Ökosoziale Steuerreform: Die wichtigsten Eckpunkte

Politik / 03.10.2021 • 20:28 Uhr
Ökosoziale Steuerreform: Die wichtigsten Eckpunkte
VN/Sams

CO2-Steuer startet bei 30 Euro pro Tonne: Gleichzeitig sind Entlastungsmaßnahmen geplant. Regierung präsentiert Einigung über ökosoziale Steuerreform.

WIEN „Weniger Dreck in der Luft, aber mehr Geld im Börsel.“ Vom Unternehmen bis zum Verbraucher müsse klar sein: Wer das Klima schütze, dürfe nicht der Dumme sein. Mit diesen Worten fasste Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) am Sonntag zusammen, um was es bei der ökosozialen Steuerreform gehen soll. Nach tagelangen Verhandlungen konnte die türkis-grüne Bundesregierung eine Einigung über ihr Prestigeprojekt verkünden. Kogler bezeichnete das Vorhaben als „historisch“, auch Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) sprach von einem „Megaprojekt.“ Zusätzlich zum Klimaaspekt sehen die Pläne laut Regierung eine Entlastung von 18 Milliarden Euro bis 2025 vor. Es folgt ein Überblick über die wichtigsten Eckpunkte.

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CO2-Preis. Um klimaschädliches Verhalten teurer zu machen, bekommen Autofahren und Heizen einen CO2-Preis – und zwar ab 1. Juli 2022. Damit sollen auch jene zwei Drittel des heimischen CO2-Ausstoßes erfasst werden, die nicht schon dem bestehenden europäischen Emissionshandel unterliegen. Das sind jährlich 46 Millionen Tonnen CO2. Beim Preis will sich die Bundesregierung am Nachbarland Deutschland orientieren. Der CO2-Einstiegspreis beträgt in Österreich künftig 30 Euro pro Tonne. Er steigt dann jährlich. 2023 liegt er bei 35 Euro pro Tonne, 2024 bei 45 Euro und 2050 bei 55 Euro. Der Startpreis von 30 Euro bedeutet, dass Treibstoff zunächst um rund acht Cent pro Liter teurer wird.

Regionaler Klimabonus. „Wir wissen, dass die Lebensbedingungen zwischen Stadt und Land sehr unterschiedlich sind“, sagte Kurz. Viele, gerade im ländlichen Raum, seien einfach auf ihr Auto angewiesen. Ein regionaler Klimabonus in vier Stufen soll die Mehrbelastung durch den CO2-Preis ausgleichen. Parameter ist neben dem Wohnort auch die Frage, welche öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung stehen. Für 2022 belaufen sich die vier Stufen auf 100 Euro, 133 Euro, 167 Euro und 200 Euro im Jahr. Obwohl die Steuer erst ab Juli fällig ist, wird der Bonus ganz ausbezahlt. 2023 und in den folgenden Jahren und danach soll er entsprechend der Einnahmen aus dem CO2-Preis steigen. Was das konkret für Vorarlberg bedeutet, war am Sonntag noch nicht ganz klar. Die genaue Berechnung nach Region steht noch aus. Die Regierung nannte aber Beispiele, darunter eines aus dem Bregenzerwald: Die Menschen in dünn besiedelten Gebieten wie Mellau bekommen demzufolge im kommenden Jahr 200 Euro als Bonus ausbezahlt. In der Großstadt wie Wien sind 100 Euro vorgesehen, in Mödling, Wörgl und Leoben 133 Euro, in Neusiedl am See 167 Euro. Für Kinder ist ein Aufschlag von 50 Prozent zum regionalen Klimabonus geplant. Zusätzlich will die Regierung 500 Millionen Euro in eine Offensive für sauberes Heizen investieren: Gefördert werden der Ausstieg aus Öl und Gas, der Tausch von Heizkesseln und die thermische Sanierung.

Lohnsteuer, Familienbonus, Versicherungsbeiträge. Die zweite Stufe der Lohn- und Einkommenssteuer wird ab Juli 2022 von 35 auf 30 Prozent gesenkt, die dritte Stufe ab Juli 2023 von 42 auf 40 Prozent. Die anderen Stufen bleiben unverändert. Außerdem ist eine Reduktion der Krankenversicherungsbeiträge für kleine Einkommen ab Juli 2022 vorgesehen, beginnend mit 1,7 Prozent. Ebenfalls ab Juli 2022 wird der Familienbonus von 1500 auf 2000 Euro pro Kind und Jahr angehoben. Darüber hinaus soll auch ein Mitarbeiterbeteiligungsmodell eingeführt werden, mit dem Arbeitnehmer mit bis zu 3000 Euro steuerfrei am Gewinn eines Unternehmens profitieren können.

Unternehmen. Vorgesehen ist die Senkung der Körperschaftssteuer bis 2024, und zwar von 25 auf 23 Prozent (ein Prozent 2023, ein Prozent 2014). Damit sollen die Unternehmen um bis zu 700 Millionen Euro entlastet werden. Nach deutschem Vorbild sind auch Entlastungen für besonders CO2-intensive Unternehmen geplant, damit es nicht zu einem sogenannten Carbon Leakage kommt – Betriebe sollen nicht wegen der Klimakosten ihre Produktion in andere Länder mit weniger strengen Auflagen verlagern. Besonders energieintensive Unternehmen bekommen den Plänen zufolge eine „Härtefallregelung“ zugesprochen. Die Eigenstromsteuer für die Einspeisung von selbsterzeugtem Strom entfällt. Die Regierung beziffert diese Entlastung mit 50 Millionen Euro. VN-RAM, MM