100 Jahre Verfassung: Fundament des Staates im Bann der Pandemie

Politik / 01.10.2020 • 05:30 Uhr
100 Jahre Verfassung: Fundament des Staates im Bann der Pandemie
Architekt des Bundes-Verfassungsgesetzes war Hans Kelsen, einer der bedeutendsten Juristen des 20. Jahrhunderts. APA

Vorarlberg als früher Verfechter des Föderalismus.

Wien Sie ist das Fundament des Staatswesens: Die österreichische Verfassung feiert heute ihren 100. Geburtstag. Hintergrund des Bundes-Verfassungsgesetzes ist ein Kompromiss zwischen Bundes- und Einheitsstaat, der immer wieder in aktuellen politischen Diskussionen nachwirkt. Der Historiker Wolfgang Weber verweist darüber hinaus auf eine Parallele zur Gegenwart: Als die Verfassung in den Jahren 1918 bis 1920 entstand, war die Welt im Bann einer Pandemie, der Spanischen Grippe.

Architekt des Bundes-Verfassungsgesetzes war Hans Kelsen, einer der bedeutendsten Juristen des 20. Jahrhunderts. Seine Beiträge zur Rechtstheorie und Politischen Theorie machten ihn weltbekannt. Gleichzeitig wurde er immer wieder antisemitisch attackiert. 1930 verließ Kelsen Wien. Nach mehreren Stationen in Europa emigrierte er in die USA, wo er bis zu seinem Tod 1973 lebte.

Dem Beschluss des Bundes-Verfassungsgesetzes im Jahr 1920 durch die Nationalversammlung waren schwierige Verhandlungen zwischen den Sozialdemokraten und den Christlichsozialen vorangegangen. Erstere pochten auf einen Zentralstaat, letztere neigten zu einem losen Staatenbund mit möglichst wenigen bundesweiten Vorgaben. „Vorarlberg hat neben Tirol und Salzburg am stärksten für das föderale Modell argumentiert“, erläutert Weber. Das Bundesland stand unter dem Eindruck der Volksabstimmung 1919, als sich eine überwältigende Mehrheit der Menschen der stark föderal geprägten Schweiz anschließen wollte.

Vorarlberg hat stark für das föderale Modell argumentiert.

Wolfgang Weber, Historiker

Am Ende kam es bei den Zuständigkeiten von Bund und Ländern zu einem Kompromiss, dem die frei gewählte Nationalversammlung am 1. Oktober 1920 grünes Licht gab. Österreich wurde als demokratische parlamentarische Republik mit bundesstaatlicher Organisationsform eingerichtet. Zudem entstand der Verfassungsgerichtshof – ein Novum zu dieser Zeit.

Mehrere Prinzipien bilden die Basis des Staates, nämlich das demokratische, republikanische, bundesstaatliche und rechtsstaatliche Prinzip. Diese zu ändern würde eine eine Gesamtänderung der Verfassung bedeuten. Dafür braucht es eine Zweidrittelmehrheit im Parlament und eine Volksabstimmung.

Zu einer wesentlichen Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes sollte es 1929 kommen. Der Bundespräsident bekam durch die Direktwahl und neue Kompetenzen mehr Macht. So war er etwa nun auch Oberbefehlshaber des Bundesheeres. Auch die Bundesregierung wurde aufgewertet. Nur vier Jahre später, 1933 setzte der christlichsoziale Kanzler Engelbert Dollfuß dem parlamentarischen System ein Ende. 1934 entstand eine neue Verfassung für den „Bundesstaat Österreich“, dem sogenannten Ständestaat. In der Zeit des Nationalsozialismus verschwand das Bundes-Verfassungsgesetz völlig. In der Form von 1929 galt erst wieder ab Dezember 1945.

Blickt man auf die Entstehungsgeschichte der Verfassung zurück, ergebe sich ein spannender Aspekt, sagt Historiker Weber. Die Spanische Grippe suchte den Planeten von 1918 bis 1920 heim; in Vorarlberg kamen bis zu 500 Menschen ums Leben. Allein in Lustenau starben im Herbst 1918 in 21 Tagen 28 Menschen an oder mit der Grippe, schildert Weber. „Die dramatische Pandemie begann in der Habsburgermonarchie, einem Zentralstaat. Diese hätte radikal für alle beteiligten Länder entscheiden können.“ Doch das Gegenteil war der Fall. Es vollzog sich ein erstaunlicher Systemwechsel. „Die Vorstellung, dass die Influenzawellen am besten regional bekämpft werden können, setzte sich durch. Die Bezirkshauptmannschaften durften entscheiden.“ Inwieweit diese bundesstaatlichen Erfahrungen im Einheitsstaat mitten in einer Pandemie die Verfassungsväter beeinflusst haben, sei noch nicht hinreichend wissenschaftlich aufgearbeitet worden, sagt Weber. Dass sie Einfluss hatten, lasse sich kaum bestreiten. „Sie lebten nicht in einer Blase. Viele haben selbst Angehörige verloren. Aus meiner Sicht ist das bisher noch viel zu wenig in der Forschung berücksichtigt worden.“

Auch heute bestimmt eine Pandemie die Geschicke der Welt. Wegen der Coronakrise sind große Festlichkeiten zum 100. Geburtstag mit vielen Gästen am traditionellen Verfassungstag unmöglich geworden. Festvorträge werden nun zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Der Verfassungsgerichtshof hofft, alle Gäste spätestens zum Verfassungstag am 1. Oktober 2021 in Wien begrüßen zu können.

Bundes-verfassungsgesetz

Oktober 1920 Die Nationalversammlung beschließt das Bundes-Verfassungsgesetz.

Dezember 1929 Die Rolle von Bundespräsident und Bundesregierung wird erheblich gestärkt.

1933 Kanzler Engelbert Dollfuß setzt das parlamentarische System außer Kraft, 1934 wird eine neue Verfassung erlassen. Diese Totaländerung ohne Volksabstimmung bedeutet einen gravierenden Verfassungsbruch. In der Zeit des Nationalsozialismus verschwindet das Bundes-Verfassungsgesetz komplett.

April 1945 In der Unabhängigkeitserklärung wird das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1920 verkündet. Im Dezember wird es in der Form von 1929 in Kraft gesetzt. Auch das Verbotsgesetz, das alle nationalsozialistischen Aktivitäten untersagt, wurde beschlossen – ein weiteres Verfassungsgesetz.

Mai 1955 Nach der Besatzung durch die Alliierten wird Österreich durch den Abschluss des Staatsvertrages wieder ein souveräner Staat. Am 26. Oktober wird das Bundes-Verfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs verabschiedet.

1958 Eine wichtige Neuerung ist 1958 der Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention, 1968 folgt die Abschaffung der Todesstrafe auch im sondergerichtlichen Verfahren. 1973 entsteht ein eigenes Bundes-Verfassungsgesetz über die Beseitigung rassistischer Diskriminierung.

1995 Eine Volksabstimmung bestätigt das Bundes-Verfassungsgesetz über Beitritt zur Europäischen Union mit 66,58 Prozent. 1995 tritt Österreich bei.

2003 bis 2005 Österreich-Konvent zur Verfassungsreform tagt. Ein Ergebnis daraus ist zum Beispiel das Demokratiepaket 2007: Das Wahlalter wird auf 16 Jahre gesenkt, die Briefwahl eingeführt und die Legislaturperiode des Nationalrats von vier auf fünf Jahre verlängert.

2012 Die Einrichtung von Verwaltungsgerichten wird beschlossen – ein weiteres Schwerpunktthema des Österreich-Konvents. Neun Landesverwaltungsgerichte, das Bundesverwaltungs- und das Bundesfinanzgericht nehmen ihre Arbeit auf.

2014 Neun Landesverwaltungsgerichte, das Bundesverwaltungs- und das Bundesfinanzgericht nehmen 2014 ihre Arbeit auf.