweis gekauft hat, muss ihn nachliefern. <span class="copyright">VN/Stiplovsek</span>
In Gondeln, Kabinen und abdeckbaren Sesselliften sowie geschlossenen Räumen gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Der 3G-Nachweis muss beim Ticketverkauf kontrolliert werden. Eine Saisonkarte wird nur so lange freigeschalten, wie der 3G-Nachweis gültig ist. Wer eine Saisonkarte ohne Nachweis gekauft hat, muss ihn nachliefern. VN/Stiplovsek
Weihnachtsmärkte dürfen stattfinden, doch es braucht einen 3G-Nachweis. Entweder der Markt wird eingezäunt oder es gibt eine Bänderausgabe für Getestete, Geimpfte und Genesene. Hierfür müssen allerdings Kontrollpunkte auf dem Gelände definiert werden. Wohnzimmer-Antigentests sind ab Stufe zwei nicht mehr gültig.  <span class="copyright">Rhomberg</span>
Weihnachtsmärkte dürfen stattfinden, doch es braucht einen 3G-Nachweis. Entweder der Markt wird eingezäunt oder es gibt eine Bänderausgabe für Getestete, Geimpfte und Genesene. Hierfür müssen allerdings Kontrollpunkte auf dem Gelände definiert werden. Wohnzimmer-Antigentests sind ab Stufe zwei nicht mehr gültig.  Rhomberg

Birgit Entner-Gerhold, Michael Prock