Observation wurde nach Terror-Treffen abgebrochen

Im Zusammenhang mit den Ermittlungen um den Terror-Anschlag in Wien stellt sich immer drängender die Frage, weshalb die Observation des späteren Attentäters abgebrochen wurde.
Wien Mitte Juli hatten sich mehrere Terror-Verdächtige in Wien verabredet. Der Attentäter und sein Netzwerk wurden dabei tagelang vom Verfassungsschutz beobachtet. Just zu dem Zeitpunkt, als sich der Attentäter in der Slowakei Munition kaufen wollte, stellte der Verfassungsschutz seine Observationen ein.
Dabei hatten die Staatsschützer nach Informationen der APA detailliert beobachtet, wie der 20-Jährige und sein Wiener Bekanntenkreis vier islamistische Gesinnungsgenossen aus Deutschland und der Schweiz am Flughafen Schwechat abholten. In weiterer Folge sollen sie den ausländischen Gästen ein Kennenlernen der Bundeshauptstadt und – wie zu vermuten ist – der lokalen Islamisten-Szene ermöglicht haben.
Der spätere Attentäter und einige seiner Bekannten, die seit dem Wochenende wegen mutmaßlicher Mitwisserschaft oder Mittäterschaft am Blutbad in Wien in U-Haft sitzen, führten die Deutschen und Schweizer in unterschiedlicher Zusammensetzung zum Essen aus. Sie besuchten mit diesen Moscheen zum gemeinsamen Gebet und ließen sie in ihren Wohnungen übernachten. Auch einige Sehenswürdigkeiten der Stadt sollen sie den Glaubensbrüdern gezeigt haben.
Der heimische Verfassungsschutz war von Kollegen aus Deutschland gewarnt worden, dass zwei mutmaßliche Dschihadisten auf dem Weg nach Wien waren. Weshalb der spätere Attentäter und sein engeres Umfeld nicht mehr überwacht wurden, nachdem die beiden Deutschen von ihrem Wien-Aufenthalt zurückgekehrt waren, ist weiter unklar.
Keine U-Haft für weiteren Verdächtigen
Obwohl gegen ihn Anfang Oktober eine Anklage wegen terroristischer Vereinigung eingebracht wurde, hat sich ein womöglich in die Anschlagspläne verwickelter 18-Jähriger zum Zeitpunkt des Attentats auf freiem Fuß befunden. Er wurde erst am Tag danach festgenommen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft Wien “wäre auf Basis der vorliegenden Anklage eine U-Haft unverhältnismäßig gewesen”.
Im Gespräch mit der APA verwies Behördensprecherin Nina Bussek auf das jugendliche Alter – zum Zeitpunkt, als die inkriminierten Tathandlungen einsetzten, war der Bursch 16 Jahre alt – und die bisherige Unbescholtenheit des nunmehr 18-Jährigen. Außerdem enthalte der Terror-Paragraph § 278b Abstufungen. Die Delikte, die man dem 18-Jährigen in der rechtswirksamen Anklage vorwerfe, seien eher im niederschwelligen Bereich angesiedelt: “Seine Tathandlungen haben sich im Wesentlichen darauf beschränkt, Propagandamaterial in Chats zu teilen.”
Den späteren Attentäter habe er zwar mit Zuspruch bestärkt, diesem aber keine darüber hinausreichende Unterstützung geboten. Da es überdies keine Hinweise auf gewalttätiges Verhalten gegeben habe, hätte es mit dem Wissensstand beim Einbringen der Anklage keine hinreichenden Haftgründe gegeben, sagte Bussek.
APA