Reisebusse werden maskenfrei

Lockerungen ab 1. Juli: Bei Schifffahrten muss zwischen Linien- und Gelegenheitsverkehr unterschieden werden.
Bregenz Während die Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln weiterhin einen Mund-Nasenschutz tragen müssen, sind sie in Reisebussen von der Maskenpflicht befreit. Dort gilt die 3G-Regel. Der Reiseleiter oder Busfahrer muss kontrollieren, ob die Gäste geimpft, getestet oder genesen sind, erklärt Andrea Greber von Weissreisen auf VN-Anfrage. Die Kapazitätsbeschränkungen fallen.
Auch in den Schiffen dürfen alle Plätze besetzt werden. Bei den Regeln ist allerdings zwischen Linienfahrt und Gelegenheitsfahrt zu unterscheiden, wie Alexandro Rupp, Geschäftsführer der Vorarlberg Lines, erklärt. Bei der Linienschifffahrt gilt: Im Innenbereich muss eine Maske getragen werden. Wer etwas isst oder trinkt, kann die Maske am Platz ablegen. Allerdings sei schwer zu kontrollieren, ob jemand konsumiere. „Also besser gesagt: Wer innen in Bewegung ist, braucht einen Mund-Nasenschutz.“ Andere Regeln gelten im Gelegenheitsverkehr, also bei Genussfahrten und Veranstaltungen. Zutritt erhält nur, wer getestet, geimpft oder genesen ist. „Alles andere ist frei. Das gilt bei kleineren Fahrten genauso wie in der großen Sonnenkönigin“, sagt Rupp.