Debatte um 1G: Eintritt nur noch für Geimpfte?

Politik / 01.09.2021 • 16:15 Uhr
Debatte um 1G: Eintritt nur noch für Geimpfte?
Die Bundesregierung kann sich eine 1G-Regel für die Nachtgastronomie vorstellen. Reuters

Einschränkung könnte bei guter Begründung laut Verfassungsrechtler Bußjäger in bestimmten Bereichen zulässig sein.

SCHWARZACH Die Zahl der Menschen, die sich mit Corona infizieren, steigt. Immer mehr müssen im Krankenhaus behandelt werden. Der Impffortschritt ist eingeschlafen. Vor diesem Hintergrund hat die Diskussion um die Einführung einer 1G-Regel an Fahrt aufgenommen. Die Bundesregierung deutete bereits eine Impfpflicht als Zutrittsvoraussetzung für die Nachtgastronomie an. Auch Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner sagte, er könne sich 1G in manchen Bereichen vorstellen, sollte es zu einem starken Anstieg der Coronafälle kommen. Nach Einschätzung des Verfassungsrechtlers Peter Bußjäger könnte eine solche Einschränkung durchaus zulässig sein. Dafür brauche es aber eine gute Begründung – heikel sei der Ausschluss von Genesenen.

28 Prozent mit PCR-Test

In der Nachtgastronomie ist es bereits zu Verschärfungen gekommen. Nur wer vollständig geimpft ist oder einen negativen PCR-Test vorweisen kann, darf feiern. Thomas Krobath, der Chef des Klubs „Vabrik“ in Röthis hofft, dass es zumindest bis Ende des Jahres dabeibleibt und keine 1G-Regel eingeführt wird. Er rechnet vor: 72 Prozent seiner Gäste sind geimpft, 28 Prozent bringen einen PCR-Test mit. Bei 150 Gästen am Abend brächte diese Zulassungsvoraussetzung also einen deutlichen Verlust. Mike Pansi, Fachgruppenobmann der Gastronomie in der Vorarlberger Wirtschaftskammer hatte eine solche Regel im VN-Gespräch bereits als überschießend und „Todesstoß für die Nachtgastronomie“ bezeichnet. Auch die Vorarlberger Fitnessbetriebe sind alarmiert. Manfred Scheel, Sprecher der Branche in der Wirtschaftskammer, sprach zuletzt von 30 Prozent potenziell Betroffenen und warnte vor einer Kündigungswelle. Derzeit gilt in den Fitnesscentern die 3G-Regel: Zutritt haben Getestete, Genesene und Geimpfte.

Wäre es überhaupt rechtlich zulässig, eine Impfpflicht als Zutrittsvoraussetzung einzuführen? Verfassungsrechtler Bußjäger hält 1G in bestimmten Bereichen für möglich, etwa im Gesundheitssektor, wo die Infektionsgefahr besonders groß ist. Auch bei der Nachtgastronomie wisse man mittlerweile um das höhere Risiko einer Ansteckung; eine Verschärfung ließe sich wohl rechtfertigen, erläutert der Experte. Die entsprechende Verordnung müsse aber entsprechend begründet sein. Für rechtlich heikel hält er die Ausgrenzung von Genesenen. Sie dürften nach derzeitigen medizinischen Erkenntnissen über eine ähnliche Immunantwort wie Geimpfte verfügen, möglicherweise sogar über eine bessere.

Allerdings gibt es Bußjäger zufolge eine mögliche Rechtfertigung: Gegner einer Impfung könnten versucht sein, lieber eine Infektion in Kauf zu nehmen und dadurch zu einer Verbreitung des Coronarisikos beitragen. „Die Überlegung, dass ein gefährliches Verhalten provoziert wird, wäre in diesem Fall nicht von der Hand zu weisen.“ Die Begründung für 1G dürfe aber nicht nur Annahme sein, sondern müsste auf Untersuchungen und wissenschaftlicher Expertise beruhen. Nur so lasse sie sich vor dem Verfassungsgerichtshof rechtfertigen.

Hoffen auf Vorlaufzeit

Sollten tatsächlich nur noch geimpfte Gäste in die „Vabrik“ kommen dürfen, hofft Klubbetreiber Krobath auf eine Vorlaufzeit, am besten acht Wochen. Es dauere, bis junge Menschen im Alter von 16, 17 Jahren vollständig geimpft seien. Gleichzeitig soll die Gästeregistrierung abgeschafft werden, fordert er. Sie bedeute einen zusätzlichen Aufwand. Nur wenig Verständnis hätte Krobath, müsste nur seine Branche unter einer solchen Einschränkung leiden. „Denn es ist ja nicht so, dass die Nachtgastronomie für alle Coronafälle verantwortlich ist.“