Richter und nicht WKStA für Kurz

Politik / 26.07.2021 • 22:34 Uhr
Der Bundeskanzler wird nun von einem Richter einvernommen. VN/Serra
Der Bundeskanzler wird nun von einem Richter einvernommen. VN/Serra

Weisung vom Justizministerium entspricht Wunsch des Kanzlers.

Wien Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wird im Zuge der Ermittlungen gegen ihn wegen mutmaßlicher Falschaussage im U-Ausschuss von einem Richter befragt werden und nicht von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Das Justizministerium bestätigte am Montag einen Online-Bericht der „Presse“. Demnach hat das Justizministerium am Montagabend eine entsprechende Weisung erteilt, die dem Wunsch von Kurz‘ Rechtsvertreter entspricht.

Die ÖVP befindet sich schon länger im Clinch mit den Korruptionsermittlern. „Mangelnde Objektivität der WKStA jetzt amtlich“, befand nun der ÖVP-Fraktionsführer im U-Ausschuss, Andreas Hanger. „Endlich sieht auch das Justizministerium auf Antrag des Anwalts von Bundeskanzler Kurz die Notwendigkeit auf eine Vernehmung durch einen unabhängigen Richter anstatt der WKStA.“ Die Entscheidung sei „ein mehr als klares Signal in Richtung der Staatsanwaltschaft“. „Obwohl die WKStA von Werner Suppan, dem Anwalt von Bundeskanzler Kurz, auf dessen Recht und die Notwendigkeit zur Vernehmung durch einen Richter hingewiesen wurde, wurde das konsequent ignoriert.“ Einzelne Staatsanwälte der WKStA, meint Hanger, hätten schon bei der BVT-Razzia und vielen anderen Aktionen „gezeigt, dass sie von Objektivität weit entfernt sind“.

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) müsse erklären, „warum Kurz eine Sonderbehandlung erhält“, kritisierte dagegen SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim.