Gottesdienste ab 28. Dezember abgesagt

Politik / 22.12.2020 • 19:00 Uhr
Gottesdienste ab 28. Dezember abgesagt

Kirchen bleiben offen. Kleine Messfeiern zur Online-Übertragung erlaubt.

Feldkirch Dem Kirchbesuch zu Weihnachten steht nichts im Weg. Bis einschließlich 27. Dezember sind Messfeiern noch möglich, danach finden bis 17. Jänner keine öffentlichen Gottesdienste mehr statt. Das hat die Bischofskonferenz beschlossen. Basis dafür ist eine Vereinbarung zwischen den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften mit Kultusministerin Susanne Raab. Ganz in den Lockdown gehen die Gebetshäuser aber nicht. Die Kirchen bleiben für die Gläubigen tagsüber weiterhin zum Beten offen. Darüber hinaus sind auch kleine, nicht öffentliche Gottesdienste erlaubt. So sei es möglich, Messfeiern stellvertretend für die Gemeinde zu feiern, erklärt Franz Lackner, Vorsitzende der Bischofskonferenz. Vielfach würden die Gottesdienste dann online übertragen. „Wer miteinander betet, hält zusammen, auch wenn es schwierig wird.“

Taufen und Trauungen sind während des Lockdowns nicht möglich. Zu Begräbnissen sind bis zu 50 Personen zugelassen. Dies gilt auch für Gottesdienste – also die Messfeier oder Wort-Gottes-Feier – unmittelbar vor oder nach der Bestattung. Die Beichte könne stattfinden, aber nur außerhalb des Beichtstuhles. Für Kranke und Sterbende bleibt die Möglichkeit der seelsorglichen Begleitung, der Krankenkommunion und der Wegzehrung gewährleistet.

Die Weihnachtsfreude sei heuer sicher verhaltener als sonst, sagt Lackner. „Vielleicht ist sie aber auch inniger und tiefer.“ Lackner ist dankbar, dass Gottesdienste bis einschließlich 27. Dezember unter strengen Auflagen noch stattfinden können. So könnten sich die Gläubigen besser auf verschiedene Gottesdienste verteilen und alle, die zu Weihnachten eine Messe mitfeiern möchten, das auch wirklich tun.