Beschleunigte UVP-Verfahren: Schon zwei Mahnschreiben aus Brüssel

Politik / 13.08.2021 • 05:30 Uhr
Beschleunigte UVP-Verfahren: Schon zwei Mahnschreiben aus Brüssel
Der Beschluss des Standortentwicklungsgesetzes war von Protesten in Wien begleitet. Greenpeace

Standortentwicklungsgesetz: Bundesregierung konnte Brüsseler Bedenken noch nicht ausräumen.

Wien Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) sind der Kern vieler Genehmigungsverfahren. Kürzlich forderte Staatssekretär Magnus Brunner diese zu straffen und eine maximale Verfahrensdauer von zwei Jahren festzulegen. Allerdings sollte dies laut Standortentwicklungsgesetz schon möglich sein. Demnach muss die zuständige Behörde über standortrelevante Projekte binnen zwölf Monaten entscheiden. Nach Ablauf dieser Frist sind sie laut Gesetz zu genehmigen, außer es bestehen derart große Mängel, dass sie durch Auflagen, Befristungen, Projektanpassungen oder Ausgleichsmaßnahmen nicht behoben werden können.

Die EU-Kommission kritisiert das Standortentwicklungsgesetz als EU-rechtswidrig. Noch im Jahr des Inkrafttretens – 2019 – leitete sie ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Denn mit der Verfahrensbeschleunigung sei nicht gesichert, dass alle Umweltauswirkungen berücksichtigt würden. Die Kommission sprach von einer Art Genehmigungsautomatismus und äußerte Rechtsschutzbedenken. Österreich verteidigte sich und forderte das Verfahren einzustellen. Geschehen ist das nicht. Vielmehr sah sich die EU-Kommission dazu veranlasst, die Bundesregierung in einem weiteren Schreiben aufzufordern, die nationalen Rechtsvorschriften an die EU-Richtlinie zu UVP-Verfahren anzupassen. Das war im Oktober 2020, bestätigt eine Kommissionssprecherin den VN. Seither sei man mit den österreichischen Behörden in Kontakt. Zuletzt Ende Mai, wie es aus dem Wirtschaftsministerium heißt: “Um die Bedenken auszuräumen, ist eine Novellierung des UVP-Gesetzes seitens des Klimaschutzministeriums in Diskussion.” Dort erklärt man, es werde seit geraumer Zeit daran gearbeitet: “Die Novellierung wird einen stärkeren Fokus auf die drängendsten Umweltprobleme legen: auf den Klimaschutz, den Bodenverbrauch und die Biodiversität.”

In Sachen Vertragsverletzungsverfahren ist es der Bundesregierung bisher nicht gelungen, die Bedenken der EU-Kommission auszuräumen. Die Kommission gebe Österreich mit dem erneuten Schreiben aber noch mal eine Chance dazu, erklärt Europarechtsexperte Werner Schroeder. Auf Grund der Vorgaben im Standortentwicklungsgesetz sei es aber durchaus möglich, dass UVP-Verfahren nicht mehr sachgerecht geführt werden könnten. Werde dies nicht geändert, drohe Österreich eine Klage vor dem EuGH.

“Durchschnittsdauer kein Problem”

Bislang wurde das Standortentwicklungsgesetz nicht angewendet, bestätigt das Wirtschaftsressort. Daniel Ennöckl, Experte für Umweltrecht an der Universität für Bodenkultur, überrascht das nicht. „Die Unternehmen wollten das Risiko offenbar nicht eingehen, da das Gesetz EU-rechtswidrig sein könnte.“ Dies wiederum sei Auslegungssache: Sollte das Gesetz aber tatsächlich erlauben, Projekte zu genehmigen, obwohl Gutachten fehlen und das UVP-Verfahren nicht abgeschlossen ist, widerspräche es sicher Verfassung und Unionsrecht. Ennöckl betont außerdem, dass schnellere Verfahren ohne Standortentwicklungsgesetz möglich wären. “Es steht bereits im UVP-Gesetz, dass nach neun Monaten entschieden werden kann.” Die Frage sei allerdings, ob es genügend Sachverständige gibt. Hier hätten die Landesregierungen eingespart. “Kurze Verfahren gehen sich auch nicht aus, wenn der Projektwerber sein Projekt im Genehmigungsverfahren mehrmals verändert.“ Gröbere Vorhaben bräuchten für eine seriöse Prüfung ohnehin länger. „Davon gibt es aber nur eine Hand voll. Die Durchschnittsdauer ist nicht das Problem.“ UVP-Verfahren für Müllverbrennungsanalgen oder ein Wasserkraftwerk seien in der Regel relativ rasch abgearbeitet.