Raser-Paket soll teilweise noch vor dem Sommer in Kraft treten

Nicht alle im Vorjahr angekündigten Punkte werden umgesetzt.
Wien Der Ministerrat hat am Mittwoch ein Maßnahmenpaket gegen Raser beschlossen. Die Regelungen sollen teils noch vor dem Sommer in Kraft treten, kündigte Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) in einer Pressekonferenz an. Vorgesehen ist auch die Beschlagnahmung der Fahrzeuge von Rasern, das soll aber erst mit Jahresende möglich gemacht werden. Die im Vorjahr noch angekündigte Senkungen der Grenzwerte für Führerscheinabnahmen kommt ebenso wie Rasen als Vormerkdelikt nicht.
Eigentlich hatte Gewessler im Herbst 2020 noch angekündigt, dass künftig die Grenzwerte für die Abnahme der Lenkberechtigung um je zehn km/h gesenkt werden. Die Grenze wäre dann innerorts bei 30 und außerorts bei 40 km/h gelegen – mit Entzugsdauern von zwei Wochen. Im nunmehr präsentierten Maßnahmenpaket ist dieser Punkt nicht mehr enthalten. Nicht umgesetzt wird auch das ursprünglich geplante Vorhaben, Rasen als Vormerkdelikt einzuführen. Das wäre für Tempoüberschreitungen von zehn km/h unter der jeweiligen Schwelle zum Führerscheinentzug vorgesehen gewesen.
Im folgenden die bekannten Details zum Fünf-Punkte-Plan:
- Der Strafrahmen für Fahren mit stark überhöhter Geschwindigkeit soll von 2.180 auf 5.000 Euro erhöhte werden.
- Verdoppelung der Mindestenzugsdauern bei Geschwindigkeitsübertretungen: Im Ortsgebiet bei mehr als 40 km/h und im Freiland bei mehr als 50 km/h beträgt die Entzugsdauer künftig ein Monat – Verdopplung bei höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen im Wiederholungsfall auf drei Monate – 80/90 km/h-Überschreitung gilt das Vergehen als unter besonders gefährlichen Verhältnissen, geahndet wird dies mit sechs Monate Führerscheinentzug und Nachschulung.
- Verdopplung des Beobachtungszeitraums für wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitungen auf vier Jahre
- Teilnahme an illegalen Straßenrennen als besonders gefährliches Delikt: – Illegale Straßenrennen werden ausdrücklich als “besonders gefährliche Verhältnisse” bzw. besondere Rücksichtslosigkeit im Sinne der Verkehrszuverlässigkeit deklariert und entsprechend gestraft – Sanktion: Sechs Monate Entziehung der Lenkberechtigung, spätestens im Wiederholungsfall verkehrspsychologische Untersuchung
- Beschlagnahme des Fahrzeuges in besonders gefährlichen Fällen extremer Raserei – Genaue Ausgestaltung ist noch offen, sie muss erst im Detail ausgearbeitet werden. So kann es sein, dass Fahrzeuge temporär eingezogen oder dauerhaft beschlagnahmt werden können.