ifs erhält Zuschlag: Beratungspflicht für Täter häuslicher Gewalt

Politik / 02.08.2021 • 19:58 Uhr
ifs erhält Zuschlag: Beratungspflicht für Täter häuslicher Gewalt
APA

Ab 1. September müssen Gefährder zur Beratung. Stelle zur Gewaltprävention beim Institut für Sozialdienste in Feldkirch und Dornbirn.

Wien Täterarbeit ist ein wesentlicher Baustein für den Opferschutz. Davon ist Mario Enzinger, Leiter der Gewaltberatung im Institut für Sozialdienste (ifs), überzeugt. Gerade ist er dabei, das Angebot in Vorarlberg auszubauen. Das ifs erhielt den Zuschlag des Innenministeriums für ein neues Gewaltpräventionszentrum im Land, wie Enzinger am Montag den VN bestätigt. Bis 1. September hat er Zeit, dieses zu schaffen. Dann werden alle Täter, die wegen häuslicher Gewalt ein Betretungsverbot erhalten, zu sechs Stunden Präventionsberatung verpflichtet. Der Ausbau der Gewaltberatung erfolgte über ein EU-weites Vergabeverfahren für jedes Bundesland. Das Innenministerium stellt insgesamt neun Millionen Euro zur Verfügung. In Vorarlberg hat sich das ifs durchgesetzt. 

12.000 Betretungsverbote

Österreichweit berichtet das Innenressort von 12.000 Betretungsverboten jährlich. In Vorarlberg sprach die Polizei im vergangenen Jahr 339 aus. In der ersten Hälfte 2021 musste die Exekutive bereits 200 Mal diese Maßnahme ergreifen. Tut sie das, droht die Situation wegen häuslicher Gewalt zu eskalieren oder sie ist längst eskaliert. Die Opfer sind in der Regel zu 90 Prozent weiblich. 95 Prozent der Gewalttäter sind Männer. Vorwiegend betreffen Betretungsverbote Gewalt in der Partnerschaft. Enzinger berichtet, dass in Einzelfällen auch Jugendliche weggewiesen würden, die gegenüber ihren Eltern gewalttätig sind.

Ziel der künftigen Beratungspflicht ist es, auf Deeskalation hinzuwirken und weitere Gewalttaten zu verhindern.

Täter müssen sich melden

Spricht die Polizei ein Betretungsverbot aus, werden die Gefährder über ihre Pflichten und Sanktionen aufgeklärt. Dann haben sie fünf Tage Zeit, sich bei der Beratungsstelle für Gewaltprävention zu melden, berichtet Enzinger. Innerhalb von 14 Tagen müsse der erste Beratungstermin stattfinden. Sechs Stunden seien zu absolvieren. „Es geht hauptsächlich um psychosoziale Beratung und Stabilisierung, die Kontrolle über das eigene Verhalten, Selbstwahrnehmung, die Vermittlung von Empathie, aber auch um rechtliche Informationen“, erklärt der Leiter der Gewaltberatung. Es werde auch eine Gefahreneinschätzung getroffen. Im Bedarfsfall könnten sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen einberufen werden.

„Das große Ziel ist natürlich, die Gefährder und Gefährderinnen zu motivieren, in eine längere Beratung einzusteigen“, fügt Enzinger hinzu. Nur so sei eine nachhaltige Veränderung möglich. „Wir versuchen sie dazu zu motivieren, das Anschlussangebot bei der ifs Gewaltberatung anzunehmen.“ Das wäre zwar nicht mehr kostenlos, der Selbstbehalt aber sozial verträglich gestaltet und der Rest über das Land Vorarlberg finanziert. 

Kein besonderes Milieu

Häusliche Gewalt zieht sich durch alle Schichten. „Es hat viel mit Rollenbildern und erlerntem Verhalten zu tun, ebenso mit einer destruktiven Form von Konfliktbewältigung. Man muss lernen, auf andere Verhaltensweisen zuzugreifen.“ Das sei bei jemandem mit geringerem Bildungsniveau genauso schwierig zu erreichen wie bei Akademikern, erklärt Enzinger. Die Täterberatung, die ab 1. September verpflichtend wird, richtet das ifs in den bestehenden Räumlichkeiten der Gewaltberatung in Feldkirch und Dornbirn ein. Zwei zusätzliche Mitarbeiter werden eingestellt. Weigern sich Gewalttäter, die Beratungsstunden wahrzunehmen, droht eine Verwaltungsstrafe.

Angebote in Vorarlberg

Wer Hilfe und/oder Beratung sucht, findet diese bei der ifs Gewaltschutzstelle (05/1755-535), Frauennotwohnung (05/1755-577) oder Gewaltberatung (05/1755-515).