Peter Bußjäger

Kommentar

Peter Bußjäger

Machtteilung

Politik / 15.10.2021 • 05:30 Uhr

Mittlerweile wird der Verfassung in jeder Regierungskrise ein Loblied gesungen. Nachdem Bundespräsident Van der Bellen schon 2019 nach dem Misstrauensvotum des Nationalrats gegen die damalige Bundesregierung von der „Eleganz und Schönheit“ der Verfassung gesprochen hatte, war es beim Rücktritt von Sebastian Kurz als Bundeskanzler nicht anders. In einer Diskussionssendung vor wenigen Tagen legte Wolfgang Peschorn, der Innenminister der Übergangsregierung von 2019, sogar noch nach und sprach von „unserer wunderbaren Verfassung“.

„Es kommt bei einer Verfassung gerade nicht auf Äußerlichkeiten an, sondern auf ihren Geist.“

Vermutlich haben nicht wenige Menschen in diesem Land das Gefühl, dass die über 101 Jahre alte Bundesverfassung das einzig Beständige in der Politik dieser Tage ist, obwohl ihr genau die Eigenschaften, die ihr der Bundespräsident zugebilligt hat, fehlen: Der „Kodex Verfassungsrecht“, der das in Österreich geltende Verfassungsrecht enthält, weist 1365 eng bedruckte Seiten Gesetzestext auf. Eleganz und Schönheit stellt man sich anders vor.

Es kommt bei einer Verfassung gerade nicht auf Äußerlichkeiten an, sondern auf ihren Geist. Auch wenn die Inhalte zuweilen umständlich und verwirrend sind und Regelungen vorkommen, die in keinem anderen Land der Welt zur Grundordnung gehören, so gelingt der österreichischen Bundesverfassung vor allem eines: die Macht im Staat zu teilen. Zwischen Regierung, Gesetzgebung und Justiz, zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, zwischen dem Gesetzgeber und dem Verfassungsgerichtshof. Im Detail mag es Reformbedarf geben, insgesamt haben sich ihre Institutionen und die Machtteilung bewährt.

Heute ist es eigentlich kaum mehr vorstellbar, dass sich vor etwa zwei Jahrzehnten der sogenannte Österreich-Konvent das Ziel gesetzt hatte, eine neue Verfassung zu erarbeiten. Die bestehende Verfassung sei nicht mehr zeitgemäß, nicht mehr effizient genug, nicht auf das EU-Recht abgestimmt, sie sei eine Ruine, hieß es. Vor allem der Föderalismus war manchen Protagonisten des Österreich-Konvents, wie dem damaligen Rechnungshofpräsidenten Franz Fiedler, ein Dorn im Auge.

Tatsächlich hat sich nach vielen oft fruchtlosen Diskussionen im Österreich-Konvent herausgestellt, dass die vermeintliche Ruine ein durchaus wohnliches Haus darstellt und es keineswegs gewiss ist, dass ein neues Gebäude den Aufwand lohnt. Jenen, die den Österreich-Konvent vor allem mit dem Ziel angezettelt haben, die Länder aus diesem Haus zu vertreiben, gönne ich das heutige Loblied auf die Verfassung am meisten.

Peter Bußjäger ist Direktor des ­Instituts für Föderalismus und ­Universitätsprofessor in Innsbruck.