Keine Abschiebung: Gericht sieht Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl in Verantwortung

Politik / 01.07.2021 • 18:30 Uhr
Im BFA heißt es, der Verdächtige konnte nicht abgeschoben werden, da noch ein Urteil ausständig war. <span class="copyright">APA</span>
Im BFA heißt es, der Verdächtige konnte nicht abgeschoben werden, da noch ein Urteil ausständig war. APA

2020 zählte das Bundesverwaltungsgericht über 2400 Beschwerden gegen die Aberkennung eines Asyl- oder subsidiären Schutzstatus.

Wien Das Bundesverwaltungsgericht (BvWG) weist die Schuldzuweisung des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) nach dem Mädchenmord in Wien zurück. Zwar bestätigte ein Sprecher, dass das Asylverfahren gegen einen der tatverdächtigen Afghanen seit Ende 2019 läuft. Allerdings habe das BFA selbst die Duldung des 18-Jährigen in Österreich ausgesprochen. Ein rascheres Verfahren hätte somit nicht zwangsweise zur Abschiebung geführt. Wäre das dem BFA wichtig gewesen, hätte dieses laut BvWG einen Fristsetzungsantrag stellen können.

Aktuell sind 18.000 Beschwerdeverfahren am BVwG anhängig, 80 Prozent betreffen Fremdenwesen und Asyl. 2020 zählte das Gericht 849 Beschwerden gegen die Aberkennung des Asylstatus, 326 davon wurden abgeschlossen. Die meisten Fälle betrafen Menschen aus der russischen Föderation. 1588 Fälle (690 abgeschlossen) betrafen Beschwerden gegen die Aberkennung des subsidiären Schutzes, überwiegend bei Afghanen (911, 434 abgeschlossen, 472 offen). Aberkennungen können unter anderem mit Straftaten, aber etwa auch mit “Asyl auf Zeit” zusammenhängen. VN-ebi