“Täterarbeit wichtig für den Opferschutz”

Auf Betretungsverbot folgt ab September Pflichtberatung. IfS-Experte befürwortet das, mit einem Vorbehalt.
Wien Elf Frauen sind tot: Ermordet in diesem Jahr. Sie waren zwischen 22 und 73 Jahre alt, hießen Marjia, Nadine, Helga, Daria, Rosina – um nur einige ihrer Namen zu nennen – und haben gemeinsam, dass es Zeiten in ihrem Leben gab, in denen sie dem mutmaßlichen Täter vertrauten – ihrem Ex-Partner, ihrem Ehemann, ihrem Lebensgefährten.
Die Morde zeigen, dass Handlungsbedarf besteht. Häusliche Gewalt ist allgegenwärtig. Das weiß auch Ulrike Furtenbach, Leiterin der ifs Gewaltschutzstelle. „Es sind nie einzelne Faktoren, die Gewalt auslösen.“ Oft stünden Rollenbilder dahinter, Täter die in einem gewaltbejahenden Umfeld aufgewachsen seien, ebenso Faktoren wie Alkohol und Drogen. Die ifs Gewaltberatung ist überwiegend mit Partnerschaftsgewalt beschäftigt. Das Gros der Klientel komme aus diesem Grund, berichtet Leiter Mario Enzinger. Die Gewaltberatung richtet sich an Menschen, die gewalttätig sind oder waren, sich grenzverletztend verhalten oder Gewaltphantasien haben. „Macht und Kontrolle sind oft Themen, auch narzisstische Kränkungen”; ebenso gewisse Bilder von Männlichkeit und Frausein. Trennungssituation würden das Risiko erhöhen.

Daten liefert eine Studie der Forschungsstelle für Polizei- und Justizwissenschaften an der Universität Wien. Sie untersuchte alle Mordfälle vom 1. Jänner 2018 bis 25. Jänner 2019. Von 61 Opfern waren 40 weiblich. In 23 Fällen werden die Morde einer Intimbeziehung zugerechnet. Eines der 23 Opfer war männlich, alle anderen weiblich. 17 der 18 Täter sind Männer.
In der Hälfte der Fälle lebten Täter um Opfer zum Tatzeitpunkt zusammen, die anderen bereits wieder getrennt. Zwei Drittel der Täter war amtsbekannt, 45 Prozent wegen eines polizeilichen Einschreitens auf Grund häuslicher Gewalt. In drei von 18 Fällen fiel der Täter bereits in vorigen Beziehungen dadurch auf.
Täterberatung für den Opferschutz
Ab September müssen Täter, die wegen häuslicher Gewalt weggewiesen oder mit einem Betretungsverbot belegt werden, für mindestens sechs Stunden eine Präventionsberatung besuchen. Laut Innenministerium läuft das Ausschreibungsverfahren noch. In Vorarlberg hat sich auch das ifs dafür beworben.

„Die Täterarbeit liefert einen wichtigen Beitrag für den Opferschutz“, ist Mario Enzinger überzeugt. Dass es für Gewaltgefährder künftig eine Beratungspflicht gibt, sei sinnvoll. „Wenn sie aber wirklich an ihrem Verhalten arbeiten wollen, reichen sechs Termine nicht aus.“ Schließlich handle es sich um Personen, die über Jahrzehnte ein Verhalten gelernt haben. Durchschnittlich dauere es ein Jahr, um zum Ziel zu kommen. „Wir versuchen mit den Klienten zu reflektieren, wie Situationen entstanden sind und Handlungsoptionen zu erarbeiten. Die Erkenntnis, verantwortlich zu sein, ist ein wesentlicher Schritt.“ Schließlich hätten sie selbst entschieden, zuzuschlagen, das Opfer einzusperren oder in einer anderen Form tätlich zu werden. Die Taten würden entschlüsselt. „Wie gehe ich mit Konflikten um, wie halte ich sie aus, wie kann ich meinen Gefühlszustand formulieren, ohne, dass ich den anderen kränke oder verletze?“

„Die Täterarbeit liefert einen wichtigen Beitrag für den Opferschutz“, ist Mario Enzinger von der ifs Gewaltberatung überzeugt. IFS
In Vorarlberg erteilte die Polizei heuer bereits 170 Betretungsverbote. Die Frauennotwohnungen des ifs waren zeitweise ausgebucht.
Viele Risikofaktoren
Die polizei- und justizwissenschaftliche Studie zeigt gleich mehrere Risikofaktoren. Über der Hälfte der Mordfälle ging eine Trennung auf Initiative des Opfers voraus, in 40 Prozent spielten Alkohol und Drogen eine Rolle, mehr als die Hälfte der Täter hatten kein aufrechtes Arbeitsverhältnis. Über die Hälfte der Täter und Opfer hatten gemeinsame Kinder. In einem Fall wurde auch ein Kind ermordet.
Hilfs- und Beratungsangebote
» Frauenhelpline 0800/222555
» Helpchat unter haltdergewalt.at
» ifs Frauennotwohnung 05/1755-577, frauennotwohnung@ifs.at
» ifs Gewaltschutzstelle 05/1755-535, gewaltschutzstelle@ifs.at
» ifs Frauenberatungsstelle bei sexueller Gewalt 05/1755-536, frauenberatungsstelle@ifs.at
» ifs Kinderschutz 05/1755-505, kinderschutz@ifs.at
» ifs Gewaltberatung 05/1755-515, gewaltberatung@ifs.at
» Verein Amazone – Mädchenberatung 05574/45801, office@amazone.or.at