Bei Kontaktverfolgung Auskunft verweigert: Coronastrafe rechtskräftig

Zwei Verfahren gegen aussagemüde Infizierte laufen noch. Unbekannte Quelle bei 28 Prozent der Fälle.
Wien Hatten Sie Kontakt zu einer infizierten Person? War eine Person in ihrem Umfeld krank? Sind Sie gerade im Ausland gewesen? Haben Sie größere Feiern besucht? Arbeiten Sie in einem Betrieb mit Coronafällen? Gab es an der Schule ihrer Kinder einen Covid-19-Alarm?
Das sind Fragen, die Infizierten bei der Kontaktverfolgung gestellt werden, erklärt Landessanitätsdirektor Wolfgang Grabher. Gibt es keine Antwort, bleibt die Quelle der Infektion unbekannt: “Manche können nicht antworten, manche wollen nicht.”
Eine Strafe rechtskräftig
Die Behörden sind auf die Aussagen der Infizierten angewiesen. Infizierte wiederum müssen kooperieren. “Kranke, Krankheitsverdächtige und Ansteckungsverdächtige sind verpflichtet, den zuständigen Behörden die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und sich den notwendigen ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen”, heißt es in Paragraph fünf des Epidemiegesetzes.
Wer sich weigert, die Fragen des Infektionsteams zu beantworten, dem droht eine Strafe von bis zu 1450 Euro, erklärt der Feldkircher Bezirkshauptmann Herbert Burtscher. Es gehe darum, Infektionsketten zu unterbrechen. “Daher wollen wir möglichst vollständige Informationen bekommen. Unerlaubte Kontakte oder ein mögliches Fehlverhalten zu verschweigen, ist hier fehl am Platz”, sagt Burtscher. “Dem Infektionsteam geht es darum, die Weiterverbreitung der Krankheit zu verhindern, nicht um die Sanktionierung allfälligen Fehlverhaltens.”
Wie Landessanitätsdirektor Wolfgang Grabher berichtet, arbeitet die überwiegende Mehrheit der Betroffenen gut mit den Behörden zusammen. Zu Anzeigen ist es bislang nur in Einzelfällen gekommen. Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz meldet, dass zwei Verfahren gegen Aussageverweigerer am Laufen sind. In der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn ist eines bereits abgeschlossen. “Es ging um einen Fall beharrlicher Mitwirkungsverweigerung nach einem Geburtstagsfest, an dem eine positiv getestete Person teilgenommen hatte”, wird den VN mitgeteilt. Die Strafe von 500 Euro ist rechtskräftig.
Aufklärungsquote verbessert
In vielen Fällen hilft aber auch der größte Kooperationswille der Betroffenen nicht weiter. Die Infektionsquelle bleibt einfach ungeklärt. In Vorarlberg betraf dies in der Woche bis zum 6. Oktober 28 Prozent der bestätigten Neuinfektionen, wie ein Dokument der Ampelkommission zur Risikoeinstufung zeigt. Die meisten Fälle konnten im Bezirk Bludenz aufgeklärt werden (80 Prozent), gefolgt von Dornbirn (78), Feldkirch (73) und Bregenz (63). Die Werte haben sich in allen Bezirken deutlich verbessert. Vergangene Woche lagen sie noch zwischen 46 Prozent (Dornbirn) und 67 Prozent (Bezirk Feldkirch). Landesweit stieg die Aufklärungsquote von 58 auf 72 Prozent.
Geklärte Coronafälle
72 Prozent der Erkrankungen konnten in Vorarlberg in der Woche bis 6. Oktober aufgeklärt werden. In der Woche zuvor waren die Behörden bei der Quellensuche nur bei 58 Prozent der Fälle erfolgreich.
65 Prozent ist der österreichweite Wert für geklärte Coronaquellen.
83 Prozent geklärter Quellen von Coronafällen ist die Spitzenquote des Burgenlands, gefolgt von Kärnten (75), Tirol (74), Vorarlberg (72), Nieder- und Oberösterreich (je 67), Salzburg (64), Steiermark (63) und Wien (61 Prozent).