Freie Fahrt nach Deutschland ab Mitternacht: Für Getestete, Genesene und Geimpfte

Österreich lenkt ein. Kleiner Grenzverkehr wird um Mitternacht geöffnet.
Wien Die Grenzen öffnen, sie öffnen nicht. Die Grenzen öffnen. Binnen 24 Stunden kann sich vieles ändern, so leistet die österreichische Bundesregierung in dieser Zeit den Ankündigungen des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) doch noch Folge. Söder erklärte am Dienstag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), den kleinen Grenzverkehr zwischen Bayern und Österreich wieder zu erlauben. Dem Vernehmen nach soll er das ziemlich spontan verkündet haben, woraufhin die Bundesregierung zuerst auf der Bremse stand.
Einen Tag später lenken Kurz und Co. doch noch ein. Ab heute, Donnerstag, sind Besuche bei Freunden oder kurze Einkaufsausflüge in Deutschland wieder erlaubt. Die Quarantänepflicht entfällt. Über die Grenze dürfen alle, die getestet, geimpft oder genesen sind. Das gilt übrigens nicht nur für Bayern, sondern auch für die anderen deutschen Bundesländer.
„Bayern hat am Dienstag gemeint, dass die Österreicher wieder kommen dürfen und wir werden jetzt sicherstellen, dass sie auch wieder zurückkehren können“, erklärte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) am Mittwoch. Für Einreisende aus Deutschland werde die für 19. Mai geplante Regel vorgezogen, wonach eine Einreise mit Immunitätsnachweis ohne darauffolgende Quarantäne möglich ist, heißt es in seinem Ressort: „Das betrifft alle, die sich in den vergangenen zehn Tagen ausschließlich in Deutschland oder Österreich aufgehalten haben. Die neue Regelung soll bereits am Donnerstag, dem 13.5., null Uhr in Kraft treten.“ Die österreichische Verordnung stimmt in ihren Grundzügen somit mit der deutschen überein. „Wir arbeiten intensiv an einer Lösung“, erklärt eine Sprecherin von Wolfgang Mückstein. Die Details werden noch im Laufe dieses Mittwochs erwartet.
Deutschland nimmt all jene von der Quarantänepflicht aus, die „sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in die Bundesrepublik Deutschland einreisen“. Ein Test-, Genesungs- oder Impfnachweis ist Voraussetzung, nur nicht für Unter-Sechsjährige.
Als geimpft gelten nach deutschen Vorgaben jene, deren vollständige Immunisierung (in der Regel die Zweitimpfung) mehr als zwei Wochen zurückliegt. In Österreich wird man bereits ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung als geimpft eingestuft. Als Testnachweise sind Antigentests aus einer Teststation (48 Stunden) und PCR-Tests (72 Stunden) erlaubt. Als Genesenennachweis dient laut deutscher Verordnung der Nachweis einer Infektion in den vergangenen sechs Monaten. In Österreich sind auch Antikörpertests zulässig, die neutralisierende Antikörper nachweisen.
Für die Schweiz und für Liechtenstein, die unter anderem die Vorarlberger seit langer Zeit von strikteren Einreiseregeln ausnehmen, ist keine Änderung geplant, wie die VN in Erfahrung bringen konnten. Spätestens ab 19. Mai wird aber auch hier der kleine Grenzverkehr wieder möglich sein. Laut aktuellen Infektionszahlen zählen die Schweizer und Liechtensteiner nämlich zu den Ländern der künftigen Kategorie eins. Das ist die geringste Sicherheitsstufe. Sie bietet freie Fahrt für alle – vorausgesetzt sie sind getestet, genesen oder geimpft.

